Drogentest Polizei | Die Probe und die ärztliche Untersuchung

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Polizei Bewerbung: Der DrogentestEiner der Bausteine des Einstellungstests bei der Polizei ist die polizeiärztliche Untersuchung. Und sie beinhaltet auch einen Drogentest der Polizei. Was Sie zum Medizin-Check wissen müssen.

Das Auswahlverfahren bei der Polizei setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Je nach Bundesland gibt es zwar kleinere Unterschiede, doch grundsätzlich laufen die Einstellungstests ähnlich ab. Und so gehört zum Einstellungstest neben einem Wissenstest, einer Sportprüfung und einem Interview immer auch die polizeiärztliche Untersuchung. Wie die polizeiärztliche Untersuchung abläuft, was sie beinhaltet und worauf sie abzielt, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag!

➔ Testfragen für das Polizei Auswahlverfahren

Worauf die polizeiärztliche Untersuchung abzielt

Der Polizeiberuf ist anstrengend. Ein Polizist wird mit den unterschiedlichsten Situationen konfrontiert und erlebt so manchen Einsatz, der ihn körperlich und psychisch an seine Grenzen bringt. Aus diesem Grund muss ein Polizist gesund, körperlich fit, leistungsfähig und belastbar sein. Und genau darum geht es bei der polizeiärztlichen Untersuchung: Durch den umfassenden Medizin-Check möchte der Polizeiarzt ermitteln, ob Sie aus gesundheitlicher Sicht für den Polizeidienst geeignet sind. Und weil es nicht nur um Ihren momentanen Gesundheitszustand, sondern auch um Ihre langfristige Diensttauglichkeit geht, werden Sie im wahrsten Sinne des Wortes auf Herz und Nieren geprüft. Dazu setzt sich die polizeiärztliche Untersuchung aus verschiedenen Einzeluntersuchungen zusammen, angefangen bei einer allgemeinen Untersuchung über ein Belastungs-EKG bis hin zum Drogentest.

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Wie die polizeiärztliche Untersuchung abläuft

Bei der polizeiärztlichen Untersuchung steht Ihre Diensttauglichkeit auf dem Prüfstand. Damit sich der Polizeiarzt ein umfassendes Bild machen und beurteilen kann, wie gesund, fit, leistungsfähig und belastbar Sie sind, finden beim Medizin-Check mehrere Teiluntersuchungen statt:

Die allgemeine körperliche Untersuchung

Zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen oder im Verlauf des Einstellungstests mussten Sie einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand ausfüllen. Meistens geht der Polizeiarzt diesen Fragenbogen zu Beginn mit Ihnen durch. Außerdem werden sie einmal von oben bis unten durchgecheckt. Ihr Bewegungs- und Halteapparat (also Knochen, Gelenke und Muskeln), Ihre Reflexe und Ihre Atmung stehen dabei im Vordergrund. Außerdem schaut sich der Polizeiarzt Ihre Ohren und Ihr Gebiss an. Zwischendurch geben Sie auch eine Urin- und eine Blutprobe ab. Diese Proben werden im Labor ausgewertet.

Ein weiterer Bestandteil der allgemeinärztlichen Untersuchung ist, dass Sie gemessen und gewogen werden. Denn für den Polizeiberuf müssen Sie eine bestimmte Körpergröße haben. Je nach Bundesland liegt diese zwischen 160 cm und 168 cm. Gleichzeitig muss Ihre Körpergröße in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihrem Körpergewicht stehen. Dieses Verhältnis wird durch den Body-Maß-Index, kurz BMI, ausgedrückt. Der BMI wird im Zuge der Untersuchung ebenfalls ermittelt, und zwar mithilfe der Formel

Gewicht in kg : (Körpergröße in m)2

Dabei ist die Polizeidiensttauglichkeit gegeben, wenn Ihr BMI zwischen 18 und 27,5 liegt.

Beispiel: Sie sind 165 cm groß und wiegen 70 kg. In diesem Fall haben Sie einen BMI von 25,71 (70 kg : (1,65 m x 1,65 m)). Da dieser BMI innerhalb der Grenzwerte liegt, ist alles in Ordnung. Wiegen Sie aber 85 kg, beträgt Ihr BMI 31,22. Für den Polizeidienst wären Sie damit untauglich.

Sollten Sie Körperschmuck wie Tätowierungen oder Brandings haben, der nicht entfernt werden kann, wird er bei der Untersuchung dokumentiert. Dabei werden die Tattoos vermessen und fotografiert oder die Motive notiert.

Dazu müssen Sie wissen: Tätowierungen dürfen nicht sichtbar sein, wenn Sie Ihre Uniform tragen. Außerdem dürfen Sie keine Motive tätowiert haben, die gegen die rechtsstaatliche Grundordnung verstoßen oder aus anderen Gründen damit nicht vereinbar sind. Diese Vorgabe gilt für alle Tattoos, unabhängig davon, an welchen Körperstellen sie sich befinden.

Einstellungstest Polizei: Das Belastungs-EKGDas Belastungs-EKG

Um die Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems zu ermitteln, wird ein Belastungs-EKG geschrieben. Dafür sitzen Sie auf einem Ergometer, eine Art Fahrrad, und müssen eine bestimmte Zeit lang in die Pedale treten.

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Durch das Belastungs-EKG kommen Veränderungen bei den Herz- und Kreislauffunktionen ans Licht. Ergänzt wird das Belastungs-EKG meist durch einen Lungenfunktionstest und ein Ruhe-EKG.

Einstellungstest Polizei - Der HörtestDer Hörtest

Beim Hörtest sitzen Sie entweder in einer schalldichten Hörkabine oder Sie bekommen Kopfhörer. Anschließend wird überprüft, ob Ihr Hörvermögen gemindert ist und ob bei Ihnen andere Störungen vorliegen, beispielsweise ein Tinnitus, Folgen eines Hörsturzes, Entzündungen im Ohr oder Beschädigungen des Trommelfells.

Dazu werden bei beiden Ohren Messungen auf bestimmten Frequenzen durchgeführt.

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Einstellungstest Polizei - SehtestDer Sehtest

Beim Sehtest steht Ihr Sehvermögen auf dem Prüfstand. Um Ihre Sehschärfe zu ermitteln, müssen Sie Testtafeln ablesen. Ebenfalls mithilfe von Testtafeln müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie Farben erkennen und voneinander unterscheiden können. An Sehtestgeräten wiederum werden Ihr räumliches Sehvermögen, Ihr Dämmerungssehen und Ihre Blendempfindlichkeit untersucht.

Zum Sehtest müssen Sie wissen: Wenn Sie eine Sehhilfe brauchen, wird der Sehtest einmal mit und einmal ohne Brille durchgeführt. Denn die Polizeidiensttauglichkeit setzt voraus, dass Sie auch ohne Sehhilfe noch genug sehen. Ihre eigene Brille müssen Sie zum Sehtest natürlich mitbringen, Kontaktlinsen dürfen Sie nicht tragen. Denn auch im Polizeidienst können Sie wegen der Gesundheitsrisiken keine Kontaktlinsen tragen, sondern müssen Ihre Brille aufsetzen.

Weitere Untersuchungen

Sind die Standarduntersuchungen abgeschlossen, findet ein Abschlussgespräch mit dem Polizeiarzt statt. Je nachdem, welche medizinische Vorgeschichte Sie haben und welche Befunde bei der Untersuchung erhoben wurden, kann es sein, dass der Polizeiarzt zusätzliche Untersuchungen anordnet. Diese werden dann entweder vom polizeiärztlichen Dienst selbst durchgeführt oder Sie werden gebeten, den entsprechenden Facharzt aufzusuchen und ein Attest nachzureichen.

Tipp:

Die polizeiärztliche Untersuchung kann je nach Bundesland etwas unterschiedlich ablaufen. Teilweise führt der Polizeiarzt nur ausgewählte Untersuchungen durch, während Sie andere Befunde im Vorfeld einholen und die Atteste mitbringen müssen. Insgesamt nimmt die Untersuchung aber mehrere Stunden in Anspruch. Nehmen Sie sich deshalb etwas zu trinken mit. Nach dem Belastungs-EKG beispielsweise werden Ihnen einen Schluck Wasser gut tun! Und bringen Sie einen Snack mit. Für den Bluttest müssen Sie nämlich meist nüchtern erscheinen. Doch danach kann eine kleine Stärkung sicher nicht schaden.

Drogentest Polizei: Ein Wort dazu

Zur polizeiärztlichen Untersuchung gehört ein Drogenscreening dazu. Dieses findet im Zuge der labortechnischen Untersuchung Ihrer Urin- und Blutprobe statt. Sollte Ihr Drogen Testergebnis positiv sein, scheiden Sie aus dem Auswahlverfahren aus, denn damit sind Sie für den Polizeidienst untauglich. Eigentlich ist das ja auch ganz klar. Schließlich können Sie als Polizist schlecht Recht und Ordnung vertreten und Drogendelikte ahnden, wenn Sie selbst Drogen konsumieren. Neben Bewusstseinsstörungen und Stimmungs- oder Konzentrationsschwankungen sind beim Konsum von Drogen außerdem die psychische Gesundheit und die charakterliche Stabilität beeinträchtigt. Nicht zuletzt haben Sie als Polizist eine Vorbildfunktion und tragen moralische Verantwortung, ganz abgesehen davon, dass Sie eine Schusswaffe mit sich führen. Kurzum: Die Tätigkeit als Polizist lässt sich mit dem Konsum von Drogen nicht vereinbaren.

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Wann keine Polizeidiensttauglichkeit gegeben ist

Die polizeiärztliche Untersuchung ermittelt, ob Sie die körperliche, die geistige und die seelische Gesundheit mitbringen, die für den Polizeiberuf notwendig ist. Andersherum bedeutet das aber auch, dass Ihre Polizeidiensttauglichkeit gefährdet oder aufgehoben ist, wenn bei Ihnen Gesundheitsstörungen vorliegen, die die Ausübung des Polizeiberufs beeinträchtigen können. Dabei lassen sich die gesundheitlichen Einschränkungen in vier Gruppen einteilen. So werden Sie dann als polizeidienstuntauglich eingestuft, wenn

1.) Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit oder Ihre körperliche Belastbarkeit unzureichend ist. Dies ist der Fall, wenn Sie an chronischen Erkrankungen innerer Organe, des Blut-, Hormon- oder Immunsystems, des Herz-Kreislauf-Systems oder des Knochen- und Bewegungsapparates leiden. Neben chronischen Erkrankungen können auch Verletzungen oder Unfallfolgen zu einer herabgesetzten Leistungsfähigkeit führen. 2.) bei Ihnen eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Mit Blick auf den Selbstschutz und die Durchführung von Einsätzen müssen Ihre Sinnesfunktionen auch ohne Hilfsmittel ausreichend funktionieren. Eine erhöhte Verletzungsgefahr ist deshalb gegeben, wenn Ihr Sehvermögen, Ihr Hörvermögen oder Ihr Geruchssinn so stark beeinträchtigt ist, dass Sie ohne ein Hilfsmittel (wie eine Brille oder ein Hörgerät) nicht zurechtkommen. Aber auch Implantate, Blutgerinnungsstörungen, herabgesetzte Abwehrkräfte oder psychische Traumata können zu einem erhöhten Verletzungsrisiko führen. 3.) bei Ihnen ein Risiko für Bewusstseinsstörungen, Stimmungsschwankungen oder Konzentrationsstörungen vorliegt. Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen, neurologische Leiden oder die Auswirkungen von Medikamenteneinnahmen und Suchtmittelkonsum können zu Beeinträchtigungen in dieser Form führen. 4.) Ihr seelischer Gesundheitszustand nicht stabil genug oder Ihre psychische Belastbarkeit unzureichend ist. Psychische Erkrankungen, seelische Belastungszustände, Persönlichkeitsstörungen und auch der Konsum von Medikamenten und Drogen führen regelmäßig dazu, dass die Polizeidiensttauglichkeit nicht gegeben ist.
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In einfachen Worten erklärt, ist es so: Wenn bei Ihnen eine Gesundheitsstörung vorliegt, die dauerhaft bestehen bleibt, durchgehend behandelt werden muss oder immer wieder auftreten kann und die sich nachteilig auf Ihre Einsatzmöglichkeiten auswirkt, sind Sie für den Polizeidienst nicht geeignet. Andererseits wird natürlich immer Ihr individueller Gesundheitszustand betrachtet. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung, die die Umstände in Ihrem persönlichen Fall berücksichtigt. Bestehen muss Sie diesen Testbaustein aber in jedem Fall. Denn eine Einstellung kann nur dann erfolgen, wenn Sie dienstfähig sind.

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