Polizei Bewerbung: Körperliche Voraussetzung der Polizei

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Polizei Bewerbung: Körperliche Voraussetzung der PolizeiFür den Polizeiberuf ist nicht nur körperliche Fitness, sondern auch eine solide Gesundheit unbedingt erforderlich. Lesen Sie hier, wie es um Ihre Gesundheit bestellt sein sollte.

Wechselschichten, lange und mitunter sehr anstrengende Einsätze, die Konfrontation mit den verschiedensten Situationen: Der Polizeidienst stellt hohe Anforderungen an den Körper und die Psyche. Und um herauszufinden, ob Sie die körperlichen Voraussetzungen für den Polizeiberuf jetzt und langfristig mitbringen, ist die Untersuchung Ihrer Polizeidiensttauglichkeit ein fester Bestandteil im Auswahlverfahren. Doch wann sind Sie polizeidiensttauglich? Welche Kriterien müssen Sie erfüllen? Und welche Krankheiten können zum Ausschluss vom Polizeidienst führen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen hier.

➔ Testaufgaben für den Polizei Einstellungstest

Die Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit

In einigen Bundesländern müssen Sie bereits im Zuge der Bewerbung bestimmte ärztliche Atteste und Bescheinigungen vorlegen. Der polizeiärztliche Dienst kann sich so schon im Vorfeld einen Überblick verschaffen. Spätestens beim Einstellungstest wird es dann aber ernst. Denn im Rahmen des Einstellungstests findet eine gründliche Untersuchung statt. Die vorliegenden ärztlichen Unterlagen, die Ergebnisse der Untersuchung und eventuell weitere notwendige Nachuntersuchungen bilden die Grundlage für die Entscheidung: Stellt der polizeiärztliche Dienst fest, dass Sie polizeidiensttauglich sind, sind Sie ihrem Wunschberuf wieder einen großen Schritt näher gekommen. Kommt der polizeiärztliche Dienst aber zu dem Ergebnis, dass Sie für den Polizeidienst nicht tauglich sind, scheiden Sie aus dem Auswahlverfahren aus.

Die Vorgaben für die Einschätzung der Polizeidiensttauglichkeit ergeben sich aus der Polizeidienstvorschrift 300, kurz PDV 300. Sie listet die Gründe auf, die zum Ausschluss vom Polizeidienst führen können. Allerdings ist die PDV 300 in erster Linie als Richtlinie zu verstehen. Denn der jeweilige Polizeiarzt beurteilt Sie und Ihren gesundheitlichen Zustand individuell. Eine vorliegende Erkrankung oder körperliche Einschränkung muss also nicht zwangsläufig das Aus für Ihren Berufswunsch bedeuten. Vielmehr kommt es auf den Schweregrad, den Verlauf, die Behandlungsmöglichkeiten und diverse andere Faktoren in Ihrem Einzelfall an. Und am Ende zählt das Gesamtergebnis: Kommt der Polizeiarzt durch die ärztliche Untersuchung zu der Auffassung, dass Sie körperlich, geistig und seelisch gesund, belastbar und leistungsfähig sind, werden Sie als polizeidiensttauglich eingestuft.

Körpergröße und BMI

Wenn es um die körperlichen Voraussetzungen für den Polizeidienst geht, dann spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle. Diese sind zum einen die Körpergröße und zum anderen der sogenannte BMI.

Die Körpergröße

Für die Körpergröße gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben. Die meisten Polizeien schreiben eine bestimmte Körpergröße vor. Diese Mindestgröße gehört dann auch zu den formalen Einstellungsvoraussetzungen. Und so groß müssen Sie mindestens sein:

Mindestgröße Polizei in
160 cm Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt
160 cm weibliche Bewerber

165 cm männliche Bewerber

Berlin, Schleswig-Holstein
162 cm Rheinland-Pfalz
162 cm weibliche Bewerber

165 cm männliche Bewerber

Saarland
163 cm Thüringen (geplant ist, die Mindestgröße auf 160 cm zu senken)
165 cm Bayern
163 cm weibliche Bewerber

168 cm männliche Bewerber

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
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In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und bei der Bundespolizei gibt es keine vorgeschriebene Mindestgröße.

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Der BMI

Das Kürzel BMI steht für Body-Mass-Index. Dieser Index wird verwendet, um das Verhältnis zwischen Körpergewicht und Körpergröße zu beschreiben. Gleichzeitig drückt der Wert aus, ob ein normales Gewicht, ein Untergewicht oder ein Übergewicht gegeben ist. Berechnet wird der BMI mit der Formel:

BMI = Körpergewicht in kg : (Körpergröße in m)2

Dazu ein Beispiel: Angenommen, Sie wiegen 75 kg und sind 170 cm groß. Ihr BMI beträgt in diesem Fall 25,91, denn 75 kg : (1,7m)2 = 75 kg : 2,89 m2 = 25,91 kg/m2.

Um polizeidiensttauglich zu sein, müssen Sie einen BMI zwischen 18 und 27,5 haben. Liegt Ihr BMI unter 18, haben Sie Untergewicht. Bei einem BMI über 27,5 sind Sie übergewichtig.

Weitere gesundheitliche Mindestanforderungen

Stimmen Körpergröße und Körpergewicht, erfüllen Sie die grundlegenden gesundheitlichen Anforderungen, wenn Sie außerdem

  • im Zusammenhang mit Ihrem Bewegungsapparat keine Einschränkungen haben, die Sie beim Laufen, Gehen, Stehen, Sitzen oder Greifen behindern,
  • auch ohne Sehhilfe ausreichend gut sehen,
  • Farben unterscheiden können, ein gutes räumliches Sehvermögen haben und nicht nachtblind sind,
  • ein saniertes Gebiss ohne Karies und ohne herausnehmbaren Zahnersatz haben und eventuelle kieferorthopädische Behandlungen abgeschlossen sind,
  • über ein Herz-Kreislauf-System verfügen, das leistungsfähig und belastbar ist,
  • ein intaktes Hormonsystem haben.

Erkrankungen, die die Polizeidiensttauglichkeit gefährden oder ausschließen

Es gibt eine Reihe von verschiedenen Erkrankungen und Einschränkungen, die dazu führen können, dass Ihre Polizeidiensttauglichkeit gefährdet oder schlimmstenfalls sogar aufgehoben ist. Hierzu gehören unter anderem:

  • Funktionsstörungen, Bewegungseinschränkungen oder eine verminderte Belastbarkeit im Bereich der Knochen, der Gelenke oder der Muskulatur
  • chronische Erkrankungen der Lungen und der Atemwege
  • chronische Darmkrankheiten
  • Allergien und andere Erkrankungen, die eine dauerhafte Einnahme von Medikamenten notwendig machen
  • Hautkrankheiten, die chronisch sind oder dazu neigen, regelmäßig aufzutreten
  • chronische Infektionen
  • Stoffwechselkrankheiten und Autoimmunerkrankungen
  • chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Blutgerinnungsstörungen und andere Krankheiten im Bereich des Blutes
  • Störungen des Gehör-, des Gleichgewichts- und des Geruchssinnes
  • Erkrankungen im Bereich des Herz-Kreislaufsystems
  • Störungen im Bereich des Sehvermögens
  • Depressionen, Psychosen und andere psychische Erkrankungen
  • Hinweise, die auf eine Suchterkrankung (und hier insbesondere einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch) schließen lassen
  • Sprachfehler, die die Kommunikation nachteilig beeinflussen
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Aber noch mal: Jeder Fall wird einzeln entschieden und dabei werden die individuellen Umstände berücksichtigt. Wenn Sie also beispielsweise eine Brille brauchen, müssen Sie nicht gleich entmutigt aufgeben und Ihren Traum vom Polizeiberuf an den Nagel hängen. Je nach Form und Ausmaß Ihrer Sehschwäche können Sie durchaus die Möglichkeit haben, Polizist zu werden. Lassen Sie sich also von Ihrem Augenarzt beraten und fragen Sie beim Einstellungsberater Ihrer Polizei nach!

Ein Wort zu Tätowierungen

Bei den körperlichen Voraussetzungen für den Polizeidienst geht es nicht nur um die Gesundheit, sondern auch um das Erscheinungsbild. Und in diesem Zusammenhang spielen Tätowierungen, Piercings und anderer Körperschmuck ebenfalls eine Rolle. Schließlich kann das Aussehen eines Polizisten großen Einfluss darauf haben, wie ihm Bürger begegnen und inwieweit sie von ihm angeordnete polizeiliche Maßnahmen akzeptieren. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich:

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  • Ihre Tattoos dürfen nicht sichtbar sein, wenn Sie Dienstkleidung tragen. Gleiches gilt für jede andere Form von Körperschmuck, also beispielsweise auch für Piercings oder Brandings. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Winter- oder Sommerkleidung tragen. Auch unter einem kurzärmeligen Hemd müssen Ihre Tattoos verschwinden!
  • Ihre Tätowierungen dürfen keine Motive zeigen, die rechts- oder linksradikal, gesetzlich verboten, diskriminierend, sexistisch, Gewalt verherrlichend oder anderweitig fragwürdig sind. Dies gilt immer und uneingeschränkt, also auch dann, wenn Ihre Tattoos unter der Kleidung nicht zu sehen sind.
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