Polizeibewerbung: Einstellungsvoraussetzungen für Migranten

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Um Polizist zu werden, müssen Sie nicht zwangsläufig deutsche Wurzeln haben. Ganz im Gegenteil freut sich die Polizei über Bewerber, die ihr Wissen über ausländische Mentalitäten und Lebensweisen einbringen können. Aber welche Einstellungsvoraussetzungen müssen Bewerber mit Migrationshintergrund erfüllen?

Bevor Sie Ihre Karriere bei der Polizei starten können, müssen Sie erst einmal das Auswahlverfahren meistern. Das Herzstück des Auswahlverfahrens ist der Einstellungstest. Er setzt sich aus verschiedenen Prüfungsbausteinen zusammen. Dazu gehören eine schriftliche Prüfung am PC, ein Sporttest, ein Einzelgespräch und eine polizeiärztliche Untersuchung. Wenn Sie den Einstellungstest bestehen und dabei so gut abschneiden, dass Sie weit genug vorne in der Rangliste landen, können Sie sich über eine Zusage freuen. Und wenn Sie den Polizeidienst antreten, sind Sie ein Kollege im Team. Sie müssen die gleichen Leistungen erbringen und haben die gleichen Chancen wie alle anderen Kollegen auch. Ob Sie deutsche oder ausländische Wurzeln haben, spielt dabei keine Rolle.

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Doch bevor Sie zum Einstellungstest eingeladen werden, führt die Polizei eine erste Vorauswahl durch. Dabei prüft die Polizei Ihre Bewerbungsunterlagen unter dem Gesichtspunkt, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeidienst erfüllen. Denn es gibt ein paar grundlegende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie in den Polizeidienst eingestellt und in das Beamtenverhältnis einberufen werden können. Was Sie in diesem Zusammenhang wissen müssen, wenn Sie ausländische Wurzeln haben, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Die Staatsangehörigkeit

Bewerben Sie sich als Migrant bei der Polizei, ist die Staatsangehörigkeit ein sehr wichtiger Punkt. Denn als Polizist sind Sie Beamter. Und genau aus diesem Grund spielt die Staatsangehörigkeit eine Rolle. In das Beamtenverhältnis dürfen Sie nämlich grundsätzlich nur dann einberufen werden, wenn Sie Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind. Vereinfacht erklärt heißt das, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, damit Sie Beamter werden können. Haben Sie einen deutschen Pass, können Sie sich also auf jeden Fall bei der Polizei bewerben. Wo sind geboren sind, ist dann völlig egal.

Allerdings spielt bei der Einberufung in das Beamtenverhältnis auch das Landesrecht eine Rolle. Und in den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen dazu, ob und wann Sie auch dann Beamter werden können, wenn Sie keinen deutschen Pass haben. Diese landesrechtlichen Regelungen gelten natürlich auch für Polizeibeamte. Das wiederum ist der Grund, warum es bei der Staatsbürgerschaft als Einstellungsvoraussetzung bei der Polizei unterschiedliche Vorgaben gibt.

Und was heißt das jetzt konkret?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht haben, gelten je nachdem, bei welcher Polizei Sie sich bewerben, unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen. In der folgenden Übersicht haben wir die Regelungen für Sie zusammengestellt.

Bundespolizei

Damit Sie zur Bundespolizei können, müssen Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben.

Baden-Württemberg

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht haben, können Sie sich bei der Landespolizei Baden-Württemberg bewerben, wenn Sie Staatsangehöriger von einem der folgenden Länder sind:

Albanien Algerien Bosnien-Herzegowina
China Frankreich Griechenland
Irak Italien Kosovo
Kroatien Mazedonien Montenegro
Polen Portugal Rumänien
Russische Föderation Serbien Spanien
Türkei Ukraine Ungarn

Außerdem müssen noch drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf.
  • Sie haben eine befristete Arbeitserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU.
  • Sie beherrschen Ihre Muttersprache in Wort und Schrift.

Bayern

Bei der bayerischen Landespolizei können Sie als ausländischer Bewerber eingestellt werden, wenn Sie

  • seit mindestens fünf Jahren in Deutschland wohnen,
  • eine Niederlassungserlaubnis haben, sofern Sie kein EU-Bürger sind,
  • sowohl die deutsche Sprache als auch Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen und
  • am Tag der Einstellung in Ihrem Heimatland keine Wehrpflicht mehr besteht.

In Bayern ist die deutsche Staatsbürgerschaft eigentlich Voraussetzung. Von dieser Voraussetzung können aber Ausnahmen gemacht werden. Ob mit Blick auf Ihre Nationalität in Ihrem Fall eine solche Ausnahme gemacht werden kann, müssen Sie im Vorfeld bei Ihrem Einstellungsberater erfragen.

Berlin

Bei der Berliner Polizei erfüllen Sie auch als EU-Bürger die Einstellungsvoraussetzungen. Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, können Sonderregelungen greifen. Genaue Auskunft dazu bekommen Sie von Ihrem Einstellungsberater. Grundsätzlich ist es dann so, dass Sie zunächst als Azubi in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eingestellt werden. Und bis zum Abschluss der Ausbildung müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.

Brandenburg

Bei der Landespolizei Brandenburg ist eine Einstellung möglich, wenn Sie Bürger eines EU-Mitgliedsstaates sind. Als Angehöriger eines anderen Staates ist eine Einstellung in den Polizeidienst aber ebenfalls möglich. Voraussetzung dafür ist, dass ein sogenanntes dringendes dienstliches Bedürfnis daran besteht, Sie als Polizeibeamten zu gewinnen.

Stichwort dringendes dienstliches Bedürfnis

Auch wenn die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates zu den Einstellungsvoraussetzungen gehört, können Ausnahmeregelungen greifen. Das heißt, dass Sie in den Polizeidienst eingestellt werden können, obwohl Sie Bürger eines Nicht-EU-Staates sind. In diesem Fall muss ein dringendes dienstliches Bedürfnis daran vorliegen, Sie für den Polizeidienst zu gewinnen. Diese Bedingung ist in aller Regel dann erfüllt, wenn ein hoher Bevölkerungsanteil mit Ihrer Nationalität in dem Bundesland lebt und Sie neben Deutsch auch Ihre Heimatsprache sprechen. Außerdem brauchen Sie eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Und Sie müssen, wie alle anderen Bewerber auch, den Einstellungstest erfolgreich meistern.

Bremen und Hamburg

Bei den Polizeien Bremen und Hamburg ist die deutsche Staatsangehörigkeit keine Einstellungsvoraussetzung. Stattdessen können Sie sich bewerben, egal welche Nationalität Sie haben. Wichtig ist nur, dass Sie sich legal in Deutschland aufhalten und dauerhaft hier wohnen.

Hessen

Für eine Bewerbung bei der hessischen Polizei ist die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erforderlich. Sind Sie EU-Bürger, gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für Bewerber mit deutschem Pass. Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes, müssen Sie

  • über eine gültige Niederlassungserlaubnis verfügen,
  • seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und
  • Ihre Muttersprache sprechen.

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

Bei den Polizeien dieser drei Bundesländer erfüllen Sie die Einstellungsvoraussetzungen, wenn Sie

  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, also EU-Bürger sind,
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, also Bürger eines EWR-Landes sind oder
  • Staatsbürger eines Drittlandes sind, dem Deutschland und die europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.

Eine Einstellung in den Polizeidienst ist in Einzelfällen aber auch möglich, wenn Sie einem Nicht-EU-Staat angehören. Dafür muss ein dringendes dienstliches Bedürfnis an Ihrer Gewinnung als Polizeibeamter gegeben sein. Genaue Infos dazu, ob in Ihrem Fall eine Einstellung möglich ist, erhalten Sie von Ihrem Einstellungsberater.

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Rheinland-Pfalz

Bei der Polizei Rheinland-Pfalz können Sie sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit bewerben. Sofern Sie einem Nicht-EU-Land angehören, brauchen Sie lediglich einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Bei den Polizeien dieser vier Bundesländer können Sie sich bewerben, wenn Sie zwar keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber Bürger eines EU- oder EWR-Staates sind.

Schleswig-Holstein

Bei der Polizei Schleswig-Holstein gelten für alle Bewerber, gleich welcher Nationalität, die gleichen Einstellungsvoraussetzungen. Sind Sie Bürger eines Nicht-EU-Staates müssen Sie aber über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland verfügen.

Ausländische Bildungsabschlüsse

Neben der Staatsbürgerschaft ist Ihr Bildungsabschluss der zweite wichtige Punkt. Denn auch der Bildungsabschluss gehört zu den formalen Einstellungskriterien. Hier gibt es aber ebenfalls wieder unterschiedliche Regelungen. Welchen Bildungsabschluss Sie mindestens mitbringen müssen, können Sie in der folgenden Tabelle nachlesen.

Polizei Baden-Württemberg mittlerer Bildungsabschluss; Abitur oder Fachhochschulreife für den gehobenen Dienst
Polizei Bayern mittlerer Bildungsabschluss oder qualifizierender Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
Polizei Berlin erweiterte Berufsbildungsreife; Fachhochschulreife für den gehobenen Dienst
Polizei Brandenburg Fachoberschulreife, Realschulabschluss oder Berufsbildungsreife und abgeschlossene Berufsausbildung
Polizei Bremen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder mittlerer Bildungsabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis
Polizei Hamburg Abitur, Fachhochschulreife, Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung
Polizei Hessen Abitur, Fachhochschulreife, Meistertitel oder gleichwertiger Bildungsabschluss
Polizei Mecklenburg-Vorpommern mittlere Reife oder Berufsreife und abgeschlossene Berufsausbildung; Abitur für Laufbahngruppe 2
Polizei Niedersachsen Abitur oder Fachhochschulreife
Polizei Nordrhein-Westfalen Abitur
Polizei Rheinland-Pfalz Abitur oder abgeschlossene Berufsausbildung und zwei Jahre Berufspraxis
Polizei Saarland Abitur, Fachhochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung
Polizei Sachsen Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung; Abitur, Fachhochschulreife oder Berufsausbildung mit Meister oder Fachwirt für Laufbahngruppe 2
Polizei Sachsen-Anhalt Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung; Abitur für Laufbahngruppe 2
Polizei Schleswig-Holstein Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung; Abitur oder Fachhochschulreife für Laufbahngruppe 2
Polizei Thüringen Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung
Bundespolizei mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung; Abitur oder Fachhochschulreife für den gehobenen und den höheren Dienst

Und was ist mit ausländischen Abschlüssen und Zeugnissen?

Wenn Sie Ihre Schul- und Bildungsabschlüsse nicht in Deutschland erworben haben, sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob Ihre Abschlüsse den Einstellungsvoraussetzungen entsprechen und in Deutschland anerkannt werden. Erste Informationen dazu finden Sie auf dem Infoportal anabin. Daneben können Sie sich natürlich auch direkt an Ihren Einstellungsberater wenden.

Werfen Sie außerdem einen Blick auf die Bewerbungsunterlagen, die Ihnen die Polizei zur Verfügung stellt. Teilweise ist dort nämlich ein Formular enthalten, das Sie ausfüllen und zusammen mit Ihren ausländischen Zeugnissen einreichen müssen.

Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen

Ansonsten gelten für Sie die gleichen Einstellungsvoraussetzungen wie für alle anderen Bewerber auch. Ob Sie deutsche oder ausländische Wurzeln, ist zweitrangig. Entscheidend ist zunächst einmal nur, dass einer Einstellung in den Polizeidienst formal nichts entgegensteht. Dass Sie die deutsche Sprache beherrschen, hinter der Verfassung stehen und bereit sein müssen, das deutsche Recht und Gesetz zu vertreten, durchzusetzen und selbst auch einzuhalten, versteht sich von selbst.

Sind die grundlegenden Einstellungskriterien erfüllt, werden Sie zum Einstellungstest eingeladen. Und dort können Sie zeigen, ob Sie das Zeug zum Polizisten haben. Übrigens ist genau das der Punkt, der das Auswahlverfahren der Polizei absolut fair macht. Denn die Bedingungen beim Einstellungstest sind für alle Bewerber gleich. Alle Bewerber haben die gleichen Prüfungsbausteine vor sich und müssen die gleichen Fragen beantworten, die gleichen Aufgaben lösen und die gleichen Herausforderungen meistern. Und ob es am Ende mit einer Zusage klappt, hängt einzig und allein davon ab, wie gut Sie beim Einstellungstest abschneiden.

Gleiche Chancen für alle

Die Polizei nimmt Bewerbungen von Bewerbern mit Migrationshintergrund gerne entgegen. Denn das Wissen um ausländische Mentalitäten und Lebensweisen, Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Kulturkreisen und das Beherrschen einer zweiten Heimatsprache sind wertvolle Kompetenzen, die Polizeieinsätze vereinfachen und manchmal sogar entschärfen können. In unserer vielfältigen, multikulturellen Gesellschaft haben interkulturelle Kompetenzen einen hohen Stellenwert. Polizisten mit Migrationshintergrund können einen großen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit für alle Bürger dieses Landes zu erhöhen. Aber: Interkulturelle Fähigkeiten können immer nur ein Pluspunkt, nie ein Ersatz für andere Kompetenzen sein. Es wäre schon rein rechtlich gar nicht möglich, Bewerber mit Migrationshintergrund zu bevorzugen. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließt aus, dass jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt oder eben bevorzugt wird. Im Umkehrschluss heißt das aber gleichzeitig auch, dass alle Bewerber die gleichen Chancen haben. Wie weit Sie es bei der Polizei bringen, hat also nichts damit zu tun, wo Sie geboren oder aufgewachsen sind. Stattdessen zählen Ihre Leistungen. Die Laufbahnen stehen Ihnen bei entsprechender Eignung jedenfalls alle offen – ob Sie Ausländer sind oder nicht.

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