Ihr Kind hat den Polizei Einstellungstest bestanden? Was das für Sie heißt

Aktualisiert am 29. September 2026 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 29. September 2026 von Ömer Bekar

Wenn Ihr Kind den Einstellungstest bei der Polizei bestanden hat, ist es dem ersehnten Ausbildungsplatz schon ein ganzes Stück näher gekommen. Doch noch ist ein wenig Geduld gefragt. Sie als Eltern können sehr stolz auf Ihren Nachwuchs sein – auch wenn Sie Ihr Kind spätestens bei Ausbildungsbeginn ziehen lassen müssen.

Ihr Kind möchte Polizist werden? Damit hat es sich für einen sehr spannenden, abwechslungsreichen und krisensicheren, aber auch anspruchsvollen Beruf entschieden. Bis es soweit ist, hat Ihr Kind aber noch einen langen Weg vor sich. Denn auch wenn Ihr Kind den Einstellungstest bereits bestanden hat, ist der Ausbildungsplatz noch nicht endgültig in der Tasche. Und spätestens wenn die Zusage im Briefkasten liegt, müssen Sie sich mit dem Gedanken anfreunden, dass Ihr Kind bald das elterliche Nest verlassen wird. Was das alles konkret bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

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Der Einstellungstest macht den Anfang

Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz bei der Polizei gestaltet sich etwas anders als bei einem Unternehmen oder einem Betrieb. Auch bei der Polizei muss Ihr Kind zwar eine Bewerbung einreichen. Als Bewerbung wird aber keine Bewerbungsmappe im klassischen Sinne gefordert. Stattdessen muss Ihr Kind ein Bewerbungsformular ausfüllen und zusammen mit einigen anderen Unterlagen vorlegen. Ist Ihr Kind minderjährig, müssen Sie als Erziehungsberechtigte außerdem eine Erklärung unterschreiben. In dieser Erklärung stimmen Sie zu, dass Ihr Kind am Bewerbungsverfahren mit allem, was dazugehört, teilnehmen darf.

Die Polizei überprüft die Bewerbungsunterlagen in erster Linie danach, ob Ihr Kind die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt. Ist das der Fall, erhält Ihr Kind eine Einladung zur Teilnahme am Einstellungstest. Der Einstellungstest beinhaltet üblicherweise

  • einen schriftlichen oder computergestützten Test, bei dem es um Themenfelder wie beispielsweise Deutsch, Allgemein- und Fachwissen, Mathe, Logik, Erinnerungsvermögen und Konzentrationsfähigkeit geht,
  • eine Sportprüfung, bei der die Ausdauer, die Kraft, die Schnelligkeit und die Geschicklichkeit getestet werden,
  • ein Einzelgespräch,
  • teilweise ein Assessment Center mit einer Gruppenaufgabe, einem Rollenspiel oder einem Kurzvortrag und
  • eine polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit.

Da die Polizeien der Bundesländer und die Bundespolizei selbst entscheiden, wie sie ihr Auswahlverfahren gestalten, gibt es kleinere Unterschiede zwischen den Tests. Diese Unterschiede beziehen sich sowohl auf die inhaltlichen Schwerpunkte als auch auf die Dauer. So erstrecken sich die Einstellungstests je nach Polizei und Laufbahn über eine Dauer von einem bis zu vier Prüfungstagen.

Damit Ihr Kind eine Ausbildung bei der Polizei beginnen kann, muss es den Einstellungstest bestehen. Denn ein erfolgreich bestandener Einstellungstest gehört zu den Grundvoraussetzungen für eine Einstellung.

Die Bewerbungsfrist und der Einstellungstermin

Die Ausbildung bei den Polizeien beginnt entweder im Frühjahr oder im Herbst. Einige Polizeien stellen auch an zwei Terminen pro Jahr ein. Damit Ihr Kind seine Ausbildung zum gewünschten Einstellungstermin beginnen kann, muss es meistens eine Bewerbungsfrist einhalten. Die Bewerbungsfrist ist das Zeitfenster, in dem die Bewerbung für den jeweiligen Einstellungstermin bei der Polizei eingehen muss. Bei einigen Polizeien, etwa in Rheinland-Pfalz, kann sich Ihr Kind auch das ganze Jahr über bewerben.

Nun ist es aber nicht so, dass die Bewerbung und der Einstellungstermin zeitlich nah beieinander liegen. Als ungefähre Richtlinie gilt vielmehr, dass sich Ihr Kind etwa ein Jahr vorher bei der Polizei bewirbt. Ihr Kind reicht seine Bewerbung also im Vorjahr für einen Einstellungstermin im Folgejahr ein. Und in der Zeit zwischen dem Ablauf einer Bewerbungsfrist und dem dazugehörigen Einstellungstermin finden die Einstellungstests statt. Dass dieser Zeitraum so lang ist, liegt daran, dass die Polizei alle Bewerber einlädt, die die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Und weil das sehr viele Bewerber sind, nehmen die Auswahlverfahren entsprechend viel Zeit in Anspruch.

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Hat Ihr Kind seine Bewerbung eingereicht und erfüllt es die formalen Einstellungsvoraussetzungen, erhält es also eine Einladung. Das Einladungsschreiben schickt die Polizei per Post oder als E-Mail. Und in dem Einladungsschreiben steht, wann und wo der Einstellungstest stattfindet. Die Einladung bekommt Ihr Kind in der Regel einige Wochen vor dem Prüfungstermin, bei der Polizei Hessen zum Beispiel etwa vier bis sechs Wochen vorher.

Die Platzierung in der Rangliste entscheidet

Wenn Ihr Kind am Einstellungstest teilgenommen hat, weiß es sofort, ob es bestanden hat oder ob nicht. Denn der Einstellungstest basiert auf dem K.-o.-Prinzip. Das heißt: Nach jedem einzelnen Prüfungsbaustein werden die Ergebnisse der Teilnehmer ausgewertet. Und nur die Teilnehmer, die die geforderten Leistungen geschafft haben, kommen eine Runde weiter. Wer eine Einzelprüfung nicht geschafft hat, scheidet sofort aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Für ihn ist der Einstellungstest an dieser Stelle somit beendet. Ob ein nicht bestandener Testteil noch im laufenden Verfahren wiederholt werden kann oder erst ein neuer Anlauf zum nächsten Einstellungstermin möglich ist, ist je nach Polizei unterschiedlich geregelt.

Wenn Ihr Kind Ihnen freudestrahlend mitteilt, dass es den Einstellungstest bestanden hat, können Sie wirklich stolz auf Ihren Nachwuchs sein. Denn offensichtlich hat Ihr Sprössling die anspruchsvolle Prüfung gemeistert. Allerdings steht damit noch nicht fest, ob Ihr Kind auch wirklich einen Ausbildungsplatz bekommt. Denn die endgültige Entscheidung fällt erst, wenn die Polizei alle Bewerber für den jeweiligen Einstellungstermin geprüft und die Rangliste erstellt hat.

Was es mit der Rangliste auf sich hat

Alle Einzelergebnisse, die Ihr Kind beim Einstellungstest erzielt hat, werden zu einem Endergebnis zusammengefasst. Dieses Endergebnis, bei dem es sich um eine Schulnote oder eine Punktzahl handeln kann, wird in eine Rangliste eingeordnet. Je besser Ihr Kind abgeschnitten hat, desto weiter oben steht es in der Rangliste. Die endgültige Rangliste liegt aber noch nicht gleich vor. Denn zum einen muss die Polizei abwarten, was bei der polizeiärztlichen Untersuchung herauskommt. Möglicherweise müssen weitere Befunde eingeholt werden. Falls sich herausstellt, dass eine Erkrankung vorliegt und ein Bewerber deshalb polizeidienstunfähig ist, wird er trotz bestandenem Einstellungstest nicht in die Rangliste aufgenommen. Zum anderen werden die Ergebnisse von allen Bewerbern, die beim Einstellungstest erfolgreich waren, in die Rangliste für den jeweiligen Einstellungstermin erfasst. Aus diesem Grund steht das Endergebnis erst dann fest, wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist.

Ein wenig Geduld ist gefragt

Vor allem wenn Ihr Kind recht früh am Auswahlverfahren teilgenommen hat, muss es sich also in Geduld üben, bis die endgültige Rangliste steht. Ob und wie Ihr Kind zwischendurch seinen Stand erfahren kann, etwa über ein Bewerbungsportal oder bei der Einstellungsberatung, ist je nach Polizei unterschiedlich. Eine Ausnahme wiederum kann dann gelten, wenn Ihr Kind besonders gut war. Denn sehr gute Leistungen belohnt die Polizei oft mit einer Direktzusage. Andersherum kann es aber auch bei einer weniger guten Platzierung noch mit einer Zusage klappen. Springt der eine oder andere Bewerber ab, rücken die anderen Bewerber in der Liste nämlich nach. Mit ein wenig Glück kann es durch die verbesserte Position also letztlich doch noch für eine Einstellung reichen.

Ihr Kind zieht um

Liegt irgendwann die langersehnte Zusage im Briefkasten, steht der beruflichen Zukunft bei der Polizei nichts mehr im Wege. In dem Schreiben steht, wie es nun weitergeht. Meistens wird Ihr Kind noch einmal zur Polizei eingeladen. Bei diesem Termin findet dann nicht nur die Einstellung statt. Sondern Ihr Kind wird auch ganz offiziell zum Polizeianwärter ernannt.

Sie als Eltern werden vermutlich mächtig stolz sein. Aber wahrscheinlich werden Sie auch ein wenig wehmütig werden. Denn wenn Ihr Kind seine Ausbildung bei der Polizei beginnt, wird es häufig zu Hause ausziehen. Die Ausbildung erfolgt je nach Polizei zum Beispiel bei der Bereitschaftspolizei, an einem Bildungszentrum oder an einer (Fach-)Hochschule. Dabei ist die Ausbildung weniger als duale Ausbildung im klassischen Sinne mit Ausbildungsbetrieb und Berufsschule aufgebaut. Stattdessen übernimmt die Polizei sowohl die theoretischen als auch die praktischen Ausbildungsteile. Je nach Ausbildungsort kann Ihr Kind währenddessen in einer Unterkunft der Polizei wohnen. Die Polizei ist somit nicht nur der Ausbilder und der Arbeitgeber Ihres Kindes, sondern stellt auch die Dienstkleidung und je nach Standort eine Unterkunft; die Verpflegung ist in der Regel selbst zu bezahlen. Nach Abschluss der Ausbildung wird Ihr Kind einer Dienststelle zugewiesen. Dabei kann Ihr Kind zwar seine Wunschstandorte angeben. Allerdings hängt es vom Personalbedarf ab, wo Ihr Kind eingesetzt wird. Es kann also durchaus sein, dass Ihr Kind weiter weg wohnen wird. Aber machen Sie sich keine Sorgen: Ihr Kind ist bei der Polizei in sehr guten Händen. Und wenn Ihr Kind Urlaub hat, kommt es Sie sicher zu Hause besuchen.

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