Die Polizeiliche Kriminalstatistik informiert über die Straftaten, die im jeweiligen Jahr registriert wurden. Damit spiegelt die Statistik auch wider, womit Sie es als Polizist im Berufsalltag zu tun haben.
Wie viele Straftaten gab es in einem Jahr? Wie viele davon konnten aufgeklärt werden? Welche Straftaten waren es? Waren es mehr männliche oder mehr weibliche Täter? Wie hat sich die Kriminalitätsrate im Vergleich zum Vorjahr verändert? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS. Sie wird jedes Jahr gegen Mai veröffentlicht und vom Bundesinnenminister vorgestellt. Für Sie als angehender Polizist ist die Statistik auch deshalb interessant, weil Sie Ihnen einen Eindruck von der alltäglichen Polizeiarbeit vermittelt. In diesem Beitrag haben wir die PKS für das Jahr 2015 für Sie aufgearbeitet.
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Wozu wird die PKS erstellt?
Durch die Polizeiliche Kriminalstatistik wird die Kriminalität in Deutschland erfasst. Andersherum und positiv ausgedrückt, zeigt die PKS die Sicherheit auf. Denn sie erfasst nicht nur die Straftaten, sondern auch die Aufklärungsquoten. Daraus wiederum lässt sich ableiten, ob und welche Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung greifen und wie erfolgreich die Polizeien und der Zoll arbeiten. Konkret dient die PKS folgenden Zwecken:
- Mithilfe der PKS wird die Kriminalität beobachtet. Dies erfolgt, indem die einzelnen Deliktsarten und Straftatbestände erfasst werden. Außerdem wird ermittelt, wie sich der Kreis der Tatverdächtigen zusammensetzt. Daneben werden die Kriminalitätsrate und die Aufklärungsquote errechnet und mit den Quoten des Vorjahres abgeglichen.
- Durch die PKS werden Erkenntnisse zur Kriminalitätsbekämpfung gewonnen. Gleichzeitig hilft die PKS dabei, organisatorische Planungen zu erarbeiten und entsprechende Entscheidungen zu treffen.
- Die PKS bildet die Grundlage für kriminologisch-soziologische Forschungen. Außerdem schafft sie die Basis für kriminalpolitische und präventive Maßnahmen.
Welche Angaben enthält die PKS?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Ausgangsstatistik bedeutet, dass die PKS nur die Straftaten erfasst, die der Polizei bekannt geworden sind und von der Polizei bearbeitet wurden. Hierzu gehören auch Delikte, bei denen bereits der Versuch strafbar ist. Rauchgiftdelikte, die der Zoll bearbeitet hat, werden in der Statistik ebenfalls erfasst. Die Straftaten und Delikte fließen dann in die PKS ein, wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde. Dabei enthält die PKS in erster Linie Angaben zu
- der Art und der Anzahl der erfassten Straftaten,
- den Tatorten und den Tatzeiten,
- den Opfern und den verursachten Schäden,
- den Aufklärungsergebnissen sowie
- dem Alter, dem Geschlecht, der Nationalität und anderen wesentlichen Merkmalen der Tatverdächtigen.
Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit wenigen Ausnahmen) und Straftaten, die außerhalb Deutschlands begangen wurden, werden in der PKS nicht erfasst. Gleiches gilt für Verstöße gegen das Strafrecht innerhalb von Landesgesetzen. Einzige Ausnahme bilden Verstöße gegen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen. Delikte wie beispielsweise Finanz- und Steuerdelikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei fallen, und Delikte wie beispielsweise Aussagedelikte, die direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und nur von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, bleiben in der PKS ebenfalls außen vor.
Wie aussagekräftig ist die PKS?
Die PKS erfasst nur das sogenannte Hellfeld. Das Hellfeld beinhaltet die Straftaten, von denen die Polizei erfahren hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Dunkelfeld, also die Straftaten, die der Polizei nicht bekannt geworden sind, auch nicht in der PKS enthalten ist. Wie groß das Hellfeld ist, unterscheidet sich wiederum von Straftat zu Straftat. Ein Faktor in diesem Zusammenhang ist beispielsweise, wie viele Opfer oder Geschädigte die jeweilige Straftat zur Anzeige gebracht haben.
Welche Zahlen liefert die PKS für das Jahr 2015?
Laut PKS wurden im Jahr 2015 insgesamt rund 6.331 Millionen Straftaten erfasst. Verglichen mit 2014 ist das ein Anstieg von 4,1 Prozent.
Allerdings muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass im Jahr 2015 sehr viele Menschen als Flüchtlinge und Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind. Da Verstöße gegen das Ausländerrecht, beispielsweise eine illegale Einreise, als Straftaten in der PKS erfasst sind, ergibt sich ein leicht verfälschtes Bild. Denn ausländerrechtliche Verstöße sind Straftaten, die nur Ausländer begehen können. Und gerade die ausländerrechtlichen Verstöße machten 2015 rund 6,4 Prozent aller Straftaten aus. Werden die Verstöße gegen das Ausländerrecht herausgerechnet, ist die Anzahl der Straftaten im Jahr 2015 auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.
Die Anteile der einzelnen Delikte an der Gesamtkriminalität gestalten sich so:
Die Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2015 insgesamt bei 53,4 Prozent und liegt damit ganz knapp unter der Quote des Vorjahres. 2014 konnten 53,7 Prozent aller registrierten Straftaten aufgeklärt werden. Allerdings fällt die Aufklärungsquote je nach Kriminalitätsbereich sehr unterschiedlich aus. So beläuft sie sich bei Tötungsdelikten auf 94,8 Prozent. Bei Leistungsdelikten wie beispielsweise dem Betrug im Zusammenhang mit Sozialleistungen liegt die Aufklärungsquote sogar bei über 99 Prozent. Im Unterschied dazu konnten Diebstahlsdelikte, zu denen beispielsweise Wohnungseinbrüche, Fahrraddiebstahl oder der Dienstahl von Kredit- und Bankkarten gehören, nur in 14,1 Prozent der Fälle aufgeklärt werden.
Die Häufigkeitszahl
Mit der Häufigkeitszahl wird die Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner gemessen. Damit gilt diese Zahl als Indikator dafür, wie hoch die Gefährdung durch Kriminalität ist. Verglichen mit dem Vorjahr ist bei der Häufigkeitszahl folgende Veränderung zu verzeichnen:
Der Kreis der Tatverdächtigen
Als angehender Polizist ist für Sie sicherlich auch interessant, wer die Straftaten eigentlich begeht. Dazu liefert die PKS für das Jahr 2015 folgende Zahlen:
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Dabei waren die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Entziehung Minderjähriger und der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten die häufigsten Straftaten, die weibliche Tatverdächtige begingen. Männliche Tatverdächtige hingegen machten sich am häufigsten des Raubs, des Diebstahl und der Körperverletzung schuldig.
Diebstahlsdelikte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Straßenkriminalität sind die Straftaten, die unter Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden am häufigsten zu verzeichnen sind. Mit zunehmendem Alter verschieben sich die Straftatbestände dann in Richtung Betrug, Unterschlagung, Beleidigung, Nötigung, Rauchgiftkriminalität und auch Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte. Bei den über 60-Jährigen sind Diebstahl, Beleidigung, Wirtschaftskriminalität und Vergehen im Bereich Umwelt und Verbraucherschutz die häufigsten Straftatbestände.
Interessant ist auch, dass Sie als Polizist eher selten auf bekannte Gesichter stoßen. Denn die meisten Tatverdächtigen werden im Verlauf eines Jahres nur einmal polizeilich erfasst. Nur knapp ein Viertel aller Tatverdächtigen tritt mehrfach in Erscheinung, wobei es hier dann meist zwei bis fünf Straftaten sind. Bezogen auf alle Straftaten, lauten die Zahlen dazu wie folgt:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik in voller Länge können Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums herunterladen.