Einstellungstest Polizei: Keine Moslems zugelassen?

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Wenn Sie Polizist werden möchten, müssen Sie den Einstellungstest bestehen. Eine Einladung zur Teilnahme am Einstellungstest wiederum erhalten Sie dann, wenn Sie ein paar formale Kriterien erfüllen. Doch was ist mit der Behauptung, dass Sie als Moslem erst gar nicht zum Auswahlverfahren zugelassen werden?

Vor einer Einstellung bei der Polizei haben Sie erst einmal ein umfangreiches Auswahlverfahren vor sich. Das Kernelement dieses Auswahlverfahrens ist ein Einstellungstest. Der Einstellungstest umfasst verschiedene Bausteine, zu denen unter anderem ein PC-Test, eine Sportprüfung und eine polizeiärztliche Untersuchung gehören. Doch bevor Sie eine Einladung zur Teilnahme am Einstellungstest erhalten, prüft die Polizei Ihre Bewerbungsunterlagen. Dabei geht es bei dieser Überprüfung darum, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen. Ist das der Fall, bekommen Sie eine Einladung. Nun wird aber gerne mal behauptet, dass Sie erst gar nicht zum Einstellungstest zugelassen werden, wenn Sie Moslem sind. Diese Behauptung ist absoluter Quatsch! Und warum an der Behauptung nichts dran ist, klären wir im Folgenden.

➔ Teilnehmer jeder Religion sollten diesen Polizei Einstellungstest bestehen

Die formalen Einstellungskriterien müssen erfüllt sein

Nur anhand von ein paar Zeugnissen, Ihrem Lebenslauf und einem kurzen Bewerbungsgespräch ist es kaum möglich, zu beurteilen, ob Sie die Eignung für den anspruchsvollen Polizeidienst mitbringen. Schließlich fordert Sie der Polizeiberuf intellektuell, mental, charakterlich und körperlich gleichermaßen. Hinzu kommt, dass Sie als Polizist im Staatsdienst tätig sind. Folglich müssen Sie auch die Kriterien erfüllen, die Voraussetzung für eine Ernennung zum Beamten sind. Aus diesem Grund führt die Polizei ein umfangreiches Auswahlverfahren durch. Das Hauptelement dieses Auswahlverfahrens ist ein Einstellungstest, der mehrere Prüfungsbausteine umfasst. Durch einen Wissenstest am PC, eine Sportprüfung, einen mündlichen Prüfungsteil und eine polizeiärztliche Untersuchung kann sich die Polizei ein umfassendes Bild von Ihnen machen und Ihre Eignung für den Polizeiberuf in allen relevanten Bereichen ermitteln. Wenn Sie den Einstellungstest bestehen und Ihre Leistungen beim Test für eine gute Platzierung in der Rangliste ausreichen, können Sie schon bald Ihre berufliche Karriere bei der Polizei beginnen.

Allerdings geht dem Einstellungstest eine erste Vorauswahl voraus. Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, prüft die Polizei nämlich im ersten Schritt, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen. Ist das der Fall, werden Sie zum Einstellungstest eingeladen. Zusammen mit Ihren Mitbewerbern können Sie dann zeigen, was in Ihnen steckt. Und dabei sind die Bedingungen für alle Bewerber gleich. Alle Bewerber stehen also vor der gleichen Herausforderung, Bonuspunkte, beispielsweise für gute Schulnoten oder vorhandene Berufspraxis, gibt es nicht. Sind die formalen Voraussetzungen aber nicht erfüllt, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

Die Einstellungskriterien sind nicht bundesweit einheitlich

Welchen formalen Einstellungsvoraussetzungen Sie gerecht werden müssen, hängt davon ab, wo Sie sich bewerben. Das liegt daran, dass die Polizei in Deutschland Ländersache ist. Jedes Bundesland hat somit seine eigene Landespolizei. Dazu kommt dann noch die Bundespolizei als eigenständige Behörde. Und weil jede Polizei ihren eigenen Regelungen unterliegt, weichen auch die formalen Einstellungsvoraussetzungen voneinander ab. Im Allgemeinen lassen sich die Grundvoraussetzungen aber wie folgt zusammenfassen:

  • Für eine Ausbildung im mittleren Dienst brauchen Sie die mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Streben Sie ein Studium im gehobenen Dienst an, müssen Sie Abitur oder die Fachhochschulreife haben.
  • Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sein.
  • Sie müssen am Tag der Einstellung ein bestimmtes Alter haben. Das Mindestalter liegt meist bei 16 Jahren, das Höchstalter bewegt sich im Bereich zwischen 25 und 37 Jahren.
  • Sie müssen eine bestimmte Körpergröße aufweisen. Für Frauen liegt die Mindestgröße meist bei 160 cm, für Männer bei 165 cm.
  • Sofern noch nicht vorhanden, müssen Sie spätestens bis zum Ende der Ausbildung auf Ihre Kosten den Führerschein der Klasse B (Pkw mit Schaltgetriebe) machen.
  • Sie müssen sich zum Grundgesetz und zur Verfassung Ihres Bundeslandes bekennen. Und Sie müssen jederzeit und ausnahmslos bereit sein, für die freiheitliche demokratische Rechtsordnung einzutreten.
  • Sie müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
  • Sie brauchen einen einwandfreien Leumund. Insbesondere dürfen Sie keine Vorstrafen haben und es darf kein Strafverfahren gegen Sie laufen.

Je nach Polizei können noch weitere Voraussetzungen dazukommen. So brauchen Sie in einigen Bundesländern beispielsweise einen bestimmten Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse in Englisch. Manche Polizeien erwarten einen gewissen Body-Mass-Index (BMI) und die Vorlage von Sport- oder Schwimmabzeichen. Andersherum sind bei den meisten Polizeien Ausnahmen möglich, insbesondere was die Staatsangehörigkeit, das Alter und die Körpergröße angeht. Genaue Infos dazu können Sie bei Ihrem Einstellungsberater erfragen. Er hilft Ihnen natürlich auch dann weiter, wenn Ihnen etwas bei den grundlegenden Einstellungskriterien unklar ist.

Die Religion spielt keine Rolle

Damit Sie Polizist werden können, müssen Sie bestimmten formalen Kriterien gerecht werden. Wie oben ausgeführt, beziehen sich diese Kriterien in erster Linie auf Ihr Alter, Ihre körperliche Statur und Ihren Bildungsabschluss. Außerdem müssen Sie die Voraussetzungen für den Eintritt in eine Beamtenlaufbahn erfüllen. In diesem Zusammenhang spielt vor allem Ihre Staatsangehörigkeit eine Rolle. Und eine Tätigkeit als Beamter und damit als Staatsbediensteter setzt voraus, dass Sie sich zum Grundgesetz, zur Verfassung Ihres Bundeslandes und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Sie müssen also bereit sein, die Gesetze zu vertreten, sie durchzusetzen und sie selbst auch einzuhalten.

Ihre Religion ist aber kein Kriterium, das für eine Einstellung von Bedeutung ist. Die Polizei ist eine staatliche Behörde und hat nichts mit der Kirche zu tun. Wenn Sie sich bei einer kirchlichen Einrichtung bewerben, mag das anders sein. Doch Sie möchten ja nicht für eine kirchliche Organisation tätig werden, sondern bewerben sich bei der Polizei. Welcher Religion Sie angehören, ist deshalb Ihre Sache und bringt Ihnen weder Vor- noch Nachteile. Vermutlich käme kaum jemand auf die Idee, zu fragen, ob er als Christ am Einstellungstest teilnehmen kann. Oder ob er zum Auswahlverfahren zugelassen wird, wenn er Atheist ist. Warum sollte sich diese Frage also stellen, wenn Sie Moslem sind?

Andere Polizeibewerber lesen gerade ►  Mythen: Polizisten sind Rechtsexperten

Sie müssen wissen, was Sie wollen

Ob Sie Moslem, Christ, Buddhist, Jude oder Atheist sind und ob Sie Ihren Glauben praktizieren, ist Ihre eigene Entscheidung. Genauso wie Sie derjenige sind, der einen bestimmten Beruf auswählt. Gleiches gilt für Ihre persönliche Einstellung, beispielsweise was den Gebrauch von Schusswaffen angeht. Sie selbst müssen also wissen, was Sie wollen und was nicht. Wenn Sie sich nicht vorstellen können, eine Uniform zu tragen oder einen Beruf auszuüben, bei dem Sie täglich Kontakt zu den verschiedensten Menschen in den unterschiedlichsten Situationen haben, ist der Polizeidienst nichts für Sie. Wenn Sie nicht bereit sind, für die Verfassung und die Rechtsordnung einzutreten, Gesetze durchzusetzen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen, indem Sie sich selbst an geltendes Gesetz halten, sind Sie bei der Polizei falsch. Gleiches gilt, wenn Sie Bedenken haben, ob Sie Ihren Glauben mit Ihrem Beruf vereinbaren können. Dabei ist es egal, um welche Religion es sich handelt. Letztlich hängt es also von Ihnen selbst ab. Die Polizei jedenfalls interessiert sich nicht für Ihren Glauben. Für die Polizei zählt, ob Sie für den Polizeidienst geeignet sind und ob Sie ins Team passen.

Achtung: Schalte alle Fragen und Antworten für die Laufbahnen der 16 Landespolizeien, Bundespolizei sowie BKA frei. Im Premium Training bekommst Du sofort Zugang auf alle Module. Jetzt freischalten

Fazit

Wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, die für eine Teilnahme am Auswahlverfahren Ihrer Polizei gelten, werden Sie zum Einstellungstest eingeladen. Beim Einstellungstest haben Sie die gleichen Chancen wie jeder andere Bewerber, der am Auswahlverfahren teilnimmt. Gerade das ist es, was das Auswahlverfahren der Polizei so fair macht: Alle Bewerber fangen bei Null an. Und jeder Bewerber muss zeigen, was er drauf hat. Ob es am Ende mit einer Einstellung klappt, hängt einzig und allein von den Leistungen ab, die Sie beim Einstellungstest erbringen. Dass Sie allein deshalb nicht zum Einstellungstest zugelassen werden, weil Sie Moslem sind, ist absoluter Blödsinn. Niemand fragt nach Ihrer Religion. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und beim Einstellungstest gut abschneiden.

Werde Mitglied im Trainingscenter: Bereite Dich mit dem realistischen Testmodus in unserem Premium Trainingscenter für den Ernstfall vor. Du wirst dort in 3 Phasen geprüft. Phase 1 = 120 Minuten, Phase 2 = 180 Minuten und Letztendlich die härteste Variante. Die Phase 3 mit 240 Minuten. Mehr dazu