Polizei Einstellungstest Mythen: Zähne als Ablehnungsgrund

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Immer wieder ist zu hören, dass kaputte Zähne der Grund dafür waren, dass ein Bewerber als polizeidienstuntauglich eingestuft wurde. Doch ist an dieser Behauptung etwas dran? Kann jemand, der schlechte Zähne hat, wirklich kein Polizist werden?

Der Polizeidienst stellt hohe Anforderungen an den Körper. Aus diesem Grund muss ein Polizist nicht nur sportlich, körperlich fit, belastbar und mental stark sein. Sondern er braucht auch eine gute Gesundheit. Und um festzustellen, ob Sie in gesundheitlicher Hinsicht für den Polizeidienst geeignet sind, wird im Rahmen des Einstellungstests eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt. Bei dieser Untersuchung wiederum steht auch Ihre Zahngesundheit auf dem Prüfstand. Doch warum ist das so? Was haben die Zähne mit der Polizeidiensttauglichkeit zu tun? Und was ist, wenn das Gebiss nicht intakt ist? Diese Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden.

➔ Online Test-Training für das Auswahlverfahren der Polizei

Was fordert die Polizei in Sachen Zähne?

Die polizeiärztliche Untersuchung, die im Zuge des Auswahlverfahrens stattfindet, soll feststellen, ob Sie die gesundheitliche Eignung für den Polizeiberuf mitbringen. Ist das der Fall, werden Sie als polizeidiensttauglich eingestuft. Treten hingegen Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen auf, die Ihren Gesundheitszustand aktuell beeinträchtigen oder langfristig zum Risiko werden können, wird Ihnen keine Polizeidiensttauglichkeit bescheinigt. In diesem Fall scheiden Sie aus dem Auswahlverfahren aus und können nicht zur Polizei. Der Polizeiarzt, der die Untersuchung durchführt und die medizinischen Befunde, die Sie zusammen mit der Bewerbung eingereicht haben, auswertet, beurteilt Ihre Polizeidiensttauglichkeit aber weniger nach seinem eigenen Ermessen. Es gibt vielmehr klare Regelungen und verbindliche Kriterien. Und im Zusammenhang mit der Zahngesundheit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Gebiss ist saniert und frei von Karies.
  • Sie haben keinen Zahnersatz, der herausnehmbar ist.
  • Sofern eine umfangreichere kieferorthopädische Behandlung notwendig war, ist diese abgeschlossen.

Plomben, Zahnfüllungen oder wurzelbehandelte Zähne sind kein Problem. Denn solche Maßnahmen sind manchmal eben gerade deshalb notwendig, um das Gebiss zu sanieren und die Mundgesundheit wiederherzustellen. Löcher in den Zähnen, Karies oder abgebrochene Zähne hingegen sind Anzeichen dafür, dass Ihre Zahngesundheit beeinträchtigt ist.

Warum spielt die Zahngesundheit eine Rolle?

Schöne, gerade, weiße Zähne gehören zu einem gepflegten Erscheinungsbild dazu. Es würde einen komischen Eindruck machen, wenn Sie als Polizist einem Bürger in einer ordentlichen Uniform und insgesamt gepflegt entgegentreten, dann aber dunkel verfärbte, schiefe oder fehlende Zähne sichtbar werden, sobald Sie den Mund aufmachen. Hinzu kommt, dass die Zähne an der Aussprache beteiligt sind. Sind Ihr Gebiss oder Ihr Kiefergelenk nicht in Ordnung, sprechen Sie möglicherweise undeutlich oder können bestimmte Laute gar nicht aussprechen. Eine ordentliche und gewissenhafte Mundhygiene zeugt davon, dass Sie auf Ihr Äußeres und Ihre Gesundheit achten. Doch die Optik ist nur ein Aspekt. Die polizeiärztliche Untersuchung soll ermitteln, ob Sie sowohl jetzt als auch auf lange Sicht gesehen die notwendige Gesundheit für den Polizeidienst mitbringen. Und an diesem Punkt ist die Zahngesundheit ein nicht unwichtiger Faktor. Denn kaputte oder kranke Zähne können Folgen für die gesamte Gesundheit haben.

Kranke Zähne können den ganzen Körper krank machen.

In der Mundhöhle siedeln sich unzählige Bakterien an. Wird die Mundhygiene vernachlässigt, produzieren die schädlichen Bakterien eine Säure, die die äußeren Zahnschichten angreift. In der Folge kann ein Loch im Zahn entstehen. Wird dieses Loch ignoriert, können die Bakterien bis zum Zahnmark und den Nerven vordringen. Dadurch entstehen nicht nur Zahnschmerzen. Stattdessen kann der Zahn irgendwann absterben und sogar der Kieferknochen kann in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn noch immer keine zahnärztliche Behandlung erfolgt. Die schädlichen Keime greifen außerdem nicht nur die Zähne, sondern auch das Zahnfleisch an. Das Zahnfleisch reagiert mit Zahnfleischbluten und einer Entzündung. Und eine Zahnfleischentzündung, die nicht behandelt wird, kann Erkrankungen des Zahnhalteapparates auslösen. Dadurch können sich die Zähne lockern und sogar ausfallen.

Andere Polizeibewerber lesen gerade ►  Mythos: Man kann sich nicht auf den Polizei Einstellungstest vorbereiten – Stimmt das?

Polizei Einstellungstest Trainingscenter

 
  • Einmalzahlung, kein Abo, sofortige Freischaltung
  • Für alle 16 Landespolizeien, Bundespolizei sowie BKA
  • Für alle Laufbahnen + Ausbildung und Studium
  • 3 realistische Testmodi + Trainingsmodus
  • Detaillierte Analyse der Ergebnisse
  • Über 4200 aktuelle Testfragen + Lösungen

Jetzt freischalten

 

In vielen Fällen führen kleinere Wunden und Beschädigungen anfangs nicht zu Beschwerden. Allerdings sind die Zähne durch die Nerven und die Blutgefäße mit dem gesamten Organismus verbunden. Deshalb können Zahn- und Zahnfleischprobleme weitere Schäden im Körper anrichten. Dies liegt zum einen daran, dass sich die schädlichen Bakterien über die Blutbahnen im Körper ausbreiten können. Zum anderen aktivieren die Schädlinge das Immunsystem. Das Immunsystem als körpereigene Abwehr schüttet unter anderem Entzündungsstoffe aus, um die Bakterien zu bekämpfen. Das funktioniert zwar, schwächt langfristig aber den Organismus. Aus diesem Grund gelten schlechte Zähne beispielsweise als Risikofaktor für Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems mit Krankheitsbildern wie Gefäßverkalkungen, Entzündungen des Herzens, Herzschwäche, Herzinfarkt und sogar Schlaganfall. Daneben können die Bakterien Erkrankungen der Atemwege hervorrufen und einen Diabetes begünstigen. Außerdem können kaputte Zähne Rücken- und Kopfschmerzen verursachen. Denn wenn die Zähne schmerzen, entzündet sind oder fehlen, verändert sich das Kauen. Eine Folge davon kann sein, dass die Hals- und die Rückenmuskulatur stärker beansprucht werden. Das wiederum kann zu Reizungen und Verspannungen führen, die ihrerseits für Kopf- und Rückenschmerzen verantwortlich sind. Eine andere Folge kann sein, dass die Kaumuskulatur durch die Überlastung zunehmend verhärtet. Das kann sich im Laufe der Zeit durch ein Knacken im Kiefergelenk und schlimmstenfalls sogar eine Fehlstellung des Kiefers bemerkbar machen. Durch die Nähe zum Ohr wiederum kann das Gefühl von Ohrenschmerzen entstehen. Und sogar ein Tinnitus kann auf Probleme mit dem Kiefergelenk zurückgehen. Eine weitere Folge von einer schlechten Mundhygiene können Mundgeruch und Pilzerkrankungen sein. Sind die Zähne krank, können sie außerdem ihre Hauptaufgabe, das Zerkleinern von Nahrung, nicht mehr richtig ausführen. Durch veränderte Ernährungsgewohnheiten kann es aber zu Magen- und Darmproblemen kommen.

Was ist, wenn das Gebiss nicht intakt ist?

Bei der polizeiärztlichen Untersuchung wird Ihr Zahnstatus dokumentiert. Dafür ist den Bewerbungsunterlagen ein Formular enthalten, das Ihr Zahnarzt ausfüllen muss. Wenn Ihr Gebiss gesund oder saniert ist, gibt es keinerlei Probleme. Und auch wenn Sie zu dem Zeitpunkt, an dem der Einstellungstest stattfindet, gerade in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung sind, ist das kein Ausschlussgrund. In diesem Fall werden Sie, wenn ansonsten alles in Ordnung ist, unter Vorbehalt für polizeidiensttauglich erklärt. Sie bekommen dann die Auflage, dass Ihre Behandlung bis zu einem bestimmten Datum vor dem Einstellungstermin abgeschlossen sein muss. Reichen Sie bis zu dem Stichtag den Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Behandlung ein, wird der Vorbehalt aufgehoben und Sie werden für polizeidiensttauglich erklärt. Ist Ihr Gebiss jedoch deutlich beeinträchtigt und ist fraglich, ob es bis zum Einstellungstermin noch vollständig saniert werden kann, werden Sie höchstwahrscheinlich aus dem laufenden Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Achtung: Schalte alle Fragen und Antworten für die Laufbahnen der 16 Landespolizeien, Bundespolizei sowie BKA frei. Im Premium Training bekommst Du sofort Zugang auf alle Module. Jetzt freischalten

Fazit

Damit Sie Polizist werden können, brauchen Sie gesunde Zähne. Sie brauchen zwar kein perfektes Gebiss mit absolut geraden und strahlend weißen Zähnen. Aber Ihr Gebiss muss grundsätzlich intakt sein. An der Behauptung, dass Sie mit schlechten, kaputten Zähnen nicht zur Polizei können, ist also durchaus etwas dran. Doch bei der Beurteilung Ihrer Zahngesundheit geht es der Polizei weniger um die Optik. Und der Grund ist auch nicht, wie gerne behauptet wird, dass die Polizei später die Kosten für teure Zahnbehandlungen nicht übernehmen will. Im Vordergrund steht vielmehr Ihre Polizeidiensttauglichkeit. Und ob Sie sowohl jetzt als auch langfristig die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst haben, hängt eben auch vom Zustand Ihrer Zähne ab.

Werde Mitglied im Trainingscenter: Bereite Dich mit dem realistischen Testmodus in unserem Premium Trainingscenter für den Ernstfall vor. Du wirst dort in 3 Phasen geprüft. Phase 1 = 120 Minuten, Phase 2 = 180 Minuten und Letztendlich die härteste Variante. Die Phase 3 mit 240 Minuten. Mehr dazu