Mythen: Polizisten sind Rechtsexperten

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Die Polizei wird manchmal auch als verlängerter Arm des Gesetzes bezeichnet. Doch wie fit müssen Polizisten in Sachen Recht eigentlich sein?

Immer wenn die Polizei zu Hilfe gerufen wird oder einschreitet, spielen auch die Gesetze eine Rolle. So gilt zum einen zu ermitteln, welcher Tatbestand vorliegt und welchem Rechtsbereich dieser zuzuordnen ist. Die Polizei muss feststellen, ob und gegen welche Gesetze verstoßen wurde. Zum anderen muss die Polizei entscheiden, welche rechtlichen Folgen der Tatbestand nach sich zieht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Gleichzeitig muss die Polizei aber auch berücksichtigen, in welche Rechte der Beteiligten sie eingreift und inwiefern ihr Handeln rechtlich abgedeckt ist. Damit ist eigentlich klar, dass Polizisten ein breites juristisches Wissen haben müssen. Schließlich können Sie die Gesetze nur dann vertreten und anwenden, wenn sie diese auch kennen. Doch sind Polizisten wirklich Rechtsexperten? Dieser Frage gehen wir im Folgenden nach.

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Die Polizei vertritt Recht und Gesetz

Als ausführendes Organ steht die Polizei für Recht und Gesetz ein. Für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, gehört zu ihren Hautaufgaben. Und dabei geht die Polizei sowohl präventiv als auch repressiv vor. Präventiv bedeutet, dass die Polizei Maßnahmen ergreift, die verhindern sollen, dass es zu Gefahren oder Straftaten kommt. So eine präventive Maßnahme kann beispielsweise ein Platzverweis sein, der gegen einen Randalierer ausgesprochen wird. Oder die Polizei kann einen Betrunkenen in die Ausnüchterungszelle stecken, damit er weder sich selbst noch andere in Gefahr bringt. Auch wenn die Polizei einem Bürger bestimmte Gegenstände wie Waffen oder gefälschte Dokumente abnimmt, handelt es sich um eine präventive Maßnahme, durch die eine mögliche Straftat oder eine Gefahr verhindert werden soll. Repressive Maßnahmen hingegen finden als Reaktion auf ein Vergehen statt. Ermittlungen, Vernehmungen, Zeugenbefragungen oder die Sicherung von Beweismitteln sind Beispiele für repressive Maßnahmen.

Vereinfacht erklärt und sehr kurz zusammengefasst, gibt es als Polizist somit zwei Aufgaben, die Ihren Berufsalltag wesentlich prägen: die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Doch damit Sie überhaupt feststellen können, wann sich jemand rechtwidrig verhält oder gegen geltendes Gesetz verstoßen hat, müssen Sie selbst die Gesetze natürlich kennen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, dass Sie als Polizist das Gesetz vertreten und durchsetzen. Schließlich können Sie nur dann für das Recht einstehen, wenn es Ihnen auch bekannt ist.

Viel juristisches Fachwissen während der Ausbildung

Als Polizist müssen Sie Gesetzesinhalte verstehen und in der Lage sein, Ihr juristisches Wissen jederzeit abzurufen. Sind Sie beispielsweise im Einsatz, müssen Sie den Sachverhalt erkennen, dem entsprechenden Rechtsbereich zuordnen und auf dieser Basis Ihre Entscheidungen treffen. Sie müssen Recht und Gesetz also nicht nur kennen, sondern auch praktisch anwenden können. Und damit das gelingt, ist das Thema Recht ein sehr wichtiger Baustein Ihrer Ausbildung. So gehören unter anderem folgende Rechtsbereiche zu den Ausbildungsinhalten:

Während der Ausbildung eignen Sie sich aber nicht nur ein breites juristisches Wissen an. Stattdessen lernen Sie auch, wie Sie dieses Wissen in der Praxis anwenden und umsetzen. Dabei trainieren Sie den gesamten Ablauf eines Einsatzes, vom Notruf über das Vorgehen und Verhalten am Einsatzort bis hin zur anschließenden Sachbearbeitung. Und in diesem Zusammenhang stehen Ausbildungsinhalte wie das polizeiliche Einsatzverhalten, die Kriminalistik, die Schießausbildung, die Bearbeitung von Anzeigen, die Informationstechnologie, aber auch ein Fahrsicherheitstraining und Erste Hilfe auf dem Programm.

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Die Polizei ist nicht für die Bestrafung zuständig

Als Polizist müssen Sie die Gesetze kennen. Sie müssen erkennen, wann ein Bürger im Begriff ist, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Sie müssen wissen, wann ein Bürger eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen hat. Ebenso müssen Sie wissen, welche rechtlichen Folgen das vorliegende Vergehen nach sich zieht. Andersherum müssen Sie aber auch wissen, welche Rechte und Befugnisse Ihnen als Polizist zustehen. Sie müssen die einschlägigen Vorschriften kennen und Ihnen muss klar sein, wie weit Sie als Polizist gehen dürfen.

Doch auch wenn Sie über ein breites juristisches Fachwissen verfügen und das Recht ein wesentlicher Baustein Ihres Berufs ist, sind Sie Polizist – und kein Jurist. Sie sind kein Rechtsanwalt, kein Staatsanwalt und kein Richter. Aus diesem Grund dürfen Sie beispielsweise keine Rechtsberatung durchführen. Sie können einem Bürger zwar Auskunft erteilen, einen Geschädigten auf seine Möglichkeiten hinweisen und eine erste Einschätzung zum möglichen Strafmaß äußern. Für eine juristische Beratung ist aber ein Rechtsanwalt zuständig. Ebenso fällt es nicht in Ihren Aufgabenbereich, Anklage zu erheben. Als Polizist besteht Ihre Aufgabe darin, einen Tatbestand festzustellen, in der Sache zu ermitteln und so zur Aufklärung der Tat beizutragen. Bereits die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung finden aber in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft statt. Und nachdem das Ermittlungsverfahren soweit abgeschlossen ist und Ihr Protokoll vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt oder ob sie Anklage erhebt und welche Strafe sie beantragt. Die endgültige Entscheidung fällt dann vor Gericht. Wenn Sie am Tatort anwesend waren oder die Vernehmungen durchgeführt haben, kann es sein, dass Sie als Zeuge vor Gericht geladen werden. Der Richter ist derjenige, der den Sachverhalt beurteilt und das Strafmaß festsetzt. Dabei kann der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, genauso aber auch eine geringere oder eine höhere Strafe verhängen.

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Eine Ausnahme kann lediglich bei Ordnungswidrigkeiten gelten. Insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts kann es sein, dass Sie als Polizist nach Ihrem Ermessen entscheiden können, ob Sie es bei einer Verwarnung belassen oder ob Sie eine Strafe nach dem Bußgeldkatalog für notwendig halten. Je nach landesrechtlichen Regelungen können Sie in diesem Fall die Strafe selbst festsetzen oder Sie müssen eine Anzeige schreiben und zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle weiterleiten. Grundsätzlich gilt aber: Als Polizist vertreten Sie das Recht und setzen es durch. Sie stellen Rechtsverstöße fest und kümmern sich um die Strafverfolgung. Das Verhängen von Strafen fällt jedoch nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich.

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Fazit

Als Polizist sorgen Sie dafür, dass die Gesetze eingehalten und Rechtsverstöße festgestellt und aufgeklärt werden. Doch Voraussetzung für diese Tätigkeiten ist, dass Sie in Sachen Recht und Gesetz fit sind. Deshalb erwerben Sie während Ihrer Ausbildung und im Verlauf Ihrer Berufstätigkeit ein breites juristisches Fachwissen. Insofern ist an der Behauptung, dass Polizisten Rechtsexperten sind, durchaus etwas dran. Das gilt jedenfalls für die Rechtsbereiche, mit denen Polizisten regelmäßig in Kontakt kommen. Dennoch sind Polizisten keine Juristen, sondern eben Polizisten. Für die Praxis bedeutet das: Polizisten sorgen dafür, dass die Gesetze umgesetzt, angewendet und eingehalten werden. Sie führen das geltende Recht aus. Juristen hingegen befassen sich mit der Rechtsprechung.

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