Mindestgröße Polizei: Alle Zahlen und Fakten

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Mindestgröße PolizeiDie Ausbildung als Polizist ist schon immer Ihr Berufswunsch gewesen und jetzt ist es endlich soweit. Sie haben Ihre Schule abgeschlossen und möchten mehr über die Voraussetzungen erfahren, die in dem Polizeiberuf an Sie gestellt werden. Besonders das Thema der Mindestgröße bei der Polizei interessiert Sie, weil Sie vielleicht selbst nicht sehr groß sind. Es ist auch gar nicht so leicht, die ganzen Informationen auf einen Blick und zusammengefasst zu finden.

Das Gute ist, dass Sie hier mit Ihren Fragen genau richtig sind. Sie brauchen also nicht mehr länger die verschiedensten Seiten des Internets zu durchforsten. In diesem Beitrag bekommen Sie alles Wichtige gebündelt zusammengefasst.

Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Anforderungen Sie als Bewerber erfüllen müssen und was es eigentlich mit den Mindestgrößen Vorgaben auf sich hat. Lesen Sie, warum es diese gibt und welche Größen Sie in welchem Bundesland mindestens vorweisen müssen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Zahlen und Fakten und seien Sie vorbereitet für Ihre Bewerbung als Polizeibeamter. Schauen Sie selbst!

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Anforderungen, die Sie als Polizist erfüllen müssen

Als Bewerber für den Polizeidienst können Sie zwischen einer Laufbahn im mittleren Dienst, im gehobenen Dienst oder im höheren Dienst wählen. Je nachdem, wie Ihre Wahl ausfällt, gibt es teilweise unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

Diese betreffen vor allem die Schulbildung, die Sie vorzuweisen haben. Bei einer Bewerbung für den gehobenen und höheren Dienst ist eine Fachhochschulreife, die zu einem Studium ermächtigt, mindestens notwendig. Für den mittleren Dienst können Sie sich zum Beispiel auch mit einer Mittleren Reife oder mit einem erweiterten Hauptschulabschluss bewerben. Auch wenn Sie nur einen einfachen Hauptschulabschluss haben, könnten Sie mit einer zusätzlichen Ausbildung für den Polizeidienst zugelassen werden.

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Was bei den meisten Polizeibehörden gleich ist, sind folgende Voraussetzungen:

Staatsbürgerschaft

Sie sollten für den Polizeiberuf die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates sein. Sie sind dazu bereit, für das Grundgesetz einzutreten und können sich zudem mit der rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung des Landes identifizieren. Auch die Akzeptanz der Menschenrechte und die Gewaltenteilung stellen kein Problem für Sie dar.

Vorstrafen

Sie sind weder vorbestraft noch laufen aktuell irgendwelche Strafverfahren gegen Sie.

Körperschmuck

Tätowierungen und Piercings können schnell zu einem Ausschlusskriterium werden. Insbesondere dann, wenn sie sehr auffällig sind. Deshalb sollten Sie keine sichtbaren Tattoos oder andere Körperverzierungen tragen.

Wirtschaftliche Verhältnisse

Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet und Sie schieben keinen großen Schuldenberg vor sich her oder sind gar privat insolvent. Diese Voraussetzung ist deshalb wichtig, weil Polizisten nicht erpressbar sein dürfen.

Führerschein

Den Führerschein der Klasse B besitzen Sie und Sie haben kein Problem damit, sich in Ihrem Berufsalltag selbst ans Steuer zu setzen und Verkehrssündern auf die Spur zu gehen.

Schwimmfähigkeit

Sie sind ein guter Schwimmer und besitzen das deutsche Schwimmabzeichen in Bronze. Das ist wichtig, da Sie im Polizeieinsatz auch in Situationen geraten können, in denen Sie Menschen im Wasser helfen können müssen.

Persönlichkeit

Mit Ihrem Charakter und Ihrer Persönlichkeit überzeugen Sie den Personaler sofort. Er kann bei Ihnen erkennen, dass Sie zielstrebig und durchsetzungsstark sind und auch vor schwierigen Situationen nicht zurückschrecken. Als Polizist müssen Sie selbstbewusst auftreten, um im Krisenfall auch ernst genommen zu werden.

Auswahlverfahren

Wie in vielen anderen Berufen gilt auch bei der Polizei das Auswahlverfahren als wichtiges Indiz für die Eignung eines Bewerbers. Haben Sie nach Ihrer Bewerbung eine Einladung zum Einstellungstest erhalten und diesen erfolgreich absolviert, haben Sie die erste Etappe schon geschafft. Als Zweites folgt ein sportlicher und danach ein psychologischer Test, der zeigen soll, wie fit Sie wirklich für den Polizeidienst sind. Am Ende werden Sie dann zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen, bei der auch Ihr körperlicher und psychischer Zustand genauestens geprüft wird.

Alter und Körpergröße

Nicht zuletzt spielen Ihr Alter und Ihre Größe eine Rolle dabei, ob Sie zum Dienst zugelassen werden können. Sie sollten zwischen 16 und 31 Jahre alt sein, maximal jedoch 34 Jahre. Das kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Ebenso unterscheidet sich die Mindestgröße zwischen den einzelnen Ländern. Welche Vorgaben es dort gibt und wie verschieden sie tatsächlich sind, folgt im nächsten Abschnitt.

Die Mindestgröße bei der Polizei

Die Mindestgrößen Anforderungen der Polizei sind ein Thema, das leicht verwirren mag, insbesondere weil die Vorgaben in fast jedem Bundesland unterschiedlich sind. Das hat damit zu tun, dass die Polizei Ländersache und damit nicht einheitlich geregelt ist. Bei der Bundespolizei hingegen entfällt der Mindestgrößenanspruch vollkommen. Doch wieso gibt es überhaupt diese Regelungen und wofür sind sie gut?

Wieso gibt es eine Mindestgröße?

Versetzen Sie sich einmal in die Lage eines Polizisten oder einer Polizistin im Dienst. Sie sind mit Ihrem Wagen auf Streife und entdecken plötzlich in einer Seitenstraße eine Gruppe von Jugendlichen, die lautstark miteinander streiten und sogar anfangen, handgreiflich zu werden. Sind Sie nun von Ihrer physischen Statur her groß gewachsen und gut gebaut, dann haben Sie vermutlich auch weniger Probleme damit, in eine Auseinandersetzung zu geraten und mit vollem körperlichen Einsatz dazwischenzugehen.

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Wenn Sie hingegen sehr klein sind, könnte das in manchen Situationen zu einem Nachteil für Sie werden. Die Körpergröße und Fitness sind eben äußerst entscheidend, wenn es um solche Konfliktsituationen geht. Das soll nicht heißen, dass kleine Menschen nicht sportlich fit oder kampffähig sind, doch trotzdem sehen viele Leute in diesem Punkt einen Nachteil für kleine Personen. Auch im Einsatz bei Demonstrationen oder bei der Rettung von Personen an Unfallorten spielt die Körpergröße eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Dennoch gibt es auch Studien, die belegen, dass manche Täter eher große Polizisten von sich aus angreifen als kleinere, weil sie sich von diesen schneller bedroht fühlen.

Der Grund, wieso es bei der Polizei nun die Mindestgrößen gibt, ist vor allem die Sicherstellung, dass die Bewerber für eine Ausbildung und den späteren Berufsalltag als Polizeibeamter körperlich und kräftetechnisch geeignet sind. Deshalb gibt es neben den Auswahlverfahren wie dem Wissenstest und der Sportprüfung eine Vorauswahl. Diese wird anhand des Bildungsabschlusses, des Alters, des Sehvermögens, der Schwimmfähigkeit und eben auch anhand der Körpergröße getroffen.

In diesen Berufen gibt es auch Mindestgrößen Anforderungen

Auch in anderen Jobs gibt es Voraussetzungen für die Größe von ausführenden Personen – wie zum Beispiel bei der Bundeswehr oder beim Zoll. Auch hier kann man nachvollziehen, wieso das so ist. Beim Bund kann es ebenso zu physisch herausfordernden Situationen kommen wie bei der Polizei. Das Gleiche gilt für die Arbeit beim Zoll. Trotzdem kommt es auch darauf an, wo Sie eingesetzt werden – ob im Feld oder im Büro.

Auch Flugbegleiter oder Piloten haben diese Mindestanforderungen zu erfüllen. Wenn Sie ein großes Flugzeug zu steuern haben und im Cockpit einfach nicht groß genug sind, kann das zu Einschränkungen führen, die gefährlich für jeden Mitfliegenden werden können.

Bundesländer und ihre Vorgaben

Die Polizei ist wie beschrieben Ländersache und damit nicht bundesweit einheitlich geregelt. Deutschland hat insgesamt sechzehn Bundesländer. In jedem dieser Länder gibt es eine eigene Polizeibehörde – und damit auch sechzehn unterschiedliche Regelwerke. Einige Voraussetzungen und Regeln sind bei jeder Behörde gleich, andere wiederum nicht.

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Die Behörden unterscheiden sich vor allem in den Bewerbungsvoraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber. Aber auch im Auswahlverfahren und in den Ausschlusskriterien gibt es verschiedene Vorgaben. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sich vorab auf der Internetseite der Polizei des jeweiligen Landes informieren, in dem Sie sich für eine Ausbildung bewerben möchten.

Zahlen und Fakten

In der Tabelle können Sie die wichtigsten Zahlen sehen, die in den einzelnen Bundesländern gelten. Bei einigen gibt es gar keine Vorgaben, bei anderen sind die Anforderungen an Männer und Frauen gleich. Wieder andere Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen machen zwischen den Geschlechtern und der Körpergröße, die diese mindestens mitbringen müssen, einen größeren Unterschied.

 

Bundesländer

Mindestgröße Männer

Mindestgröße Frauen

Berlin 165 cm 160 cm
Saarland Keine Keine
Nordrhein-Westfalen 168 cm 163 cm
Thüringen 162 cm 162 cm
Bayern 165 cm 165 cm
Niedersachsen 168 cm 163 cm
Rheinland Pfalz 163 cm 163 cm
Mecklenburg-Vorpommern Keine Keine
Hessen 160 cm 160 cm
Baden-Württemberg 160 cm 160 cm
Sachsen 160 cm 160 cm
Sachsen-Anhalt 160 cm 160 cm
Schleswig-Holstein 165 cm 160 cm
Bremen Keine Keine
Hamburg 160 cm 160 cm
Brandenburg Keine Keine
Bundespolizei Keine Keine
Bundeskriminalamt (BKA) 162 cm 162 cm
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Gibt es Ausnahmen?

Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es auch Fälle gibt, bei denen trotz kleiner Körpergröße Bewerber eingestellt oder zur Ausbildung zugelassen wurden. Schließlich heißt es doch so oft, dass Ausnahmen die Regel bestätigen. Diese gibt es tatsächlich in manchen Situationen. In Bayern beispielsweise können Sie eine etwas zu geringe Größe eventuell durch andere Leistungen wie zum Beispiel besondere Fitnesserfolge ausgleichen.

Auch andere Bundesländer machen teilweise eine kleine Ausnahme, wenn Sie Ihr “Defizit” durch andere Leistungen wie durch Noten, Erfahrungen oder auch im Sport wieder gutmachen. Meist sind das jedoch wirklich nur Ausnahmen und Sie sollten sich nicht darauf verlassen. Sollten Sie es dennoch versuchen wollen, dann müssen Sie vorab einen Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Polizeibehörde stellen.

Kritik an der Größenvorgabe

Vielerorts stellt sich die Frage, ob die Voraussetzung für Körpergrößen für den Polizeiberuf wirklich gerechtfertigt ist. Auch die Unterscheidung zwischen Männern und Frauen hat schon so manche Debatte ausgelöst. Schließlich ist es nun einmal so, dass Frauen von Natur aus meist kleiner sind als Männer. Dass dann in manchen Bundesländern die gleichen Vorgaben für beide Geschlechter gelten, sei mitunter diskriminierend für die Frauen.

Es gibt sogar Urteile von deutschen Gerichten, die in der Frage der Mindestgröße zu Diskussionen führten. So klagte eine Bewerberin, die wegen ihrer Größe aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde, und bekam vor Gericht recht. In Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht im Jahr 2017 sogar beschlossen, dass Polizeibewerberinnen trotz geringerer Größe zum Auswahlverfahren zugelassen werden müssen.

Gewerkschaften, wie zum Beispiel in Niedersachsen, sind generell von einer Mindestgröße überzeugt, möchten aber gleichzeitig, dass diese geschlechtsunabhängig gelte. Außerdem sind sie der Meinung, dass bundesweit einheitliche Regelungen für die Voraussetzungen zur Einstellung erforderlich sind.

Ob Sie sich nun als Mann oder als Frau für eine Ausbildung bei der Polizei bewerben: Je informierter Sie über die Voraussetzungen für die Einstellung sind, desto besser ist es. Sie haben in diesem Artikel nun alles erfahren, was Sie über die Mindestgrößen bei der Polizei wissen müssen. Sie sind über die Zahlen und Fakten im Bilde und haben vielleicht schon eine Vorstellung darüber, in welchem Bereich Deutschlands Sie sich bewerben möchten oder können. Jetzt liegt es an Ihnen, was Sie aus den Informationen machen. Auch wenn Sie für eine Behörde ein Stück zu klein sind, kann das bei der nächsten schon ganz anders aussehen. Seien Sie also nicht entmutigt, sondern schauen Sie, wo Sie Ihr Potenzial zeigen können. Haben Sie Mut und handeln Sie!

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