Polizei Bewerbung: Alter und Anforderungen

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Polizei Bewerbung: Alter und AnforderungenWenn Sie zur Polizei möchten, müssen Sie ein paar grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Welche formalen Kriterien das sind, lesen Sie hier!

Bevor Sie Ihre Karriere bei der Polizei starten können, müssen Sie das Auswahlverfahren erfolgreich hinter sich bringen. Das Herzstück des Auswahlverfahrens ist ein Einstellungstest, der sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzt. Beim Einstellungstest können Sie zeigen, dass Sie das Potenzial für den Polizeiberuf mitbringen. Doch damit Sie zum Einstellungstest eingeladen werden, müssen ein paar grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Welche Anforderungen die Polizei an Ihre Bewerber stellt, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

➔ Wichtige Testfragen für den Einstellungstest der Polizei

Warum spielen die formalen Voraussetzungen eine wichtige Rolle?

Die Polizei möchte die Bewerber finden, die optimal ins Team passen und das Zeug zum guten Polizisten haben. Allein anhand von Zeugnissen und einem kurzen Vorstellungsgespräch ist es aber nur bedingt möglich, herauszufinden, ob ein Bewerber alles mitbringt, was es für den Polizeidienst braucht. Deshalb macht es die Polizei ein bisschen anders als andere Arbeitgeber: Sie führt Auswahlverfahren durch, denen sich alle Bewerber stellen müssen. Die Auswahlverfahren setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, darunter Wissenstests, Sportprüfungen und polizeiärztliche Untersuchungen. Und die Bewerber, die beim Einstellungstest die besten Ergebnisse erzielen, können sich über eine Einstellungszusage freuen.

Eine gewisse Vorauswahl findet aber schon vor dem Einstellungstest statt. Im allerersten Schritt prüft die Polizei nämlich anhand der Bewerbungsunterlagen, ob die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind. Zu diesen formalen Kriterien gehören beispielsweise der Bildungsabschluss, das Alter oder die Körpergröße. Wenn die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt sind, werden Sie zum Auswahlverfahren eingeladen und können dort unter Beweis stellen, was in Ihnen steckt. Damit Sie die Chance bekommen, am Auswahlverfahren teilzunehmen, müssen Sie also den formalen Voraussetzungen gerecht werden.

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Welche formalen Kriterien müssen erfüllt sein?

Abgesehen von der Bundespolizei, ist die Polizei in Deutschland Ländersache. Aus diesem Grund gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Trotzdem haben Sie bei der Bewerbung natürlich freie Auswahl. Das bedeutet: Sie können sich bei der Polizei in all denen Bundesländern bewerben, in denen Sie sich vorstellen können, künftig zu wohnen und zu arbeiten. Wichtig ist aber, dass Sie dann die formalen Einstellungsvoraussetzungen beachten, die im jeweiligen Bundesland gelten. Denn wenn Sie die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

Anforderungen der Polizei Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg können Sie Polizeibeamtin/Polizeibeamter werden, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
  • einen mittleren Bildungsabschluss mitbringen und Ihr Notendurchschnitt nicht schlechter ist als 3,2,
  • am Einstellungstag zwischen 16,5 und 30 Jahre alt sind,
  • mindestens 160 cm groß sind,
  • einen Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 haben,
  • über das Deutsche Sportabzeichen in Silber verfügen,
  • nachweislich schwimmen können.

Wenn Sie das Deutsche Sportabzeichen nicht haben, müssen Sie im Auswahlverfahren einen 3000-Meter-Lauf erfolgreich meistern.

Möchten Sie sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben, dürfen Sie höchstens 31 Jahre alt sein. Sie brauchen dann aber das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss und einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0. Außerdem müssen Sie den Führerschein der Klasse B haben.

Anforderungen der Polizei Bayern

Bei der Polizei in Bayern müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • mindestens qualifizierender Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mittlerer Bildungsabschluss
  • Alter zwischen 17 und 25 Jahren (ab 2018 wird die Höchstgrenze voraussichtlich auf 30 Jahre angehoben)
  • Körpergröße mindestens 165 cm

Was die Staatsangehörigkeit, die Körpergröße und das Alter angeht, sind unter bestimmten Umständen aber Ausnahmen möglich. Nähere Infos dazu erhalten Sie von Ihrem Einstellungsberater.

Anforderungen der Polizei Berlin

Die Berliner Polizei erwartet von Ihnen als Bewerber, dass Sie

  • die deutsche Staatsagehörigkeit mitbringen oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes sind,
  • mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife (bislang: erweiterter Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss mitbringen,
  • zwischen 16 und 29 Jahre alt sind,
  • als Bewerberin mindestens 160 cm und als Bewerber mindestens 165 cm groß sind,
  • eine gültige Fahrerlaubnis für Pkws mit Schaltgetriebe mitbringen,
  • nachweislich schwimmen können.

Bewerben Sie sich für den gehobenen Dienst, brauchen Sie mindestens die Fachhochschulreife. Das Höchstalter liegt hier bei 31 Jahren.

Für bestimmte Einstellungszeiträume setzt die Berliner Polizei das Höchstalter für Bewerber auf 39 Euro hoch. In diesem Fall müssen Sie aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis von mindestens zwei Jahren vorweisen.

Anforderungen der Polizei Brandenburg

Bei der Polizei Brandenburg können Sie sich bewerben, wenn Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes sind,
  • mindestens die Fachoberschulreife, den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss mitbringen oder nach dem Erwerb der Berufsbildungsreife oder eines Hauptschulabschlusses eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • 160 cm oder größer sind.

Anforderungen der Polizei Bremen

Für den Einstieg bei der Bremer Polizei müssen Sie folgenden formalen Anforderungen gerecht werden:

  • Sie sind deutscher Staatsbürger, Staatsbürger eines EU-Landes oder Staatsbürger eines Landes, das zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. (Bei Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten können Ausnahmeregelungen greifen.)
  • Sie bringen die Hochschul- oder Fachhochschulreife mit oder Sie haben einen mittleren Bildungsabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.

Eine Mindestgröße oder ein bestimmter Notendurchschnitt sind bei der Bremer Polizei nicht vorgeschrieben. Auch die Begrenzung für das Höchstalter wurde aufgehoben.

Anforderungen der Polizei Hamburg

Die Hamburger Polizei lädt Sie zum Einstellungstest ein, wenn Sie

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine zwingende Einstellungsvoraussetzung.

Anforderungen der Polizei Hessen

In Hessen können Sie sich für den Polizeiberuf bewerben, wenn Sie

  • über Abitur, die Fachhochschulreife, einen Meistertitel oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss verfügen,
  • nicht älter sind als 32 Jahre,
  • mindestens 160 cm groß sind,
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B haben.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Einstellungsvoraussetzung. Sind Sie Staatsbürger eines EU-Landes, gelten für Sie dieselben Anforderungen wie für deutsche Staatsbürger. Haben Sie die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes, können Sie sich bewerben, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und eine gültige Niederlassungserlaubnis haben.

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Schon seit 1995 erfolgen in Hessen nur Einstellungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Da diese Ausbildung ein Studium beinhaltet, brauchen Sie eine Zugangsberechtigung zur Hochschule. Trotzdem können Sie sich bewerben, wenn Sie einen mittleren Bildungsabschluss besitzen. In diesem Fall müssen Sie die Fachhochschulreife dann im Fall einer Einstellungszusage nachholen.

Anforderungen der Polizei Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie

  • deutscher Staatsbürger, Staatsbürger eines EU-Landes oder Staatsbürger eines Landes sein, das zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört,
  • mindestens die mittlere Reife oder die Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen,
  • zwischen 16 und 29 Jahre alt sein.

Bewerben Sie sich für die Laufbahngruppe 2 (früher: gehobener Polizeivollzugsdienst), dürfen Sie höchstens 33 Jahre alt sein. Sie brauchen dann aber einen Bildungsabschluss, der Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

Anforderungen der Polizei Niedersachsen

In Niedersachen erwartet die Polizei von Ihnen, dass Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines EU-Landes oder eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum sind,
  • Abitur, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss haben,
  • höchstens 31 Jahre alt sind,
  • als Bewerberin mindestens 163 cm und als Bewerber mindestens 168 cm groß sind,
  • in der Schule sechs Jahre lang Englischunterricht hatten oder ein Zertifikat über Ihre Englischkenntnisse vorlegen,
  • den Führerschein der Klasse B haben,
  • mindestens über das Schwimmabzeichen in Bronze verfügen.

Anforderungen der Polizei Nordrhein-Westfalen

Für eine Bewerbung bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen sollten Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben,
  • Abitur oder einen gleichwertigen Bildungsstand mitbringen,
  • höchstens 37 Jahre alt sein,
  • als Bewerberin mindestens 163 cm und als Bewerber mindestens 168 cm groß sein,
  • einen BMI zwischen 18 und 27,5 haben,
  • sechs Jahre Englischunterricht in der Schule besucht haben oder Ihre Englischkenntnisse mit einem Zertifikat belegen können,
  • mindestens das Deutsches Sportabzeichen in Bronze haben,
  • das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze, das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold oder das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Gold haben,
  • über die Fahrerlaubnis Klasse B verfügen.

Anforderungen der Polizei Rheinland-Pfalz

Bei der Polizei Rheinland-Pfalz können Sie sich für den Polizeiberuf im gehobenen Vollzugsdienst bewerben, wenn Sie

  • deutscher Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sind oder als Nicht-EU-Staatsbürger über einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland verfügen,
  • Abitur haben oder eine Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis, einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5 und zwei Jahre Berufspraxis mitbringen,
  • höchstens 34 Jahre alt sind,
  • mindestens 162 cm groß sind.

Anforderungen der Polizei Saarland

Im Saarland gelten folgende Einstellungsvoraussetzungen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedslandes
  • Berechtigung zum Fachhochschulstudium durch Abitur, Fachhochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • Höchstalter 35 Jahre
  • Körpergröße als Bewerberin mindestens 162 cm, als Bewerber mindestens 165 cm
  • Nachweis über das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze

Anforderungen der Polizei Sachsen

In Sachsen können Sie sich für den Polizeiberuf bewerben, wenn Sie

Bewerben Sie sich für die Laufbahngruppe 2, brauchen Sie entweder Abitur, die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Aufstiegsfortbildung (z.B. als Meister oder Fachwirt). Außerdem müssen Sie den Führerschein der Klasse B haben.

Anforderungen der Polizei Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird Ihre Bewerbung für das weitere Auswahlverfahren berücksichtigt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft, die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder die Staatsbürgerschaft eines Landes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum haben,
  • den Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine qualifizierende Berufsausbildung mitbringen,
  • zwischen 16 und 34 Jahre alt sind,
  • mindestens 160 cm groß sind,
  • die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzen,
  • das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze haben.

Bewerben Sie sich für die Laufbahngruppe 2, brauchen Sie einen Bildungsabschluss, der Sie zum Fachhochschulstudium berechtigt. Außerdem müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse in Englisch nachweisen.

Anforderungen der Polizei Schleswig-Holstein

Bei der Polizei in Schleswig-Holstein können Sie sich bewerben, wenn Sie

  • Deutscher Staatsbürger sind, die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben oder als Nicht-EU-Bürger über eine Niederlassungserlaubnis verfügen,
  • mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Realschulabschluss mitbringen,
  • in den Fächern Deutsch, Englisch, Wirtschaft/Politik (oder Geschichte) und Sport jeweils mindestens die Note 4 haben,
  • zwischen 16 und 31 Jahre alt sind,
  • als Bewerberin mindestens 160 cm und als Bewerber mindestens 165 cm groß sind.

Für eine Bewerbung in der Laufbahngruppe 2 brauchen Sie Abitur, die Fachhochschulreife oder eine andere Studienbefähigung.

Anforderungen der Polizei Thüringen

In Thüringen erfüllen Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeidienst, wenn Sie

  • deutscher Staatsbürger sind oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes oder eines Staates aus dem Europäischen Wirtschaftsraum haben,
  • einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen,
  • im Fach Deutsch mindestens die Note 3 (bzw. 7 Punkte) erreicht haben,
  • höchstens 32 Jahre alt sind,
  • Ihre Körpergröße zwischen 163 cm und 198 cm beträgt.

Es ist eine Gesetzesänderung geplant, nach der das Höchstalter auf 35 Jahre angehoben und die Mindestgröße auf 160 cm gesenkt werden soll.

Anforderungen der Bundespolizei

Die Bundespolizei erwartet, dass Sie

  • Deutscher oder EU-Staatsbürger sind,
  • den mittleren Bildungsabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen,
  • in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 und im Fach Sport mindestens die Note 3 erreicht haben,
  • zwischen 16 und 27 Jahre alt sind,
  • ein Schwimmabzeichen in Bronze vorweisen können,
  • den Führerschein der Klasse B haben.

Für den gehobenen und den höheren Polizeivollzugsdienst ist das Abitur oder die Fachhochschule Einstellungsvoraussetzung. Außerdem müssen Sie gute Englischkenntnisse und am besten auch Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mitbringen. Das Höchstalter für diese Laufbahnen liegt bei 33 Jahren.

Zusätzlich dazu gilt:

Neben den genannten Einstellungsvoraussetzungen gibt es noch drei weitere Anforderungen, die immer erfüllt sein müssen:

1.) Verfassungstreue: Sie müssen bereit sein, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und im Sinne der Verfassung Ihres Bundeslandes einzutreten. Sie müssen also Recht und Ordnung vertreten, durchsetzen und natürlich auch selbst einhalten.

2.) einwandfreier Leumund: Sie dürfen mit dem Gesetz nicht in Konflikt geraten sein. Wenn Sie Vorstrafen haben oder ein Strafverfahren gegen Sie läuft, können Sie den Polizeidienst nicht antreten.

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3.) geordnete wirtschaftliche Verhältnisse: Hierzu gehört in erster Linie, dass Sie nicht überschuldet sind.

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