Einstellungstest bestanden und dann?

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Einstellungstest bestanden und dann?Ist der Einstellungstest geschafft, ist eine große Hürde erfolgreich genommen. Doch was passiert danach? Wie geht es nach dem Einstellungstest weiter? Und: Ist durch die erfolgreiche Teilnahme am Einstellungstest die Zusage bereits sicher in der Tasche?

Damit die berufliche Laufbahn bei der Polizei beginnen kann, muss der Einstellungstest gemeistert werden. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung ist nämlich eine Grundvoraussetzung für die Einstellung. Aber was ist, wenn der Bewerber den Einstellungstest bestanden hat? Wie geht es danach weiter? Wird er auf jeden Fall eingestellt, wenn er bestanden hat? Oder ist eine erfolgreiche Testteilnahme noch keine Garantie für eine Zusage? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier!

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Der Einstellungstest muss bestanden werden

Bei der Polizei läuft es etwas anders als bei Unternehmen, Firmen und Betrieben. Zwar muss auch bei der Polizei eine Bewerbung eingereicht werden. Doch die Polizei arbeitet mit ihren eigenen Bewerbungsformularen, die der Bewerber ausfüllen und zusammen mit einigen anderen Dokumenten abgeben muss. Und ebenso wie jeder andere Arbeitgeber schaut sich die Polizei die Bewerbung natürlich ebenfalls genau an. Aber Faktoren wie die Schulnoten, das Geschlecht oder die Herkunft interessieren die Polizei nur am Rande. In erster Linie geht es bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen darum, ob der Bewerber die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt. Ist das der Fall, wird er zum Einstellungstest eingeladen.

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Die Idee dahinter ist folgende: Die Polizei möchte die Bewerber finden, die gut zur Polizei passen und dem anspruchsvollen Polizeidienst gerecht werden können. Deshalb führt sie umfangreiche Einstellungstests durch, die den Bewerber in verschiedenen Bereichen auf den Prüfstand stellen. Klassische Bausteine eines solchen Einstellungstests sind

  • der PC-Test, bei dem es um die Deutschkenntnisse, das Allgemeinwissen, die Intelligenz, die Konzentrationsfähigkeit und die Bearbeitungsgeschwindigkeit geht,
  • der Sporttest, bei dem die Fitness, die Ausdauer, die Kraft, die Schnelligkeit und das Koordinationsvermögen überprüft werden,
  • das Einzelgespräch, das darauf abzielt, den Bewerber und seine Motivation kennenzulernen,
  • die polizeiärztliche Untersuchung, bei der die Gesundheit umfassend gecheckt wird, und
  • das Assessment-Center, bei dem das Sozialverhalten und der Umgang mit anderen im Vordergrund stehen.

Der Bewerber muss alle Einzeltests der jeweiligen Bausteine erfolgreich absolvieren. Nur dann hat er den Einstellungstest bestanden und kann einer Zusage entgegensehen. Schafft der Bewerber hingegen eine Einzelprüfung nicht, scheidet er aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. In diesem Fall kann er den Einstellungstest zwar wiederholen, allerdings erst wieder für den nächsten Einstellungstermin.

Die Einstellungstermine und die Bewerbungsfristen

Die Polizeien der Bundesländer und die Bundespolizei haben bestimmte Termine, zu denen Bewerber eingestellt werden. Die Ausbildungen bei der Polizei beginnen im Frühjahr oder im Herbst, in einigen Bundesländern gibt es auch zwei Einstellungstermine:

Bundesland Einstellungstermine Bewerbungsfrist
Baden-Württemberg mittlerer Dienst: März + September

gehobener Dienst: Juli

ja
Bayern März + September ja
Berlin mittlerer Dienst: März

gehobener Dienst: April

ja
Brandenburg April + Oktober ja
Bremen Oktober ja
Hamburg Laufbahn I: Februar + August

Laufbahn II: Oktober

nein
Hessen Februar + September nein
Mecklenburg-Vorpommern Laufbahngruppe 1: August

Laufbahngruppe 2: Oktober

ja
Niedersachsen April + Oktober ja
Nordrhein-Westfalen September ja
Rheinland-Pfalz Mai + Oktober nein
Saarland September/Oktober ja
Sachsen Ausbildung: September

Studium: Oktober

ja
Sachsen-Anhalt März + September nein
Schleswig-Holstein mittlerer Dienst: Februar + August

gehobener Dienst: August

ja
Thüringen Oktober ja
Bundespolizei mittlerer Dienst: März + September

gehobener Dienst: September

ja

Wann der Bewerber seine Bewerbung für seinen gewünschten Einstellungstermin einreichen kann, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt kann sich der Bewerber ganzjährig bewerben. In allen anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei muss der Bewerber Bewerbungsfristen berücksichtigen. Bewerbungsfrist bedeutet, dass die Bewerbung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters bei der Polizei eingehen muss. Außerhalb dieses Zeitfensters werden keine Bewerbungen angenommen. Verpasst der Bewerber die Bewerbungsfrist, kommt seine Bewerbung also zu spät an, kann seine Bewerbung für den jeweiligen Einstellungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.

Tipp: Auf der Internetseite der jeweiligen Polizei ist angegeben, wann eine Bewerbung möglich ist und an welchem Stichtag die Bewerbungsfrist endet. Je nachdem, wie viele Stellen zu besetzen sind, kann es durchaus sein, dass sich die Bewerbungsfristen ändern und ein Bewerbungszeitraum verlängert wird. Bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken, sollten Sie also prüfen, ob eine Bewerbung zum aktuellen Zeitpunkt überhaupt möglich ist!

Und wie hängen die Bewerbungsfrist, der Einstellungstermin und der Einstellungstest zusammen?

Als grobe Faustregel gilt, dass sich der Bewerber ein Jahr vorher bei der Polizei bewirbt. Kurzfristig bei der Polizei einzusteigen, ist also nicht möglich. Stattdessen bewirbt sich der Bewerber schon im Vorjahr für einen Einstellungstermin im Folgejahr. Hintergrund hierfür ist, dass in der Zeit zwischen dem Ende eines Bewerbungszeitraums und dem dazugehörigen Einstellungstermin die Auswahlverfahren durchgeführt werden. Und weil die Polizei alle Bewerber, die die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, zur Eignungsprüfung einlädt, nehmen die Auswahlverfahren einige Zeit in Anspruch. Schließlich erhält die Polizei sehr, sehr viele Bewerbungen. Dabei werden die Bewerbungen der Reihe nach abgearbeitet. Das heißt: Die Bewerber, die ihre Bewerbungen zuerst eingereicht haben, werden auch als Erste zum Einstellungstest eingeladen. Die Bewerber, die sich später beworben haben, sind erst später an der Reihe.

Aber: Was die Chancen auf eine Einstellung angeht, spielt es keine Rolle, wann der Bewerber den Einstellungstest absolviert. Denn die Bedingungen und somit auch die Chancen sind für alle Bewerber absolut gleich. Der Einstellungstest wird immer auf identische Art durchgeführt und für jeden Bewerber gelten die gleichen Kriterien. Der Bewerber muss auch keine Angst haben, dass bei einer späten Bewerbung keine Zusage mehr bekommt, weil alle freien Ausbildungsplätze schon vergeben sind. Denn die endgültige Entscheidung fällt erst, nachdem alle Bewerber für den Einstellungstermin geprüft wurden!

Ob der Bewerber zum Einstellungstest eingeladen wird, erfährt er durch ein Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben wird per Post oder als E-Mail verschickt. Darin steht, wann und wo die Eignungsprüfung stattfindet. Meist erhält der Bewerber die Einladung zwei bis vier Wochen vor seinem Prüfungstermin. Da die Einladung somit recht kurzfristig erfolgen kann, sollte der Bewerber schon vorher mit seiner Vorbereitung auf den Test beginnen. Denn sonst könnte die Zeit für eine solide und gute Vorbereitung zu knapp werden.

Die Ranglistenplatzierung entscheidet

Ob der Bewerber den Einstellungstest bestanden hat, erfährt er sofort. Denn die Auswahlverfahren folgen dem K.O. -Prinzip. Das bedeutet: Der Bewerber muss jeden einzelnen Testbaustein erfolgreich absolvieren. Besteht er einen Einzeltest, geht es mit dem nächsten Prüfungsteil weiter. Schafft der Bewerber aber einen Einzeltest nicht, ist das Auswahlverfahren für ihn beendet. Der gesamte Einstellungstest gilt dann als nicht bestanden und er scheidet sofort aus.

Hat der Bewerber das gesamte Auswahlverfahren erfolgreich hinter sich gebracht, hat er also auf jeden Fall schon einmal bestanden. Doch ob es mit einer Einstellung klappt, zeigt sich erst etwas später. Aus den Ergebnissen der einzelnen Prüfungsbausteine wird nämlich ein Endergebnis gebildet. Und dieses Endergebnis wird in eine Rangliste einsortiert. Direkt nach dem Ende des Einstellungstests steht diese Rangliste aber noch nicht fest. Dies liegt zum einen daran, dass die Auswertung der polizeiärztlichen Untersuchung abgewartet und teilweise weitere Befunde eingeholt werden müssen. Stellt sich heraus, dass beim Bewerber gewisse Erkrankungen vorliegen, kann keine Zusage erfolgen. Folglich landet er trotz bestandenem Einstellungstest nicht in der Rangliste. Zum anderen werden alle Bewerber, die den Einstellungstest bestanden haben, mit ihrem Endergebnis in der Rangliste erfasst. Die endgültige Rangliste steht deshalb erst dann fest, wenn alle Bewerber für den jeweiligen Einstellungstermin geprüft wurden.

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Warum ist die Ranglistenplatzierung wichtig?

Je besser der Bewerber beim Einstellungstest abgeschnitten hat, desto besser ist sein Endergebnis. Und je besser das Endergebnis ist, desto besser ist seine Platzierung in der Rangliste. Eine gute Ranglistenplatzierung ist deshalb wichtig, weil die Zusagen in der Reihenfolge der Rangliste erfolgen. Das bedeutet: Bei der Vergabe der Ausbildungsplätze wird die Rangliste von oben nach unten abgearbeitet. Wenn bei einem Einstellungstermin beispielsweise 100 angehende Polizisten eingestellt werden, bekommen die Bewerber, die die ersten 100 Plätze in der Rangliste belegen, eine Zusage.

Tipp: Die meisten Polizeien veröffentlichen auf ihren Internetseiten die aktuellen Ranglisten. Dadurch können Sie herausfinden, auf welchem Platz Sie stehen. Gleichzeitig können Sie Ihre Chancen auf eine Zusage abschätzen.

Einstellungstest bestanden und dann? Abwarten nach dem Einstellungstest!

Ob die erbrachten Leistungen beim Einstellungstest für eine Einstellung ausreichen, zeigt sich somit erst, wenn das Auswahlverfahren für einen Einstellungstermin abgeschlossen ist. Dem Bewerber bleibt letztlich deshalb nichts anderes übrig, als abzuwarten. Eine Ausnahme gilt mitunter aber für die Bewerber, die beim Einstellungstest hervorragend abgeschnitten haben. Denn herausragende Leistungen werden oft mit einer Direktzusage belohnt. Doch selbst wenn der Bewerber weiter hinten in der Rangliste landet, ist noch nicht alles entschieden. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass es als Nachrücker mit einer Zusage klappt: Beschließt ein Bewerber, dass er doch nicht zur Polizei möchte, wird sein Platz wieder frei. Dadurch verbessern sich die Bewerber, die in der Rangliste hinter ihm platziert waren, um eine Position. Und mit etwas Glück kann die neue Ranglistenplatzierung dann doch noch für eine Einstellung ausreichen.

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Irgendwann kommt schließlich das erlösende Schreiben. Hat der Bewerber eine Zusage bekommen, wird ihm in dem Schreiben mitgeteilt, wie es nun weitergeht. Meist wird er zu einem Termin eingeladen, bei dem die offizielle Einstellung und die Ernennung zum Polizeianwärter erfolgen. Danach kann es mit der Ausbildung losgehen!

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