Einstellungstest bestanden und dann?

Aktualisiert am 25. Juni 2024 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 25. Juni 2024 von Ömer Bekar

Einstellungstest bestanden und dann?

Haben Sie den Einstellungstest bestanden, sind Sie Ihrem Wunschberuf ein großes Stück näher.

Die Bewerbung ist der erste Schritt auf Ihrem Weg zu einer Karriere bei der Polizei. Die nächste große Herausforderung ist der Einstellungstest. Doch wie geht es weiter, wenn Sie bestanden haben? Ist eine erfolgreiche Teilnahme gleichbedeutend mit einer Zusage? Und warum spielt die Rangliste eine entscheidende Rolle?

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Damit Sie in den Polizeidienst eingestellt werden können, müssen Sie das Auswahlverfahren erfolgreich abschließen. Denn die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung zählt zu den Grundvoraussetzungen für eine Einstellung.

Aber was ist, wenn Sie den Einstellungstest bestanden haben? Wie geht es danach weiter? Werden Sie auf jeden Fall eingestellt? Oder ist eine erfolgreiche Testteilnahme noch keine Garantie für eine Zusage? Wir klären auf!

Die erfolgreiche Teilnahme am Einstellungstest als Basis

Bei der Polizei läuft es etwas anders als bei Unternehmen, Firmen und Betrieben. Zwar müssen Sie auch bei der Polizei eine Bewerbung einreichen. Dabei verwendet die Polizei ihre eigenen Bewerbungsformulare, die Sie zusammen mit einigen anderen Dokumenten abgeben. Wie jeder andere Arbeitgeber schaut sich natürlich auch die Polizei Ihre Bewerbung genau an.

Aber Faktoren wie die Schulnoten, das Geschlecht oder die Herkunft interessieren nur am Rande. In erster Linie geht es bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen darum, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen. Die formalen Kriterien ergeben sich zum einen aus den Anforderungen des Polizeiberufs und zum anderen daraus, dass Sie als Polizist:in zugleich Beamter/-in werden.

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Spricht aus formaler Sicht nichts gegen eine Einstellung, lädt Sie die Polizei zum Einstellungstest ein. Die Idee dahinter ist, dass die Polizei die Bewerber:innen finden möchte, die dem anspruchsvollen Polizeidienst gerecht werden können. Deshalb führt sie umfangreiche Einstellungstests durch, die alle relevanten Aspekte beleuchten.

Je nachdem, in welchem Bundesland und für welche Laufbahn Sie sich beworben haben, unterscheiden sich die Auswahlverfahren zwar etwas voneinander. Unterm Strich sind sie aber vergleichbar und gliedern sich in diese Abschnitte:

  • Beim PC-Test geht es unter anderem um Deutschkenntnisse, Allgemeinwissen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit und Bearbeitungsgeschwindigkeit.
  • Der Sporttest überprüft die körperliche Fitness, wobei der Fokus auf Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination liegt.
  • Im Einzelgespräch möchte die Polizei Sie persönlich kennenlernen und etwas über Ihre Motivation erfahren. Dazu können bei der mündlichen Prüfung Aufgaben aus dem Assessment-Center kommen, bei denen das Sozialverhalten und der Umgang mit anderen im Vordergrund stehen.
  • Die polizeiärztliche Untersuchung checkt Ihre Gesundheit und stellt die Polizeidiensttauglichkeit aus medizinischer Sicht fest.
Die Auswahlverfahren sind in aller Regel nach dem K.O.-Prinzip aufgebaut. Das bedeutet, dass Sie alle Einzeltests der jeweiligen Bausteine erfolgreich absolvieren müssen. Nur dann haben Sie den Einstellungstest bestanden und können einer Zusage entgegensehen. Schaffen Sie hingegen eine Einzelprüfung nicht, scheiden Sie aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. In diesem Fall können Sie den Einstellungstest zwar wiederholen, allerdings erst wieder für den nächsten Einstellungstermin.

Die Einstellungstermine und die Bewerbungsfristen

Die Polizeien der Bundesländer und die Bundespolizei haben bestimmte Termine, zu denen Bewerber:innen eingestellt werden. Die Ausbildungen bei der Polizei beginnen im Frühjahr oder im Herbst, in einigen Bundesländern gibt es auch zwei Einstellungstermine pro Jahr. Teilweise richtet sich der Einstellungstermin auch nach der Laufbahn:

Bundesland / Polizeibehörde

Einstellungstermine

Baden-Württemberg

mittlerer Dienst: März + September

gehobener Dienst: Juli

Bayern

März + September

Berlin

mittlerer Dienst: März + September

gehobener Dienst: April + Oktober

Brandenburg

April + Oktober

Bremen

April + Oktober

Hamburg

Laufbahn I: Februar + August

Laufbahn II: April + Oktober

Hessen

Februar + September

Mecklenburg-Vorpommern

Laufbahngruppe 1: September

Laufbahngruppe 2: Oktober

Niedersachsen

März + September

Nordrhein-Westfalen

September

Rheinland-Pfalz

Mai + Oktober

Saarland

Oktober

Sachsen

mittlerer Dienst: September

gehobener Dienst: Oktober

Sachsen-Anhalt

März + September

Schleswig-Holstein

August

Thüringen

Oktober

Bundespolizei

mittlerer Dienst: März + September

gehobener Dienst: September

Wann Sie Ihre Bewerbung für den gewünschten Einstellungstermin einreichen können, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In fast allen Bundesländern und bei der Bundespolizei müssen Sie Bewerbungsfristen berücksichtigen. Bewerbungsfrist bedeutet, dass die Bewerbung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters bei der Polizei eingehen muss.

Außerhalb dieses Zeitfensters werden keine Bewerbungen angenommen. Verpassen Sie die Bewerbungsfrist, kommt Ihre Bewerbung also zu spät an, kann sie für den jeweiligen Einstellungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.

Tipp: Auf der Internetseite der jeweiligen Polizei ist angegeben, wann eine Bewerbung möglich ist und an welchem Stichtag die Bewerbungsfrist endet. Da Sie Ihre Bewerbung in aller Regel online einreichen, sind im Bewerbungszeitraum die Bewerbungsformulare und der Link für die Bewerbung freigeschaltet. Je nachdem, wie viele Stellen zu besetzen sind, kann es aber durchaus sein, dass sich die Bewerbungsfristen ändern und ein Bewerbungszeitraum verlängert wird. Andersherum kommt es vor, dass nur in einer Laufbahn eingestellt wird. Behalten Sie die Bewerbungsfrist deshalb im Blick!

Der Zusammenhang zwischen Bewerbungsfrist, Einstellungstermin und Einstellungstest

Grundsätzlich bewerben Sie sich rund ein Jahr vorher. Kurzfristig bei der Polizei einzusteigen, ist also nicht möglich. Stattdessen reichen Sie Ihre Bewerbung schon im Vorjahr für einen Einstellungstermin im Folgejahr ein.

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Hintergrund hierfür ist, dass in der Zeit zwischen dem Ende eines Bewerbungszeitraums und dem dazugehörigen Einstellungstermin die Auswahlverfahren durchgeführt werden. Und weil die Polizei alle Bewerber:innen, die die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, zur Eignungsprüfung einlädt, nehmen die Auswahlverfahren einige Zeit in Anspruch.

Schließlich erhält die Polizei sehr, sehr viele Bewerbungen. Dabei werden die Bewerbungen der Reihe nach abgearbeitet. Das heißt: Die Bewerber:innen, die ihre Bewerbungen zuerst eingereicht haben, werden auch als Erste zum Einstellungstest eingeladen. Die Bewerber:innen, die sich später beworben haben, sind erst später an der Reihe.

Aber: Was die Chancen auf eine Einstellung angeht, spielt es keine Rolle, wann Sie den Einstellungstest absolvieren. Denn die Bedingungen und somit auch die Chancen sind für alle Bewerber:innen absolut gleich. Der Einstellungstest wird immer auf identische Art durchgeführt und für alle gelten die gleichen Kriterien. Sie müssen auch keine Angst haben, dass Sie bei einer späten Bewerbung keine Zusage mehr bekommen, weil alle freien Ausbildungsplätze schon vergeben sind. Denn die endgültige Entscheidung fällt erst, nachdem alle Bewerber:innen für den Einstellungstermin geprüft wurden.

Ob Sie zum Einstellungstest eingeladen werden, erfahren er durch ein Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben wird meist als E-Mail verschickt. Darin steht, wann und wo die Eignungsprüfung stattfindet. Die Einladung bekommen Sie ungefähr zwei bis vier Wochen vor Ihrem Prüfungstermin. Da die Einladung also recht kurzfristig erfolgen kann, sollten Sie schon vorher mit Ihrer Vorbereitung auf den Test beginnen. Denn sonst könnte die Zeit für eine solide und gute Vorbereitung zu knapp werden.

Die Ranglistenplatzierung

Ob Sie den Einstellungstest bestanden haben, erfahren Sie sofort. Denn wie schon erwähnt folgen die Auswahlverfahren dem K.O. -Prinzip. Sie müssen also jeden einzelnen Testbaustein erfolgreich absolvieren. Bestehen Sie einen Einzeltest, geht es mit dem nächsten Prüfungsteil weiter. Scheitern Sie hingegen an einem Einzeltest, ist das Auswahlverfahren für Sie beendet. Der gesamte Einstellungstest gilt dann als nicht bestanden und Sie scheiden sofort aus.

Haben Sie das gesamte Auswahlverfahren erfolgreich hinter sich gebracht, haben Sie also auf jeden Fall schon einmal bestanden. Doch ob es mit einer Einstellung klappt, zeigt sich erst etwas später.

Aus den Ergebnissen der einzelnen Prüfungsbausteine wird nämlich ein Endergebnis gebildet. Und dieses Endergebnis wird in eine Rangliste einsortiert. Direkt nach dem Ende des Einstellungstests steht diese Rangliste aber noch nicht fest.

Dies liegt zum einen daran, dass die Auswertung der polizeiärztlichen Untersuchung abgewartet und teilweise weitere Befunde eingeholt werden müssen. Stellt sich heraus, dass bei Ihnen gewisse Einschränkungen oder Erkrankungen vorliegen, kann keine Zusage erfolgen. Folglich werden Sie trotz bestandenem Einstellungstest nicht in die Rangliste aufgenommen.

Zum anderen werden alle Bewerber:innen, die den Einstellungstest bestanden haben, mit ihrem Endergebnis in der Rangliste erfasst. Die endgültige Rangliste steht deshalb erst dann fest, wenn alle Bewerber:innen für den jeweiligen Einstellungstermin geprüft wurden.

Warum ist die Ranglistenplatzierung wichtig?

Je besser Sie beim Einstellungstest abgeschnitten haben, desto besser ist Ihr Endergebnis. Und je besser das Endergebnis ist, desto besser ist Ihre Platzierung in der Rangliste. Eine gute Ranglistenplatzierung ist deshalb wichtig, weil die Zusagen in der Reihenfolge der Rangliste erfolgen.

Das bedeutet: Bei der Vergabe der Ausbildungsplätze wird die Rangliste von oben nach unten abgearbeitet. Wenn bei einem Einstellungstermin beispielsweise 100 angehende Polizist:innen eingestellt werden, bekommen die Bewerber:innen eine Zusage, die die ersten 100 Plätze in der Rangliste belegen.

Tipp: Die meisten Polizeien veröffentlichen auf ihren Internetseiten die aktuellen Ranglisten. Dadurch können Sie herausfinden, auf welchem Platz Sie stehen. Gleichzeitig können Sie Ihre Chancen auf eine Zusage abschätzen.

Einstellungstest bestanden und dann? Abwarten nach dem Einstellungstest!

Ob die erbrachten Leistungen beim Einstellungstest für eine Einstellung in den Polizeidienst ausreichen, zeigt sich also erst, wenn das Auswahlverfahren für einen Einstellungstermin abgeschlossen ist. Ihnen bleibt letztlich deshalb nichts anderes übrig, als abzuwarten.

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Eine Ausnahme gilt mitunter aber für die Bewerber:innen, die beim Einstellungstest hervorragend abgeschnitten haben. Denn herausragende Leistungen werden oft mit einer Direktzusage belohnt.

Doch selbst wenn Sie weiter hinten in der Rangliste landen, ist noch nicht alles entschieden. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass es als Nachrücker mit einer Zusage klappt: Beschließt ein/e Bewerber:in, dass sie oder er doch nicht zur Polizei möchte, wird der Platz wieder frei. Dadurch verbessern sich die Bewerber:innen, die in der Rangliste dahinter platziert waren, um eine Position. Und mit etwas Glück kann die neue Ranglistenplatzierung dann doch noch für eine Einstellung ausreichen.

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Irgendwann kommt schließlich das erlösende Schreiben. Hat Ihre Platzierung in der Rangliste nicht für eine Einstellung ausgereicht, können Sie sich zwar für den nächsten Einstellungstermin erneut bewerben. Aber Sie verlieren dadurch viel Zeit. Ihr Ziel sollte deshalb immer sein, den Einstellungstest nicht nur irgendwie, sondern so gut wie möglich zu bestehen.

Haben Sie eine Zusage bekommen, teilt Ihnen die Polizei in dem Schreiben mit, wie es nun weitergeht. Meist werden Sie zu einem Termin eingeladen, bei dem die offizielle Einstellung und die Ernennung zur/m Polizeianwärter:in erfolgen. Danach kann es mit der Polizeiausbildung losgehen!

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