Polizeiliches Führungszeugnis: Vorbestraft oder nicht?

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Infos zu polizeiliches führungszeugnis

Ein polizeiliches Führungszeugnis bekommen Sie nicht von der Polizei, sondern vom Bundesjustizamt.

Das Führungszeugnis, im Volksmund auch polizeiliches Führungszeugnis genannt, ist eine Urkunde. Gedruckt auf einem grünen Spezialpapier, bescheinigt das Führungszeugnis, ob die jeweilige Person vorbestraft ist oder ob nicht. Dabei gibt es die Urkunde in mehreren Varianten und um sie zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Das ist vor Ort oder online möglich. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das polizeiliche Führungszeugnis!

Als Polizeibeamter vertreten Sie Recht und Gesetz und stehen für Sicherheit und Ordnung ein. Das bedeutet aber natürlich auch, dass Sie sich ebenfalls an die Regeln halten müssen. Vorstrafen stehen einer Einstellung deshalb im Normalfall entgegen.

Bereits im Bewerbungsbogen fragt die Polizei ab, ob gegen Sie schon einmal ein Urteil in einem Strafverfahren ergangen ist. In einigen Bundesländern müssen Sie neben der Erklärung auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Was genau ein Führungszeugnis ist und wo Sie es herbekommen, erklären wir in diesem Beitrag.

Was bedeutet einwandfreier Leumund?

Entscheiden Sie sich für den Polizeiberuf, werden Sie nicht nur Polizistin oder Polizist, sondern auch Beamtin oder Beamter. Damit Sie in ein Beamtenverhältnis einberufen werden können, müssen ein paar formale Kriterien erfüllt sein.

Die Bundespolizei ausgenommen, ist die Polizei in Deutschland Sache der Bundesländer. Gleiches gilt für die beamtenrechtlichen Regelungen. Daher sind die Vorgaben in den Ländern nicht ganz gleich. Mit Blick auf den Polizeidienst betrifft das zum Beispiel die Staatsbürgerschaft, das Alter und die Körpergröße oder auch Tattoos.

Ein weiterer Punkt, der für eine Karriere im öffentlichen Dienst von großer Bedeutung ist, ist ein positiver Leumund. Damit ist ein guter Ruf gemeint. Oder anders ausgedrückt: Sie sollten bisher nicht negativ aufgefallen sein.

Das wiederum bezieht sich unter anderem auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. So sollten Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen und keinen Schuldenberg angehäuft haben. Denn bei einer Überschuldung besteht die Gefahr, dass Sie bestechlich werden.

Daneben setzt der Staatsdienst voraus, dass Sie bereit sind, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sie müssen sich mit der Verfassung identifizieren und sich klar von Gruppen distanzieren, die absichtlich gegen Grundrechte und die gesellschaftliche Ordnung verstoßen.

Ein positiver Leumund schließt außerdem ein, dass Sie sich selbst an Recht und Gesetz halten. Wenn Sie eine Laufbahn als Polizeibeamter anstreben, dürfen Sie weder vorbestraft noch Angeklagter in einem laufenden Strafverfahren sein.

Dabei sitzt die Polizei gewissermaßen an der Quelle und könnte die Sicherheitsüberprüfung problemlos durchführen. Trotzdem müssen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung einwilligen, dass Sie damit einverstanden sind, dass die Polizeibehörde zum Beispiel beim LKA entsprechende Abfragen macht.

In einigen Bundesländern reicht eine Einwilligungserklärung nicht aus. Hier müssen Sie stattdessen zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Was genau ist ein polizeiliches Führungszeugnis?

Umgangssprachlich ist oft vom polizeilichen Führungszeugnis die Rede. Diese Bezeichnung führt aber etwas in die Irre. Denn die Polizei hat eigentlich nichts mit dem Führungszeugnis zu tun.

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Das Verzeichnis, das Straftaten erfasst, wird weder von noch bei der Polizei geführt. Und wenn Sie ein polizeiliches Führungszeugnis brauchen, beantragen Sie es nicht bei der Polizei und bekommen es auch nicht von einer Polizeibehörde ausgehändigt.

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde. Sie gibt Auskunft darüber, ob jemand strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder ob nicht.

Bei der Urkunde selbst werden vier verschiedene Ausführungen voneinander unterschieden:

  • Für persönliche Zwecke beantragen Sie ein Privatführungszeugnis. Dieses legen Sie dann zum Beispiel einem Arbeitgeber oder dem Vermieter vor.
  • Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke ist zur Vorlage bei Behörden bestimmt. Es beinhaltet nicht nur Entscheidungen von Strafgerichten, sondern auch gewisse Eintragungen von Verwaltungsbehörden. Zu solchen Einträgen gehört zum Beispiel, wenn ein Waffenschein oder eine Gewerbeerlaubnis erteilt und später widerrufen wurde.
  • Möchten Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, brauchen Sie das erweiterte Führungszeugnis.
  • Ein Europäisches Führungszeugnis müssen Sie beantragen, wenn Sie nicht nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, sondern auch Staatsangehöriger eines weiteren EU-Landes sind. Das Führungszeugnis umfasst dann auch mögliche Einträge aus dem Strafregister des anderen EU-Mitgliedsstaates.

Gedruckt wird das Führungszeugnis auf einem grünen Spezialpapier. Dabei hat es seit Februar 2019 ein neues Design. Im Vergleich zum früheren Layout ist das weiße Adressfeld größer geworden und die Angaben zur Person sind rechts daneben angeordnet. Außerdem sind die Einträge in drei Sprachen aufgeführt, nämlich auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Ein Muster vom polizeilichen Führungszeugnis können Sie sich in diesem Flyer vom Bundesamt für Justiz anschauen.

Welche Angaben enthält ein polizeiliches Führungszeugnis?

Die Inhalte des Führungszeugnisses regelt § 32 BZRG (Bundeszentralregistergesetz). Er besagt, dass nicht alle Einträge, die im Zentralregister stehen, auch ins Führungszeugnis aufgenommen werden.

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So sind zum Beispiel Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu maximal 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten nicht aufgeführt. Gleiches gilt für viele Jugendstrafen. Voraussetzung ist aber immer, dass die Gerichtsentscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine Einträge wegen weiterer Strafen dazugekommen sind.

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Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat beispielsweise steht immer im Führungszeugnis. Das Strafmaß spielt dabei keine Rolle.

Wie lange eine Verurteilung ins Führungszeugnis aufgenommen wird, richtet sich nach dem Strafmaß. Gemäß § 34 BZRG beläuft sich die Frist auf drei, fünf oder zehn Jahre. Im erweiterten Führungszeugnis werden Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten zehn bis zwanzig Jahre lang ausgewiesen.

Sind Sie bisher strafrechtlich noch nie auffällig geworden (oder ist die Frist abgelaufen), ist im Führungszeugnis nur ein Hinweis vermerkt. Dieser lautet: „Keine Eintragung (No record/Néant)“.

Wo wird das Führungszeugnis beantragt?

Um ein polizeiliches Führungszeugnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wo und wie Sie die Urkunde beantragen können.

Die erste Möglichkeit ist, dass Sie Ihre örtliche Meldebehörde aufsuchen. Je nach Stadt oder Gemeinde kann die örtliche Meldebehörde das Rathaus, das Bürgerbüro oder die Gemeindeverwaltung sein. Sie wenden sich also an die Behörde, bei der Sie zum Beispiel auch Ihren Personalausweis beantragen. Für das Führungszeugnis füllen Sie ein Formular aus und legen Ihren Ausweis oder Pass vor.

Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie das Führungszeugnis online beantragen. In diesem Fall brauchen Sie aber einen elektronischen Personalausweis und ein Kartenlesegerät. Den Antrag können Sie nur über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) stellen.

Vorsicht: Wenn Sie über eine Suchmaschine nach dem Antrag für ein polizeiliches Führungszeugnis suchen, tauchen verschiedenste Webseiten auf. Sie vermitteln den Eindruck, als könnten Sie darüber das Zeugnis beantragen. Das stimmt aber nicht! Ein Online-Antrag ist ausschließlich über das amtliche Portal des BfJ möglich.

Im Zuge des Antrags müssen Sie angeben, ob Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen oder ob Sie es einer Behörde vorlegen möchten. Beantragen Sie die Urkunde, weil Sie diese für Ihre Bewerbung bei der Polizei benötigen, wählen Sie am besten gleich die Ausführung für behördliche Zwecke.

Welche Gebühren fallen für ein polizeiliches Führungszeugnis an?

Dass Sie einen Anspruch darauf haben, dass Ihnen ein polizeiliches Führungszeugnis erteilt wird, ergibt sich aus § 30 BZRG. Der Rechtsanspruch bedeutet aber nicht, dass Sie die Urkunde gratis erhalten. Vielmehr fällt für die Ausfertigung eine Gebühr von 13 Euro an. Die Gebühr wird erhoben, wenn Sie den Antrag stellen.

Die Meldebehörde kann aber unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten, die Gebühr zu verlangen. Wann eine Gebührenbefreiung möglich ist, hat das BfJ in diesem Merkblatt zusammengefasst.

Wie schnell wird das Führungszeugnis erteilt?

Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags kann variieren. Je nachdem, wie hoch das Aufkommen ist, kann es mal schneller gehen und mal länger dauern. Im Durchschnitt sollte das Führungszeugnis aber eine bis zwei Wochen nach der Antragsstellung in Ihrem Briefkasten liegen.

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Etwas mehr Zeit müssen Sie bei einem Europäischen Führungszeugnis einplanen. Das liegt daran, dass für diese Ausführung der Urkunde zunächst eine Auskunft aus dem anderen EU-Land angefordert werden muss. Und die EU-Mitgliedsstaaten haben 20 Arbeitstage Zeit, um die Anfrage nach einer Auskunft zu bearbeiten und die Daten zu übermitteln.

Das polizeiliche Führungszeugnis bekommen Sie auf dem Postweg zugeschickt. Anders als einen Ausweis müssen Sie das Dokument nirgends abholen. Haben Sie ein behördliches Führungszeugnis beantragt, können Sie aber angeben, dass die Urkunde direkt an die entsprechende Behörde geschickt wird.

Ist das Führungszeugnis für die Bewerbung bei der Polizei vorgesehen, könnten sie es also unmittelbar an die Polizeibehörde senden lassen, bei der Sie sich beworben haben. Sinnvoller ist aber, diese Möglichkeit nicht zu nutzen. Lassen Sie sich das Führungszeugnis besser zusenden und leiten es dann selbst weiter. Auf diese Weise können Sie es zum einen gebündelt mit allen anderen Bewerbungsunterlagen einreichen. Zum anderen können Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen davon machen.

Wie lange ist ein polizeiliches Führungszeugnis gültig?

Im Unterschied zu vielen anderen Dokumenten gibt es beim Führungszeugnis keine feste Gültigkeitsdauer. Hintergrund dazu ist, dass in das Führungszeugnis immer nur die Einträge aufgenommen werden können, die zu dem Zeitpunkt der Erteilung im Register vermerkt sind. Haben Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt und werden einige Zeit später wegen einer Straftat verurteilt, taucht diese Verurteilung logischerweise in der vorher erstellten Urkunde nicht auf.

Aus diesem Grund geben Behörden, Arbeitgeber, Vermieter und andere Stellen oft an, wie aktuell ein Führungszeugnis sein muss. Und in der Praxis ist es meistens so, dass ein Führungszeugnis akzeptiert wird, das höchstens drei Monate alt ist.

Sind Kopien erlaubt?

Das BfJ schickt Ihnen eine Ausfertigung des Führungszeugnisses zu. Damit Sie nicht für jede Bewerbung ein neues Zeugnis beantragen müssen, spricht grundsätzlich nichts dagegen, Kopien vom Original anzufertigen. Auch wenn das polizeiliche Führungszeugnis auf Spezialpapier gedruckt ist, ist es nicht verboten, es zu kopieren.

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Allerdings sollten Sie im Vorfeld nachfragen, ob sich die jeweilige Stelle mit einer Kopie begnügt. Denn viele möchten das Original haben.

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