Der große Tag rückt näher. Schon bald werden Sie sich auf den Weg machen, um am Auswahlverfahren der Polizei teilzunehmen. Natürlich hat auch die heiße Phase Ihrer Vorbereitung längst begonnen. Doch ausgerechnet kurz vor dem Einstellungstest werden Sie krank oder verletzen sich. Was jetzt? Sollten Sie den Termin trotzdem wahrnehmen? Können Sie den Test verschieben? Wir erklären, was in dieser Situation zu tun ist!
➔ Eignungstestfragen für den Einstellungstest der Polizei
Der erste Schritt auf Ihrem Weg als angehende/r Polizist:in besteht darin, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. Die Polizei prüft daraufhin, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Sollte etwas fehlen, werden Sie gebeten, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Gleichzeitig prüft die Polizei, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeidienst erfüllen. Spricht aus formaler Sicht nichts gegen eine Einstellung, werden Sie auf die Liste mit den Prüfungsteilnehmer:innen gesetzt.
Die Polizei vergibt anschließend die Prüfungstermine und lädt die Bewerber:innen nach und nach zum Einstellungstest ein. Sie erhalten Ihre Einladung meist drei bis sechs Wochen vor der Prüfung. Doch was ist, wenn Sie in der Zwischenzeit erkranken? Oder an Ihrem Prüfungstag gesundheitlich so angeschlagen sind, dass Sie nicht am Test teilnehmen können? Was Sie dann unternehmen sollten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Beim Einstellungstest müssen Sie topfit sein!
Je nachdem, wo Sie Ihren Einstellungstest absolvieren, läuft das Auswahlverfahren ein wenig anders ab. So gibt es Auswahlverfahren, die nur einen Tag dauern, während sich andere Prüfungen über zwei oder drei Tage erstrecken. In manchen Bundesländern finden die Testtage direkt nacheinander statt, in anderen Bundesländern legen Sie zunächst nur einen Teil des Tests ab und die anderen Testabschnitte folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Bei einigen Auswahlverfahren steht eher die intellektuelle Leistungsfähigkeit im Vordergrund, während bei anderen Auswahlverfahren die körperliche Leistungsfähigkeit mehr Gewicht hat.
Genau das ist der Grund, warum es so wichtig ist, dass Sie nicht nur gut vorbereitet in die Prüfungen gehen, sondern dass Sie am Prüfungstag auch topfit sind. Deshalb sollten Sie am Vorabend zeitig ins Bett gehen und am Prüfungstag ordentlich frühstücken. So steht Ihnen Ihre ganze Energie zur Verfügung – und diese werden Sie brauchen.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Sie auf eine Teilnahme besser verzichten sollten, wenn Sie krank sind. Denn eine Erkrankung wird Sie daran hindern, alles aus sich herauszuholen. Selbst wenn Sie den Test bestehen, werden Sie meist nicht so gut sein, wie Sie hätten sein können, wenn Sie gesund gewesen wären.
Wägen Sie gut ab.
Natürlich ist es übertrieben, um einen Ersatztermin zu bitten, wenn Sie sich in den Finger geschnitten oder das Knie ein bisschen aufgeschürft haben. Wenn Sie aber eine dicke Erkältung haben, wird Ihnen spätestens beim Sporttest die Luft ausgehen.
Es ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass Sie einzelne Testabschnitte verschieben. Denn die Abläufe beim Auswahlverfahren sind festgelegt und im Vorfeld durchorganisiert. Deshalb ist es nicht möglich, dass Sie zum Beispiel nur am PC-Test teilnehmen und die Sportprüfung oder das Vorstellungsgespräch nachholen, wenn Sie einige Zeit später wieder gesund und fit sind.
Gleiches gilt natürlich, wenn Sie in den vorhergehenden Wochen krank oder verletzt waren und sich deshalb nicht richtig auf den Test vorbereiten konnten. Auch in diesem Fall sollten Sie abwägen, ob eine Testteilnahme zum jetzigen Zeitpunkt Sinn macht oder ob es nicht besser wäre, die Prüfung zu verschieben.
Übrigens: Bei einigen Polizeien müssen Sie bei Prüfungsbeginn eine Erklärung abgeben, dass Sie gesund sind und sich gut fühlen. Dadurch soll verhindert werden, dass Sie im Nachhinein erklären, Sie hätten nur deshalb nicht bestanden, weil Sie krank waren. Gleichzeitig können Sie den Prüfern sagen, wenn Sie sich nicht fit fühlen. Solange der Test nicht begonnen hat, können Sie noch zurücktreten und um einen Ersatztermin bitten.
Wenn Sie krank werden oder sich verletzen …
Natürlich ist niemand davor gefeit, zu erkranken. Sie können sich beim Training für die Sportprüfung eine Verletzung zuziehen, sich eine Erkältung einfangen oder sich eine andere Krankheit einhandeln. Das kann sowohl mehrere Tage oder gar Wochen vor dem Einstellungstest, kurz davor oder sogar am Prüfungstag selbst passieren. Doch was können Sie dann tun?
Um die Polizei zu informieren, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie wenden sich direkt an die Stelle, wo die Prüfung stattfindet.
- Sie kontaktieren Ihren Einstellungsberater vor Ort.
Die Kontaktdaten der Prüfungsstelle stehen in der Einladung. Manchmal ist der Einladung auch ein Formular beigelegt, das Sie verwenden können, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können und verschieben wollen. Die Kontaktdaten Ihres Einstellungsberaters können Sie über die Homepage Ihrer Polizei in Erfahrung bringen, falls Sie diese nicht zur Hand haben sollten.
Ihre Erkrankung können Sie meist per Fax, per E-Mail oder telefonisch melden. Wichtig ist nur, dass die Polizei rechtzeitig weiß, dass Sie beim Einstellungstest fehlen werden. Rechtzeitig heißt in diesem Fall, dass Ihre Entschuldigung vor Beginn der Prüfung vorliegen muss.
In einem ernsten Fall
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder einer erheblichen Verletzung sollten Sie sich entweder an die Prüfstelle oder an Ihren Einstellungsberater wenden und das weitere Vorgehen absprechen. Ein wesentlicher Bestandteil des Auswahlverfahrens ist nämlich die polizeiärztliche Untersuchung.
Solange Sie nicht wieder ganz gesund sind und nicht absehbar ist, wie die Genesung noch verlaufen wird, kann der Polizeiarzt Ihre Polizeidiensttauglichkeit aber nicht beurteilen. Gleichzeitig scheidet eine Einstellung damit zunächst aus. Das ist übrigens auch der Grund, warum Sie zum Beispiel nach einer Laser-OP an den Augen mit der Bewerbung abwarten müssen. Klären Sie deshalb ab, ob es notwendig erscheint, Ihre Bewerbung vorerst zurückzuziehen oder ob der Arzt die Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.
Sie bekommen einen Ersatztermin.
Sie brauchen keine Angst zu haben, dass Sie beim Einstellungstest schlechtere Chancen haben, wenn Sie den ursprünglichen Termin absagen. Denn zum einen ist das Auswahlverfahren für alle Bewerber:innen gleich. Alle Bewerber:innen müssen also identische Aufgaben lösen und dieselben Fragen beantworten.
Die Polizei arbeitet nicht mit unterschiedlichen Tests, sondern stellt alle ihre Bewerber:innen vor die gleichen Herausforderungen. Das ist immer so, egal ob Sie zum ersten Mal teilnehmen, einen Ersatztermin bekommen haben oder den Einstellungstest wiederholen, nachdem Sie beim vorhergehenden Versuch durchgefallen sind. Zum anderen sind die Einstellungsberater und die Prüfer auch nur Menschen und wissen deshalb sehr wohl, dass jeder krank werden kann.
In den meisten Fällen wird es auch klappen, dass Sie einen neuen Prüfungstermin für den Einstellungstermin bekommen, für den Sie sich beworben haben. Denn normalerweise führt die Polizei die Auswahlverfahren so lange durch, bis alle Bewerber:innen, die die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, die Chance hatten, sich beim Einstellungstest zu beweisen.
Schwierig kann es nur dann werden, wenn Sie sich recht kurz vor Ende des Bewerbungsfensters für einen Einstellungstermin beworben hatten und der Prüfungszeitraum für Ihren Wunscheinstellungstermin fast beendet ist. Sind in diesem Prüfungszyklus keine Ersatztermine mehr frei, können Sie schlimmstenfalls erst für den nächsten Einstellungstermin am Auswahlverfahren teilnehmen. Doch wenn Sie krank sind und den Einstellungstest deshalb verhauen, können Sie den Test auch erst frühestens zum nächsten Einstellungstermin wiederholen.
Einfach nicht erscheinen, ist die denkbar schlechteste Lösung!
Kommen Sie besser nicht auf die Idee, einfach nicht aufzutauchen.
Da hilft es dann auch nichts, wenn Sie im Nachhinein eine Entschuldigung einreichen oder ein ärztliches Attest vorlegen. Denn so krank, dass Sie nicht kurz Bescheid sagen oder wenigestens jemanden anderen bitten konnten, für Sie abzusagen, werden Sie wohl kaum gewesen sein.
Außerdem zeugt es nicht gerade von Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein, wenn Sie den Termin kommentarlos sausen lassen. Hinzu kommt, dass ein solches Verhalten sehr unkollegial ist. Schließlich hätte ein/e andere/r Bewerber:in an Ihrer Stelle am Einstellungstest teilnehmen können. Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein und Teamgeist sind aber wichtige Eigenschaften als Polizist:in. Eine nachträgliche Entschuldigung wird die Polizei deshalb nicht gelten lassen.
Wenn Sie es sich doch noch anders überlegen, können Sie den Test zwar wiederholen. Allerdings müssen Sie dann eine neue Bewerbung für den nächsten Einstellungstermin einreichen. Und nur wenn dann die formalen Einstellungskriterien nach wie vor erfüllt sind, werden Sie erneut zur Teilnahme am Auswahlverfahren eingeladen.