Polizei Laufbahn: Mittlerer Dienst

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst kümmern sich in den Dienststellen in erster Linie um den Wach- und den Streifendienst. Lesen Sie hier alles Wissenswerte rund um diese Laufbahn bei der Polizei!

Polizisten im mittleren Dienst übernehmen hauptsächlich den Wach- und den Streifendienst. Sie sind Ansprechpartner für Bürger, die Rat oder Hilfe suchen, leisten in Notsituationen Hilfe und greifen ein, um Streitigkeiten zu schlichten. Sie nehmen Anzeigen entgegen, verhängen Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten und beteiligen sich an der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten. Sie regeln den Verkehr, führen Verkehrskontrollen durch, sichern Unfallstellen ab und nehmen Verkehrsunfälle auf. Der mittlere Polizeivollzugsdienst bietet also ein sehr vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabenfeld. Und er bietet Ihnen die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln. Informieren Sie sich hier über die Laufbahn im mittleren Dienst!  

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Erklärung des Fachwortes mittlerer Dienst

Der Begriff mittlerer Dienst bezeichnet eine Laufbahngruppe für Beamte. Je nach Bundesland werden aber unterschiedliche Namen für die Laufbahngruppen verwendet. Deshalb heißt es auch „Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt“, „Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene“, „zweites Einstiegsamt“ oder „zweite Qualifikationsebene“. Alle diese Bezeichnungen sind Synonyme für den mittleren Dienst.

Die Voraussetzungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst

Der mittlere Polizeivollzugdienst beschreibt eine Beamtenlaufbahn. Damit Sie in ein Beamtenverhältnis berufen werden können, müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Daneben können Sie in den Polizeidienst eingestellt werden, wenn Sie Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind. Sind Sie Staatsbürger eines Nicht-EU-Staates, kommt eine Einstellung in Betracht, wenn ein dringender dienstlicher Bedarf besteht. Bei den Einstellungsvoraussetzungen der Polizeien der einzelnen Bundesländer ist aber auch noch einmal ausführlich beschrieben, ob die deutsche Staatsbürgerschaft zwingend erforderlich ist.

Daneben gibt es drei weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Polizist im mittleren Dienst zu werden:

1.) Sie brauchen einen mittleren Bildungsabschluss. Daneben ist eine Einstellung möglich, wenn Sie einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können.

2.) Sie müssen eine bestimmte Körpergröße haben. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 160 cm und 168 cm.

3.) Sie müssen zum Zeitpunkt der Einstellung ein Alter haben, das zwischen den festgelegten Altersgrenzen in Ihrem Bundesland liegt.

4.) Sie müssen das Auswahlverfahren erfolgreich meistern. Das Auswahlverfahren beginnt mit der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Stellt sich dabei heraus, dass Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Einstellungstest eingeladen. Der Einstellungstest setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, darunter Wissenstests am PC, eine Sportprüfung, ein Einzelinterview und eine polizeiärztliche Untersuchung. Bestehen Sie den Einstellungstest, werden Sie in eine Rangliste aufgenommen. Bei den Einstellungen wird die Rangliste dann von oben nach unten abgearbeitet.

Die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst

Die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst dauert zwei Jahre, in einigen Bundesländern auch zweieinhalb Jahre. Dabei umfasst die Ausbildung sowohl theoretische Ausbildungsteile als auch Praktika. Genaugenommen heißt die Ausbildung übrigens gar nicht Ausbildung, sondern Vorbereitungsdienst. Und ein zweijähriger Vorbereitungsdienst ist so gegliedert:

Der genaue Ablauf der Ausbildung und die Gestaltung der Prüfungen erfolgt immer nach den Regelungen und Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

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Die Dienstgrade im mittleren Polizeivollzugsdienst

Bis etwa in die 1960er-Jahre hinein machte die Laufbahn des einfachen Dienstes den größten Teil des Polizeivollzugsdienstes aus. Der einfache Dienst wurde aber nach und nach abgeschafft und so überwiegen heute der mittlere und der gehobene Dienst. Der mittlere Dienst wiederum gliedert sich in vier Dienstgrade. Und obwohl die Polizei in Deutschland Ländersache ist, sind die Amtsbezeichnungen im mittleren Dienst bundesweit einheitlich.

Polizeimeisteranwärter, kurz PMAnw

Die Dienstbezeichnung für einen Anwärter für den mittleren Polizeivollzugsdienst, der gerade seinen Vorbereitungsdienst leistet, lautet Polizeimeisteranwärter. Wenn Sie also im mittleren Dienst der Polizei einsteigen, werden Sie als Polizeimeisteranwärter eingestellt. Und in den meisten Bundesländern behalten Sie diese Dienstbezeichnung solange, bis Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Eine Ausnahme bildet jedoch Bayern. Hier werden Sie, wenn Sie die erste Ausbildungsstufe erfolgreich hinter sich gebracht haben, nach einem Jahr zum Polizeioberwachtmeister befördert.

Als PMAnw sind Sie hauptsächlich an einem Standort der Bereitschaftspolizei im Dienst, die Berufspraktika absolvieren Sie dagegen meist bei der Schutzpolizei.

Polizeimeister, kurz PM

Haben Sie den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen, werden Sie zum Polizeimeister ernannt. Damit tragen Sie erstmals eine Amtsbezeichnung. Bisher, als Polizeimeisteranwärter, hatten Sie nämlich nur eine Dienstbezeichnung. Der PM ist das Einstiegsamt im mittleren Polizeivollzugsdienst.

Als PM arbeiten Sie typischerweise als Sachbearbeiter im polizeilichen Einzeldienst. Daneben können Sie Ihren Dienst in geschlossenen Einheiten (z.B. der Einsatzhundertschaft) oder bei der Bereitschaftspolizei leisten. Als PM sind Sie ab jetzt außerdem auch eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet: Sie sind ein Amtsträger, der dazu befugt ist, bei Gefahr im Verzug besondere Maßnahmen zur Strafverfolgung anzuordnen und durchzuführen. Wechseln Sie zur Kriminalpolizei, bekleiden Sie das Amt des Kriminalmeisters, kurz KM.

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Polizeiobermeister, kurz POM

Haben Sie sich als Polizeimeister bewährt, können Sie zum Polizeiobermeister aufsteigen. Als POM sind Sie meist als Sachbearbeiter im polizeilichen Einzeldienst oder als Gruppenführer von geschlossenen Einheiten tätig. Das Pendant bei der Kriminalpolizei ist der Kriminalobermeister, kurz KOM.

Polizeihauptmeister, kurz PHM

Nach Ihrem Aufstieg vom Polizeiobermeister zum Polizeihauptmeister können Sie anspruchsvolle Aufgaben mit Verantwortung übernehmen. So können Sie beispielsweise als Gruppenleiter oder Gruppenführer, als Einweisungsbeamter oder als Einsatzleiter bei kleineren Einsätzen tätig werden. Im Streifendienst können Sie die Streifenführung übernehmen. Meistens werden Sie als Stammbeamter auch fester Bestandteil einer Gruppe sein, die dann von Ihrer Berufserfahrung profitiert.

Bekleiden Sie einen besonderen Dienstposten, kann Ihnen zusätzlich zu Ihrer Besoldung eine Amtszulage gewährt werden. Bei der Kriminalpolizei lautet der entsprechende Dienstgrad Kriminalhauptmeister, kurz KHM.

Der Polizeihauptmeister ist der höchste Dienstgrad in der Laufbahn des mittleren Dienstes. Der nächst höhere Dienstgrad ist der Polizeikommissar, kurz PK, der das Einstiegsamt der Laufbahn im gehobenen Dienst bildet. Um Polizeikommissar zu werden, müssten Sie also die Laufbahn wechseln. Dies ist bei entsprechender Eignung durch eine Aufstiegsweiterbildung möglich.

Die Schulterklappen im mittleren Polizeivollzugsdienst

Welchen Dienstgrad Sie bekleiden, lässt sich an den Schulterklappen (oder Aufschiebeschlaufen) an Ihrer Uniform ablesen. Die Schulterklappen bestehen aus blauem oder grünem Stoff und zeigen Sterne. Und so sehen die Schulterklappen der Schutzpolizei im mittleren Dienst aus:

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In einigen Bundesländern zeigen die Schulterklappen im Vorbereitungsdienst keine Sterne, sondern Streifen. In Berlin beispielsweise sind die Schulterklappen zunächst komplett frei. Umgangssprachlich heißen sie deshalb auch Schulterglatzen. Im zweiten Ausbildungsjahr kommt dann ein Streifen dazu, im dritten Ausbildungsjahr sind es zwei Streifen.

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