Polizeidienstvorschrift: Von A-Z leicht erklärt

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Polizeidienstvorschrift

Eine Polizeidienstvorschrift wird mit dem Kürzel PDV und einer Nummer bezeichnet.

Wenn Sie sich für eine Karriere bei der Polizei interessieren, werden Sie früher oder später über den Begriff Polizeidienstvorschrift stolpern. Denn im Auswahlverfahren kommt die PDV 300 zum Tragen. Doch was sind Polizeidienstvorschriften eigentlich? Und worum geht es in der Vorschrift mit der Nummer 300? Wir klären auf!

Polizistinnen und Polizisten sorgen dafür, dass Gesetze eingehalten werden. Sie tragen zur Sicherheit und Ordnung in Deutschland bei. Doch Polizeibeamte können nicht einfach so vorgehen und entscheiden, wie sie das gerne möchten oder für richtig erachten. Stattdessen müssen sie die Polizeidienstvorschriften berücksichtigen.

Was ist eine Polizeidienstvorschrift?

Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, sind die Polizeidienstvorschriften, kurz PDV, die Dienstvorschriften der deutschen Polizeien.

Dienstvorschriften regeln, wie bestimmte Dienste, Aufgaben oder Maßnahmen organisiert und durchgeführt werden. Dazu konkretisieren sie allgemeine Rechtsnormen, indem sie diese auslegen und die Rechtsprechung darauf anwenden. Oder anders ausgedrückt: Dienstvorschriften geben die Richtlinien vor, um Maßnahmen gesetzeskonform durchzuführen.

Dabei ist der größte Teil der polizeilichen Dienstvorschriften nicht-öffentlich und als Verschlusssache eingestuft. Das liegt daran, dass Polizeidienstvorschriften zum Beispiel beschreiben, wie die Polizei bei der Aufklärung von Straftaten taktisch vorgeht, wie Einsätze bei Geiselnahmen ablaufen, wie Einsatzmittel transportiert werden oder wie sich Polizisten selbst schützen. Solche Informationen sollten verständlicherweise intern bleiben.

Was heißt Verschlusssache genau?

Verschlusssachen sind Tatsachen, Sachverhalte oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse und dabei vor allem zum Schutz des Wohles eines Staates der Geheimhaltung bedürfen. In welcher Form die Inhalte dargestellt sind, spielt keine Rolle. Verschlusssachen können also Schriftstücke oder elektronische Dateien, aber zum Beispiel auch Karten, Zeichnungen, Fotos oder technische Geräte sein. Gleiches gilt für Mittel, mit denen Informationen übertragen sowie ver- und entschlüsselt werden können.

Von einer Verschlusssache dürfen grundsätzlich nur Personen Kenntnis erlangen, die diese Kenntnis brauchen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Gleichzeitig darf die Unterrichtung erst dann und nur in dem Umfang erfolgen, wie es mit Blick auf die Erfüllung der Aufgaben notwendig ist.

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Im Fall von Polizeidienstvorschriften handelt es sich großteils um Verschlusssachen nur für den Dienstgebrauch. Die entsprechenden Vorschriften sind dann mit dem Kürzel PDV VS-NfD gekennzeichnet. Das gilt zum Beispiel für die Polizeidienstvorschriften 131 und 132, die Einsätze bei Entführungen und Geiselnahmen regeln, oder für die PDV 384.1 zu Fahndungen.

Wie kommen Polizeidienstvorschriften zustande?

Polizeidienstvorschriften und Leitfäden gibt der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz heraus und die Vorschriftenkommission erarbeitet sie.

Die Innenministerkonferenz ist ein Abstimmungsgremium, das aus den Innenministern und Innensenatoren der Bundesländer besteht. Als Gast ist auch der Bundesinnenminister anwesend. Den Vorsitz der Konferenz hat immer ein Bundesland für jeweils ein Jahr, der Wechsel erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Gegründet wurde die Konferenz 1954 mit dem Ziel, den politischen Stellenwert der fachlichen Zusammenarbeit zu erhöhen. Im Jahr 1977 brachte die Konferenz den Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes auf den Weg, der seitdem fortgeschrieben wird.

Sechs Facharbeitskreise unterstützen die Arbeit der Innenministerkonferenz. Einer dieser Arbeitskreise, nämlich der Arbeitskreis II, kümmert sich um die Innere Sicherheit. In seinen Aufgabenbereich fallen unter anderem die Gefahrenabwehr, die Bekämpfung von Terrorismus und Angelegenheiten der Polizei. Neben den Abteilungsleitern der Innenressorts gehören diesem Arbeitskreis auch der Präsident des Bundeskriminalamtes und der Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei an.

Die Vorschriftenkommission, die die Polizeidienstvorschriften erarbeitet, gibt es seit 1974. Sie besteht aus je einem Mitglied der Landespolizeien (die saarländische Polizei ausgenommen) und einem Abgesandten des Bundes. Dazu kommen ein Delegierter der Deutschen Hochschule der Polizei und ein Vertreter des Unterausschusses Polizeiliche Informations- und Kommunikationsstrategien. Ein Delegierter von der Arbeitsgemeinschaft Kripo macht die Runde komplett.

Was hat es mit der Polizeidienstvorschrift PDV 300 auf sich?

Es liegt in der Natur der Sache, dass Verschlusssachen wie Polizeidienstvorschriften nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Trotzdem passiert das manchmal. So hatte das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Polizeidienstvorschrift PDV 122 zu entscheiden. Auslöser für die Beschwerde war eine Großdemonstration auf dem Baugelände des Atomzwischenlagers Gorleben, bei der die Polizei gemäß der PDV Wasserwerfer eingesetzt hatte (Az. 1 BvR 831/89, Entscheidung vom 7. Dezember 1998).

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Eine andere Polizeidienstvorschrift, mit der Sie in Kontakt kommen, wenn Sie sich für den Polizeidienst bewerben, ist die PDV 300. Die PDV 300 regelt nämlich die Richtlinien für die „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“.

Zum Auswahlverfahren der Polizei gehören mehrere Bausteine. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Verfahren zwar ein wenig voneinander. Doch grundsätzlich beinhaltet der Test einen schriftlichen Einstellungstest am Computer, eine mündliche Prüfung und einen Sporttest. Dazu kommt eine ärztliche Untersuchung. Denn Voraussetzung für eine Laufbahn als Polizeibeamter ist auch, dass Sie aus gesundheitlicher Sicht jetzt und langfristig für den Polizeiberuf geeignet sind.

Die Polizeidienstvorschrift PDV 300 legt fest, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Sie für den Polizeidienst tauglich sind. Andersherum leiten sich daraus auch die Kriterien ab, die die Tauglichkeit für den Polizeidienst ausschließen. Die Polizeidienstvorschrift selbst können Sie nicht einsehen. Doch verschiedene Behörden stellen ein Merkblatt dazu bereit, so zum Beispiel das Bundeskriminalamt.

Übrigens: Die PDV 300 wurde geändert

Polizeidienstvorschriften werden immer mal wieder geändert oder angepasst. Das gilt auch für die PDV 300. Lange Zeit war es so, dass die Polizeidiensttauglichkeit bei Bewerbern mindestens einen funktionsfähigen Hoden und bei Bewerberinnen Eierstöcke voraussetzte. Außerdem waren Brustimplantate ein Ausschlusskriterium. Es mussten also eindeutige Geschlechtsmerkmale vorhanden sein.

Doch diese Vorgaben diskriminierten transgeschlechtliche Personen. Eine Neufassung der Polizeidienstvorschrift macht dem ein Ende. Weil nun Merkmale, die ein Geschlecht eindeutig identifizieren, keine Einstellungsvoraussetzung mehr sind, ist der Weg grundsätzlich auch für transgeschlechtliche Bewerber frei.

Grundsätzlich deshalb, weil es in der Praxis doch nicht so einfach ist. Die Polizeidienstvorschrift besagt nämlich ebenso, dass Polizistinnen und Polizisten nicht dauerhaft auf Medikamente angewiesen sein dürfen. Sie müssen in der Lage sein, ohne Medikamente auszukommen. Das kann zum Beispiel mehr mehrtägigen Einsätzen wichtig werden. Personen, die im Zuge ihrer Geschlechtsangleichung stetig Hormone nehmen müssen, sind dadurch unterm Strich dann aber oft doch wieder aus dem Rennen.

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