Polizist:in – für viele ist das ein echter Traumberuf. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass das Interesse genauso hoch ist wie die Bewerberzahlen. Nur kann die Polizei eben nicht alle Bewerber:innen einstellen. Um die Besten zu finden, führt sie deshalb einen Einstellungstest durch. Hier zeigt sich, wer das Zeug für den Polizeiberuf hat. Die Bewerber:innen, die das Auswahlverfahren erfolgreich meistern und dabei gleichzeitig sehr gut abschneiden, bekommen einen der begehrten Plätze. Allerdings ist so manche/r Bewerber:in mit der Beurteilung oder dem Testergebnis nicht einverstanden. Was dann? Gibt es trotzdem noch eine Chance auf den Traumjob? Macht ein Widerspruch Sinn? Lohnt sich sogar eine Klage? Solche Fragen klären wir in diesem Beitrag!
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Anforderungsprofil für Polizist:innen ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen.
- Sie können nach Ihrer Teilnahme am Einstellungstest der Polizei Widerspruch einlegen, wenn Sie abgelehnt wurden. Dafür können Sie sich an unserem Musterschreiben orientieren.
- Hat Ihr Widerspruch keinen Erfolg, wäre eine Klage der nächste mögliche Schritt.
- Ob Ihr Widerspruch eine Chance auf Erfolg hat, hängt davon ab, warum Sie eine Absage bekommen haben.
- Oft macht es mehr Sinn, die Absage zu akzeptieren und für den nächsten Einstellungstermin einen neuen Anlauf zu starten.
Der Beruf als Polizist:in ist zweifelsohne spannend und abwechslungsreich. Aber er bringt auch große Herausforderungen mit sich. Polizist:innen werden im Beruf mit allen Situationen konfrontiert, die das Leben bietet – angefangen bei harmlosen Streitigkeiten bis hin zu Notfällen und schweren Schicksalsschlägen. Gleichzeitig sind Polizist:innen nicht nur der sprichwörtliche Freund und Helfer, der auf den Straßen für Recht, Ordnung und Sicherheit sorgt. Sondern sie sind auch Beamt:innen.
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen Polizist:innen deshalb entsprechende Voraussetzungen mitbringen. Dazu gehören einerseits formale Anforderungen und andererseits ein helles Köpfchen, eine starke Persönlichkeit und eine gute Gesundheit. All das wird beim Einstellungstest überprüft. Und nur die Bewerber:innen, die bei den Prüfungen am besten abschneiden, werden eingestellt.
Natürlich bleibt es nicht aus, dass die Meinungen hier manchmal weit auseinander gehen. Denn Sie als Bewerber:in sind selbstverständlich davon überzeugt, dass der Polizeiberuf das Richtige für Sie ist. Und dass Sie alles mitbringen, was es dafür braucht. Doch was, wenn die Polizei das eben nicht so sieht?
Das Anforderungsprofil ist vorbestimmt
Die Sicherheitslage in Deutschland, aber auch generell in Europa und weltweit, hat sich stark verändert. Nachdem in der Vergangenheit eher Stellen abgebaut wurden, hat der Gesetzgeber deshalb beschlossen, die Anzahl der Polizist:innen deutlich aufzustocken. Das gilt sowohl für die Länderpolizeien als auch für die Bundespolizei. Und weil der Bedarf groß ist und schnell gedeckt werden soll, könnte man annehmen, dass die Anforderungen gesenkt wurden. Die Nachfrage ist schließlich da. Das belegen die Bewerberzahlen. Andererseits macht die hohe Durchfallquote deutlich, dass die Behörden stark aussieben.
Tatsächlich haben die Polizeien die Voraussetzungen nicht verändert. Die Anforderungen, die Bewerber:innen erfüllen müssen, sind genauso hoch wie sie schon immer waren. Und dafür gibt es einen einfachen Grund: Das Beamtenstatusgesetz und die Beamtengesetze der Bundesländer geben die Anforderungen vor. Selbst wenn die Polizeien wollten, könnten sie das Anforderungsprofil also gar nicht einfach so nach unten schrauben. Dass mehr Sicherheitskräfte gebraucht werden und eingestellt werden sollen, ändert daran nichts. Gesetz ist Gesetz.
Es wurden zwar ein paar kleinere Anpassungen vorgenommen. Sie betreffen zum Beispiel die Mindestgröße oder den Notendurchschnitt. In einigen Bundesländern sind außerdem Ausnahmen bei der Staatsangehörigkeit möglich. Aber unterm Strich müssen die Anforderungen an die formale, fachliche, körperliche und geistige Eignung für den Polizeivollzugsdienst eben erfüllt sein.
Erst Widerspruch, dann Klage
Haben Sie am Einstellungstest teilgenommen und von der Polizei eine Absage bekommen, haben Sie die Möglichkeit, der Entscheidung zu widersprechen. Tatsächlich müssen Sie sogar Widerspruch einlegen, wenn Sie die Ablehnung nicht hinnehmen wollen. Denn eine Klage ist erst dann möglich, wenn Sie das Widerspruchsverfahren durchlaufen haben und dabei nicht erfolgreich waren. Dieser Ablauf ergibt sich aus § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und aus § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung.
Dass Sie zunächst einmal Widerspruch einlegen müssen, ist für Sie aber eigentlich positiv. Denn ein Widerspruch kostet Sie nichts. Jedenfalls dann nicht, wenn Sie das Schreiben selbst aufsetzen. Im Unterschied dazu können die Kosten bei einer Klage sehr hoch sein.
Nur ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Denn es reicht nicht aus, dass Sie der Meinung sind, das Ergebnis vom Einstellungstest wäre falsch. Sie müssen schon objektiv erklären können, warum die Beurteilung so nicht richtig ist. Das wiederum setzt voraus, dass Sie genau wissen, was der Grund für die Absage war. Diesen Grund müssen Sie dann in Ihrem Widerspruch aufgreifen und nachvollziehbar richtig stellen. Weiter unten haben wir ein Musterschreiben für Sie vorbereitet, an dem Sie sich orientieren können.
Der Grund für die Ablehnung ist entscheidend
Ob es Sinn macht, nach einem nicht bestandenen Einstellungstest Widerspruch einzulegen, hängt immer davon ab, warum Sie abgelehnt wurden. Quoten, wie oft dieser Rechtsbehelf erfolgreich ist, gibt es nicht. Denn es geht immer um den jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie zum Beispiel eine Absage bekommen, weil Sie vorbestraft sind oder aktuell ein Strafverfahren gegen Sie läuft, wird Ihnen ein Widerspruch wenig nutzen. Gleiches gilt, wenn sich bei der ärztlichen Untersuchung herausstellt, dass bei Ihnen eine Erkrankung vorliegt, die dazu führt, dass Sie für den Polizeidienst untauglich sind. Auch wenn Sie beim PC-Test zu wenig Aufgaben richtig lösen konnten oder die Mindestleistungen beim Sporttest nicht erreicht haben, wird Ihnen ein Widerspruch kaum weiterhelfen.
Die Sache kann aber schon ganz anders aussehen, wenn Sie zum Beispiel in Ihrer frühen Jugend mal Mist gebaut haben. So ein Ereignis kann in Ihrer Kriminalakte vermerkt sein, obwohl Ihr polizeiliches Führungszeugnis keine Eintragungen enthält. War das damals eher eine Kleinigkeit, ist möglich, dass Sie sich erfolgreich gegen die Absage wehren können. Ähnlich sieht es aus, wenn zum Beispiel Ihr BMI der Grund für die Ablehnung war, sich aber herausstellt, dass hier einfach nur ein Rechenfehler vorliegt.
Wie Sie sehen, muss der Ablehnungsgrund also sehr genau überprüft und objektiv bewertet werden. Wenn nicht offensichtlich ist, dass der Polizei ein Fehler unterlaufen ist, ist dafür aber in aller Regel Einsicht in Ihre Personalakte und in Ihre Bewerbungsakte notwendig. Darin steht, wie der Test verlaufen ist und Ihre Eignung bewertet wurde.
Nach dem Test erklären Ihnen die Prüfer, warum Sie durchgefallen sind. Allerdings wird Ihnen das oft nur bedingt weiterhelfen. Denn für einen erfolgreichen Widerspruch müssen Sie alle Einzelheiten kennen. Deshalb ist die Einsicht in Ihre Akten so wichtig.
So können Sie nach dem Einstellungstest Widerspruch gegen die Entscheidung der Polizei einlegen
Konnten Sie den Eignungstest nicht erfolgreich beenden, können Sie der Absage widersprechen. Vielleicht hat Ihnen der Prüfer oder auch ein Einstellungsberater sogar einen Tipp gegeben, was Sie konkret unternehmen können. Für Ihren Widerspruch ist jedenfalls wichtig, dass Sie genau ausführen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Stellen Sie sich vor, Ihr Widerspruch ist eine Art Gegendarstellung. Das heißt: Die Polizei ist zu einem bestimmten Ergebnis gekommen und stützt darauf ihre Entscheidung. Sie schreiben nun einen Widerspruch, in dem Sie das Ergebnis aufgreifen und aus Ihrer Sicht beurteilen. Optimal ist natürlich, wenn Sie Nachweise haben, die Ihre Ausführungen stützen. So ein Nachweis kann zum Beispiel ein ärztlicher Befundbericht sein.
Ein Musterschreiben als Orientierungshilfe
Damit es anschaulicher wird, hier ein Musterschreiben, wie so ein Widerspruch aussehen kann:
Ihr Name
Anschrift
Zuständige Einstellungsbehörde
Anschrift
Datum
Widerspruch zu Ihrer Ablehnung vom ….
Sehr geehrte Damen und Herren,
am … habe ich am Eignungsauswahlverfahren in … teilgenommen. Mit Schreiben vom … teilen Sie mir mit, dass meine Bewerbung für eine Einstellung nicht berücksichtigt werden kann. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich hiermit Widerspruch dagegen ein.
Zur Begründung:
… [Hier führen Sie nun genau aus, warum Sie widersprechen. Zum Beispiel so: Ihre Absage geht auf das Ergebnis vom Belastungs-EKG im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung zurück. Demnach sei die Tauglichkeit für den Polizeidienst nicht gegeben.
Tatsächlich habe ich bei dieser Untersuchung die zulässigen Grenzwerte nur sehr knapp überschritten. Ich führe dies auf meine Aufregung zurück. In einer solchen Prüfungssituation kann die Nervosität den Puls, den Blutdruck und ähnliche Dinge beeinflussen.
Für meine Vermutung spricht zum einen, dass ich bei den Sporttests sehr gute Leistungen erbracht habe. Bei einer Erkrankung des Herz-Kreislaufsystems wäre das so eher nicht möglich. Zum anderen habe ich meinen Hausarzt gebeten, die Untersuchung zu wiederholen. Hier gab es bei zwei durchgeführten Belastungs-EKGs keinerlei Auffälligkeiten. Die Untersuchungsergebnisse lege ich diesem Schreiben in Kopie bei.] …
Ich bitte daher, Ihre Entscheidung zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Die Prozesskosten können sehr hoch sein
Ist Ihr Widerspruch eingegangen, prüft die zuständige Einstellungsbehörde den Sachverhalt. Zeigt sich, dass Sie recht haben, wird die Polizei ihre Entscheidung berichtigen. Schließlich ist es in ihrem eigenen Interesse, eine geeignete Nachwuchskraft für sich zu gewinnen, und nicht wegen Fehlern im Testverfahren zu verlieren.
Bleibt die Polizei bei ihrer Entscheidung und weist Ihren Widerspruch zurück, können Sie Klage erheben. Diesen Schritt sollten Sie sich aber sehr genau überlegen. Denn ein Gerichtsverfahren kann nicht nur sehr lange dauern, sondern auch hohe Kosten verursachen.
Das liegt daran, dass das Gericht als Streitwert in aller Regel den sogenannten großen Gesamtstatus im Beamtenrecht zugrunde legt. Er entspricht der Summe, die Sie als Polizist:in in einem Jahr verdient hätten. Und selbst beim Einstiegsgehalt aus Bezügen und Zulagen kommt hier schon ein ordentlicher Betrag zusammen.
Nun könnten Sie zwar Prozesskostenhilfe beantragen. Zumal Sie als Bewerber:in vermutlich kein Einkommen oder Vermögen und wahrscheinlich auch keine Rechtsschutzversicherung haben werden. Nur setzt Prozesskostenhilfe eben auch voraus, dass Ihre Klage ausreichende Aussichten auf Erfolg hat. Und das prüfen die Verwaltungsgerichte sehr genau. Vor allem, wenn Sie gegen eine Absage vorgehen wollen, nachdem Sie den schriftlichen Prüfungsteil, den Sporttest oder das Assessment Center nicht bestanden haben.
Hinzu kommt, dass Sie für eine Klage einen Anwalt brauchen werden. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht ist zwar kein Anwalt vorgeschrieben. Sie können sich also auch selbst vertreten. Nur werden Ihre Kenntnisse im Verwaltungsrecht vermutlich nicht ausreichen, um den Rechtsstreit zu gewinnen.
Ein Anwalt wird zum Beispiel nicht nur gegen die Entscheidung selbst vorgehen. Sondern er wird erst einmal versuchen, durch eine einstweilige Anordnung zu erreichen, dass Sie Ihren Platz in der Rangliste behalten. Für den Fall, dass Ihre Klage Erfolg hat, können Sie so nämlich zeitnah Ihren Dienst antreten. Nur arbeitet eben auch ein Anwalt nicht für ein Dankeschön.
Fazit zum Widerspruch gegen eine Absage
Sie können nach einer erfolglosen Teilnahme am Einstellungstest der Polizei Widerspruch einlegen. Davor sollten Sie aber sehr genau und vor allem objektiv prüfen, warum Sie eine Absage bekommen haben. Dass Sie enttäuscht sind, ist verständlich. Aber Ihre persönliche Einschätzung oder verletzte Gefühle helfen an dieser Stelle nicht weiter. Gleiches gilt für Ausreden. Fadenscheinige Erklärungen, warum Sie ausgerechnet an diesem Tag Ihre Leistungen nicht abrufen konnten, werden Sie nicht weiterbringen.
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Liegt tatsächlich ein Verfahrensfehler vor oder hat die Polizei falsche Schlüsse gezogen, die Sie plausibel und schlüssig berichtigen können, kann sich ein Widerspruch lohnen. Bleibt die Polizei bei ihrer Entscheidung, können Sie eine Klage in Erwägung ziehen.
Meistens ist es aber so, dass eine Absage durchaus ihre berechtigten Gründe hat. Die bessere Lösung ist deshalb oft, dass Sie beim nächsten Einstellungstermin einen zweiten Anlauf wagen. Statt Ihre Energie und Ihre Zeit dafür zu vergeuden, sich zu ärgern und Widersprüche zu schreiben, sollten Sie sich besser auf eine neue Bewerbung konzentrieren. Reichen Sie Ihre Unterlagen noch einmal ein und nutzen Sie die Zwischenzeit für eine gute Vorbereitung auf den Test.