Polizei Einstellungstest Widerspruch: Musterschreiben und Tipps

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Sie können nach dem Polizei Einstellungstest Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Polizist – für viele ist das ein echter Traumberuf. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass das Interesse genauso hoch ist wie die Bewerberzahlen. Nur kann die Polizei eben nicht jeden interessierten Bewerber einstellen. Um die Besten zu finden, führt sie deshalb einen Einstellungstest durch. Hier zeigt sich, wer das Zeug zum Polizisten hat. Die Bewerber, die das Auswahlverfahren erfolgreich meistern und dabei gleichzeitig sehr gut abschneiden, bekommen einen der begehrten Plätze. Allerdings ist so mancher Bewerber mit der Beurteilung oder dem Testergebnis nicht einverstanden. Was dann? Gibt es trotzdem noch eine Chance auf den Traumjob? Macht ein Widerspruch Sinn? Oder lohnt sich gar eine Klage? Solche Fragen klären wir in diesem Artikel!

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Anforderungsprofil für Polizistinnen und Polizisten ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen.
  • Sie können nach dem Polizei Einstellungstest Widerspruch einlegen, wenn Sie abgelehnt wurden. Dafür können Sie sich an unserem Musterschreiben orientieren.
  • Hat Ihr Widerspruch keinen Erfolg, wäre eine Klage der nächste mögliche Schritt.
  • Ob Ihr Widerspruch eine Chance auf Erfolg hat, hängt davon ab, warum Sie eine Absage bekommen haben.

Der Beruf als Polizistin oder Polizist ist zweifelsohne spannend und abwechslungsreich. Aber er birgt auch große Herausforderungen. Ein Polizist wird im Beruf mit allen Situationen konfrontiert, die das Leben bietet – angefangen bei harmlosen Streitigkeiten bis hin zu Notfällen und schweren Schicksalsschlägen. Gleichzeitig ist ein Polizist nicht nur der sprichwörtliche Freund und Helfer, der auf den Straßen für Recht, Ordnung und Sicherheit sorgt. Sondern er ist auch Beamter.

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Um seine Aufgaben erfüllen zu können, muss ein Polizist daher entsprechende Voraussetzungen mitbringen. Dazu wiederum gehören formale Anforderungen genauso wie ein helles Köpfchen, eine starke Persönlichkeit und eine gute Gesundheit. All das wird beim Einstellungstest überprüft. Und nur die Bewerber, die bei den Prüfungen am besten abschneiden, werden eingestellt.

Natürlich bleibt es nicht aus, dass die Meinungen hier manchmal weit auseinander gehen. Denn Sie als Bewerber sind selbstverständlich davon überzeugt, dass der Polizeiberuf das Richtige für Sie ist. Und dass Sie alles mitbringen, was es dafür braucht. Doch was, wenn die Polizei das eben nicht so sieht?

Das Anforderungsprofil ist vorbestimmt

Die Sicherheitslage in Deutschland, aber auch generell in Europa und weltweit, hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten deutlich aufzustocken. Das gilt sowohl für die Länderpolizeien als auch für die Bundespolizei. Und weil der Bedarf groß ist und schnell gedeckt werden soll, könnte man annehmen, dass die Anforderungen gesenkt wurden. Die Nachfrage ist schließlich da. Das belegen die Bewerberzahlen. Andererseits macht die hohe Durchfallquote deutlich, dass die Behörden eben stark aussieben.

Tatsächlich haben die Polizeien die Voraussetzungen nicht verändert. Die Anforderungen, die Bewerber erfüllen müssen, sind genauso hoch wie sie schon immer waren. Und dafür gibt es einen einfachen Grund: Das Beamtenstatusgesetz und die Beamtengesetze der Bundesländer geben die Anforderungen vor. Selbst wenn die Polizeien wollten, könnten sie das Anforderungsprofil also gar nicht einfach so nach unten schrauben. Dass mehr Sicherheitskräfte gebraucht werden und eingestellt werden sollen, ändert daran nichts. Gesetz ist Gesetz.

Erst Widerspruch, dann Klage

Haben Sie eine Absage bekommen, haben Sie die Möglichkeit, der Entscheidung zu widersprechen. Tatsächlich müssen Sie sogar nach dem Polizei Einstellungstest Widerspruch einlegen, wenn Sie die Ablehnung nicht hinnehmen wollen. Denn eine Klage ist erst dann möglich, wenn Sie das Widerspruchsverfahren durchlaufen haben und dabei nicht erfolgreich waren. Dieser Ablauf ergibt sich aus § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und aus § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung.

Das heißt im Klartext: Ein Widerspruch ist der erste Schritt. Und nur wenn Ihr Widerspruch nichts gebracht hat, können Sie gegen die Ablehnung klagen.

Dass Sie zunächst einmal Widerspruch einlegen müssen, ist für Sie aber eigentlich positiv. Denn ein Widerspruch kostet Sie nichts. Jedenfalls dann nicht, wenn Sie das Schreiben selbst aufsetzen. Im Unterschied dazu können die Kosten bei einer Klage sehr hoch sein.

Nur ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Denn es reicht nicht aus, dass Sie der Meinung sind, das Ergebnis vom Einstellungstest wäre falsch. Sie müssen schon objektiv erklären können, warum die Beurteilung so nicht richtig ist. Das wiederum setzt voraus, dass Sie genau wissen, was der Grund für die Absage war. Diesen Grund müssen Sie dann in Ihrem Widerspruch aufgreifen und nachvollziehbar richtig stellen. Weiter unten haben wir ein Musterschreiben für Sie vorbereitet, an dem Sie sich orientieren können.

Der Grund für die Ablehnung ist entscheidend

Ob es Sinn macht, nach einem nicht bestandenen Polizei Einstellungstest Widerspruch einzulegen, hängt immer davon ab, warum Sie abgelehnt wurden. Quoten, wie oft dieser Rechtsbehelf erfolgreich ist, gibt es nicht. Denn es geht immer um den jeweiligen Einzelfall.

Haben Sie zum Beispiel eine Absage bekommen, weil Sie vorbestraft sind, wird Ihnen ein Widerspruch wenig nützen. Gleiches gilt, wenn sich bei der ärztlichen Untersuchung herausstellt, dass bei Ihnen eine Erkrankung vorliegt, die dazu führt, dass Sie für den Polizeidienst untauglich sind.

Aber: Die Sache kann schon ganz anders aussehen, wenn Sie beispielsweise in Ihrer Jugend mal Mist gebaut haben. So ein Ereignis kann in Ihrer Kriminalakte vermerkt sein, obwohl Ihr polizeiliches Führungszeugnis keine Eintragungen enthält. War das damals eher eine Kleinigkeit, ist möglich, dass Sie sich erfolgreich gegen die Absage wehren können. Ähnlich sieht es aus, wenn etwa Ihr BMI der Grund für die Ablehnung war, sich aber herausstellt, dass hier einfach nur ein Rechenfehler vorliegt.

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Wie Sie sehen, muss der Ablehnungsgrund also sehr genau überprüft und objektiv bewertet werden. Wenn nicht offensichtlich ist, dass der Polizei ein Fehler unterlaufen ist, ist dafür aber in aller Regel Einsicht in Ihre Personalakte und in Ihre Bewerbungsakte notwendig. Darin steht, wie der Test verlaufen ist und Ihre Eignung bewertet wurde.

Nach dem Test erklären Ihnen die Prüfer, warum Sie durchgefallen sind. Allerdings wird Ihnen das oft nur bedingt weiterhelfen. Denn für einen erfolgreichen Widerspruch müssen Sie alle Einzelheiten kennen. Deshalb ist die Einsicht in Ihre Akten so wichtig.

So können Sie nach dem Polizei Einstellungstest Widerspruch einlegen

Konnten Sie den Eignungstest nicht erfolgreich beenden, können Sie der Absage widersprechen. Vielleicht hat Ihnen der Prüfer oder auch ein Einstellungsberater sogar einen Tipp gegeben, was Sie konkret unternehmen können. Für Ihren Widerspruch ist jedenfalls wichtig, dass Sie genau ausführen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Sparen Sie sich aber ausschweifende Erklärungen, die nur Ihre persönliche Meinung oder subjektive Empfindungen wiedergeben. Argumentieren Sie stattdessen mit klaren Tatsachen, die nachvollziehbar sind und die Sie belegen können.

Stellen Sie sich vor, Ihr Widerspruch ist eine Art Gegendarstellung. Das heißt: Die Polizei ist zu einem bestimmten Ergebnis gekommen und stützt darauf ihre Entscheidung. Sie schreiben nun einen Widerspruch, in dem Sie das Ergebnis aufgreifen und aus Ihrer Sicht beurteilen. Optimal ist natürlich, wenn Sie Nachweise haben, die Ihre Ausführungen stützen. So ein Nachweis kann zum Beispiel ein ärztlicher Befundbericht sein.

Ein Musterschreiben als Orientierungshilfe

Damit es anschaulicher wird, hier ein Musterschreiben, wie so ein Widerspruch aussehen kann:

Ihr Name
Anschrift

Zuständige Einstellungsbehörde
Anschrift

Datum

Widerspruch zu Ihrer Ablehnung vom ….

Sehr geehrte Damen und Herren,

am … habe ich am Eignungsauswahlverfahren in … teilgenommen. Mit Schreiben vom … teilen Sie mir mit, dass meine Bewerbung für eine Einstellung nicht berücksichtigt werden kann. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich hiermit dagegen Widerspruch ein.

Zur Begründung:
… [Hier führen Sie nun genau aus, warum Sie widersprechen. Zum Beispiel so: Ihre Absage geht auf das Ergebnis vom Belastungs-EKG im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung zurück. Demnach sei die Tauglichkeit für den Polizeidienst nicht gegeben.

Tatsächlich habe ich bei dieser Untersuchung die zulässigen Grenzwerte nur sehr knapp überschritten. Ich führe dies auf meine Aufregung zurück. In einer solchen Prüfungssituation kann die Nervosität den Puls, den Blutdruck und ähnliche Dinge beeinflussen.

Für meine Vermutung spricht zum einen, dass ich bei den Sporttests sehr gute Leistungen erbracht habe. Bei einer Erkrankung des Herz-Kreislaufsystems wäre das so eher nicht möglich. Zum anderen habe ich meinen Hausarzt gebeten, die Untersuchung zu wiederholen. Hier gab es bei zwei durchgeführten Belastungs-EKGs keinerlei Auffälligkeiten. Die Untersuchungsergebnisse lege ich diesem Schreiben in Kopie bei.] …

Ich bitte daher, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Die Prozesskosten können sehr hoch sein

Ist Ihr Widerspruch eingegangen, prüft die zuständige Behörde den Sachverhalt. Zeigt sich, dass Sie Recht haben, wird die Polizei ihre Entscheidung berichtigen. Schließlich ist es in ihrem eigenen Interesse, einen geeigneten Bewerber für sich zu gewinnen – und nicht wegen Fehlern im Testverfahren zu verlieren.

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Bleibt die Polizei bei ihrer Entscheidung und weist Ihren Widerspruch zurück, können Sie Klage erheben. Diesen Schritt sollten Sie sich aber sehr genau überlegen. Denn ein Gerichtsverfahren kann nicht nur sehr lange dauern, sondern auch hohe Kosten verursachen. Das liegt daran, dass das Gericht als Streitwert in aller Regel den sogenannten großen Gesamtstatus im Beamtenrecht zugrunde legt. Er entspricht der Summe, die Sie als Polizist in einem Jahr verdient hätten. Und selbst beim Einstiegsgehalt aus Bezügen und Zulagen kommt hier schon ein ordentlicher Betrag zusammen.

Nun könnten Sie zwar Prozesskostenhilfe beantragen. Zumal Sie als Bewerber vermutlich kein Einkommen oder Vermögen und wahrscheinlich auch keine Rechtsschutzversicherung haben werden. Nur setzt Prozesskostenhilfe eben auch voraus, dass Ihre Klage ausreichende Aussichten auf Erfolg hat. Und das prüfen die Verwaltungsgerichte sehr genau. Vor allem, wenn Sie gegen eine Absage vorgehen wollen, nachdem Sie das Assessment Center nicht bestanden haben.

Hinzu kommt, dass Sie für eine Klage einen Anwalt brauchen werden. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht ist zwar kein Anwalt vorgeschrieben. Sie können sich also auch selbst vertreten. Nur werden Ihre Kenntnisse im Verwaltungsrecht vermutlich nicht ausreichen, um den Rechtsstreit zu gewinnen.

Ein Anwalt wird zum Beispiel nicht nur gegen die Entscheidung selbst vorgehen. Sondern er wird erst einmal versuchen, durch eine einstweilige Anordnung zu erreichen, dass Sie Ihren Platz in der Rangliste behalten. Für den Fall, dass Ihre Klage Erfolg hat, können Sie so nämlich zeitnah Ihren Dienst antreten. Nur arbeitet eben auch ein Anwalt nicht für ein Dankeschön.

Fazit

Sie können nach einer erfolglosen Teilnahme am Polizei Einstellungstest Widerspruch einlegen. Davor sollten Sie aber sehr genau und vor allem objektiv prüfen, warum Sie eine Absage bekommen haben. Dass Sie enttäuscht sind, ist verständlich. Aber ihre persönliche Einschätzung oder verletzte Gefühle helfen an dieser Stelle nicht weiter. Gleiches gilt für Ausreden. Fadenscheinige Erklärungen, warum Sie ausgerechnet an diesem Tag Ihre Leistungen nicht abrufen konnten, werden Sie nicht weiterbringen.

Liegt tatsächlich ein Verfahrensfehler vor oder hat die Polizei falsche Schlüsse gezogen, die Sie plausibel und schlüssig berichtigen können, kann sich ein Widerspruch lohnen. Bleibt die Polizei bei ihrer Entscheidung, können Sie eine Klage in Erwägung ziehen.

Meistens ist es aber so, dass eine Absage durchaus ihre berechtigten Gründe hat. Die bessere Lösung ist deshalb oft, dass Sie beim nächsten Einstellungstermin einen zweiten Anlauf wagen. Statt Ihre Energie und Ihre Zeit dafür zu vergeuden, sich zu ärgern und Widersprüche zu schreiben, sollten Sie sich besser auf eine neue Bewerbung konzentrieren. Reichen Sie Ihre Unterlagen noch einmal ein und nutzen Sie die Zwischenzeit für eine gute Vorbereitung auf den Test.

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