Bewerbung bei der Polizei: Die ärztliche Untersuchung und der Drogentest

Aktualisiert am 21. Juni 2024 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 21. Juni 2024 von Ömer Bekar

Polizei Bewerbung: Der Drogentest

Zum Auswahlverfahren gehört eine polizeiärztliche Untersuchung mit Drogentest.

Ein Abschnitt im Auswahlverfahren der Polizei ist die ärztliche Untersuchung. Sie soll Ihre Tauglichkeit für den Polizeidienst feststellen. Es geht also darum, ob Sie aus medizinischer Sicht für den Polizeidienst geeignet sind. Um die notwendigen Erkenntnisse zu gewinnen, setzt sich der Medizin-Check aus verschiedenen Einzeluntersuchungen und Testverfahren zusammen, die Sie buchstäblich auf Herz und Nieren prüfen. Darunter ist auch ein Drogentest.

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Das Eignungsauswahlverfahren der Polizei gliedert sich in mehrere Abschnitte. Je nachdem, in welchem Bundesland und für welche Laufbahn Sie sich bewerben, unterscheiden sich die Einstellungstests zwar etwas voneinander. Doch der grundlegende Aufbau ist gleich. Schließlich verfolgen alle Tests das Ziel, Ihre Eignung für den Polizeivollzugsdienst zu ermitteln und zu beurteilen.

Damit alle relevanten Aspekte beleuchtet werden, beinhaltet der Eignungstest neben einem Wissens- und Intelligenztest am Computer, einer Sportprüfung und einer mündlichen Prüfung immer auch die polizeiärztliche Untersuchung. Wie die polizeiärztliche Untersuchung abläuft und worauf es dabei ankommt, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag!

Sinn und Zweck der polizeiärztlichen Untersuchung

Der Polizeiberuf ist anstrengend. Als Polizist:in werden Sie mit den unterschiedlichsten Situationen konfrontiert und erleben so manchen Einsatz, der Sie körperlich und psychisch an Ihre Grenzen bringt. Dazu kommt, dass Sie in Wechselschichten arbeiten und bei jeder Witterung unterwegs sind. Dabei tragen Sie im Dienst eine Ausrüstung, die ein ordentliches Gewicht auf die Waage bringt.

Um die Anforderungen und Herausforderungen bewältigen zu können, die der Dienstalltag mit sich bringt, müssen Sie als Polizist:in gesund, körperlich fit, leistungsfähig und belastbar sein. Genau darum geht es bei der polizeiärztlichen Untersuchung.

Durch einen umfassenden Medizin-Check ermittelt der Polizeiarzt, ob Sie aus gesundheitlicher Sicht für den Polizeidienst geeignet sind. Doch dabei geht es nicht nur um Ihren momentanen Gesundheitszustand, sondern auch um Ihre langfristige Diensttauglichkeit.

Damit diese Einschätzung möglich wird, setzt sich die polizeiärztliche Untersuchung aus verschiedenen Einzeluntersuchungen zusammen. Eine allgemeine körperliche Untersuchung gehört genauso dazu wie ein Belastungs-EKG, ein Sehtest und ein Drogentest.

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Der Ablauf der polizeiärztlichen Untersuchung

Die polizeiärztliche Untersuchung ist in aller Regel der letzte Abschnitt im Auswahlverfahren. Den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil sowie den Sporttest haben Sie zu diesem Zeitpunkt also schon erfolgreich hinter sich gebracht. Nun geht es noch darum, Ihre Diensttauglichkeit aus medizinischer Sicht zu bestätigen.

Die Grundlage für die Untersuchung bildet die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300. Sie legt die Kriterien fest, die für die Polizeidiensttauglichkeit erfüllt sein müssen. Andersherum ergeben sich daraus auch die Kriterien, die zu einer Untauglichkeit führen und damit die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ausschließen. Die PDV 300 ist bundesweit einheitlich. Die einzelnen Polizeibehörden können sie aber um eigene Zusätze oder Regelungen ergänzen.

Sie können die Polizeidienstvorschrift nicht einsehen. Denn sie ist eine Verschlusssache, die ausschließlich für den Dienstgebrauch durch die Polizei bestimmt ist und dem Schutz des Urheberrechts unterliegt. Allerdings stellen die Polizeibehörden oft Merkblätter dazu bereit. Ein solches Dokument können Sie zum Beispiel beim Bundeskriminalamt herunterladen.

Damit sich der polizeiärztliche Dienst ein umfassendes Bild von Ihrer körperlichen Verfassung machen und Ihre gesundheitliche Eignung beurteilen kann, durchlaufen Sie beim Medizin-Check mehrere Teiluntersuchungen:

Die allgemeine körperliche Untersuchung

Bereits bei Ihrer Bewerbung oder im Verlauf des Einstellungstests mussten Sie einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand ausfüllen. Meistens geht der Polizeiarzt diesen Fragebogen zu Beginn kurz mit Ihnen durch.

Anschließend werden sie einmal von oben bis unten durchgecheckt. Ihr Bewegungs- und Halteapparat (also Knochen, Gelenke und Muskeln), Ihre Reflexe und Ihre Atmung stehen dabei im Vordergrund. Außerdem schaut sich der Polizeiarzt Ihre Ohren und Ihr Gebiss an. Zwischendurch geben Sie auch eine Urin- und eine Blutprobe ab. Diese Proben werden im Labor ausgewertet. Letztlich ist es die Routineuntersuchung, die Sie sicher vom Hausarzt kennen.

Ein weiterer Bestandteil der allgemeinen Untersuchung ist, dass Sie gemessen und gewogen werden. Das hat zum einen den Grund, dass in einigen Bundesländern eine bestimmte Mindestgröße vorgeschrieben ist. Zum anderen muss das Verhältnis zwischen Ihrer Körpergröße und Ihrem Körpergewicht stimmen. Dieses Verhältnis wird durch den Body-Maß-Index, kurz BMI, ausgedrückt. Der BMI wird im Zuge der Untersuchung ebenfalls ermittelt, und zwar mithilfe dieser Formel:

Gewicht in Kilogramm : (Körpergröße in Metern)2

Damit die Polizeidiensttauglichkeit gegeben ist, muss Ihr BMI zwischen 18 und 27,5 liegen.

Ein Beispiel: Sie sind 165 cm groß und wiegen 70 Kilogramm. In diesem Fall haben Sie einen BMI von 25,71 (70 kg : (1,65 m x 1,65 m)). Da dieser BMI innerhalb der Grenzwerte liegt, ist alles in Ordnung. Wiegen Sie aber 85 Kilogramm, beträgt Ihr BMI 31,22. Für den Polizeidienst wären Sie damit untauglich.

Tattoos & Co.

Sollten Sie Körperschmuck wie Tätowierungen, Brandings oder Piercings haben, der nicht entfernt werden kann, wird er bei der Untersuchung dokumentiert. Dabei werden die Tattoos vermessen und fotografiert oder die Motive notiert.

Wie streng die Regelungen sind, ist je nach Polizeibehörde verschieden. Meistens gilt aber, dass die Tätowierungen nicht sichtbar sein dürfen, wenn Sie Ihre Uniform tragen. Außerdem dürfen Sie keine Motive tätowiert haben, die gegen die rechtsstaatliche Grundordnung verstoßen oder aus anderen Gründen damit nicht vereinbar sind. Diese Vorgabe gilt für alle Tattoos, unabhängig davon, an welchen Körperstellen sie sich befinden.

Einstellungstest Polizei: Das Belastungs-EKGDas Belastungs-EKG

Um die Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems zu ermitteln, wird ein Belastungs-EKG geschrieben. Dafür sitzen Sie auf einem Ergometer, eine Art Fahrrad, und müssen eine bestimmte Zeit lang in die Pedale treten. Elektroden an Ihrem Körper messen Ihre Herzaktivität und zeichnen sie auf.

Durch das Belastungs-EKG kommen Veränderungen bei den Herz- und Kreislauffunktionen ans Licht. Gleichzeitig kann der Arzt Ihre körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit überprüfen. Das Belastungs-EKG kann durch einen Lungenfunktionstest und ein Ruhe-EKG ergänzt werden.

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Einige Polizeien führen anstelle des Belastungs-EKGs einen Ergometertest durch. Der Ablauf dieses Tests ist ähnlich. Allerdings ist der Ergometer mit dem EKG-Gerät und einem Blutdruckmessgerät verbunden und Sie tragen eine Atemmaske. Während Sie in die Pedale treten, werden Ihre Herzaktivität, Ihr Blutdruck, Ihr Puls und Ihre Sauerstoffsättigung gemessen.

Einstellungstest Polizei - Der HörtestDer Hörtest

Beim Hörtest sitzen Sie entweder in einer schalldichten Hörkabine oder Sie bekommen Kopfhörer. Anschließend wird überprüft, ob Ihr Hörvermögen gemindert ist und ob bei Ihnen andere Störungen vorliegen, beispielsweise ein Tinnitus, Folgen eines Hörsturzes, Entzündungen im Ohr oder Beschädigungen des Trommelfells.

Dazu werden bei beiden Ohren Messungen auf bestimmten Frequenzen durchgeführt.

Einstellungstest Polizei - SehtestDer Sehtest

Beim Sehtest steht Ihr Sehvermögen auf dem Prüfstand. Um Ihre Sehschärfe zu ermitteln, müssen Sie Testtafeln ablesen. Ebenfalls mithilfe von Testtafeln überprüft der Arzt, ob Sie Farben erkennen und voneinander unterscheiden können. Außerdem untersucht er mithilfe von Sehtestgeräten Ihr räumliches Sehvermögen, Ihr Dämmerungssehen und Ihre Empfindlichkeit gegenüber Blendung.

Zum Sehtest müssen Sie wissen: Wenn Sie eine Sehhilfe brauchen, wird der Sehtest einmal mit und einmal ohne Brille durchgeführt. Denn die Polizeidiensttauglichkeit setzt voraus, dass Sie auch ohne Sehhilfe noch genug sehen. Ihre eigene Brille müssen Sie zum Sehtest natürlich mitbringen, Kontaktlinsen dürfen Sie nicht einsetzen. Auch später im Polizeidienst können Sie wegen der Gesundheitsrisiken keine Kontaktlinsen tragen, sondern müssen Ihre Brille aufsetzen.

Weitere Untersuchungen

Sind die Standarduntersuchungen abgeschlossen, findet ein Abschlussgespräch mit dem Polizeiarzt statt. Darin befragt er Sie zum Beispiel nach Allergien, früheren Verletzungen und medizinischen Behandlungen, die schon länger zurückliegen.

Je nachdem, welche medizinische Vorgeschichte Sie haben und welche Befunde bei der Untersuchung erhoben wurden, kann es sein, dass der Polizeiarzt zusätzliche Untersuchungen anordnet. Diese werden dann entweder vom polizeiärztlichen Dienst selbst durchgeführt oder Sie werden gebeten, den entsprechenden Facharzt aufzusuchen und ein Attest nachzureichen.

Der Drogentest

Zur polizeiärztlichen Untersuchung gehört ein Drogenscreening dazu. Dieses findet im Zuge der labortechnischen Untersuchung Ihrer Urin- und Blutprobe statt. Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, scheiden Sie aus dem Auswahlverfahren aus, denn damit sind Sie für den Polizeidienst nicht geeignet. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob beim Drogentest der Konsum von harten Drogen oder vermeintlich harmloseren Drogen festgestellt wurde.

Eigentlich ist das aber ganz klar. Schließlich können Sie als Polizist:in schlecht Recht und Ordnung vertreten und Drogendelikte ahnden, wenn Sie selbst Drogen konsumieren. Neben Bewusstseinsstörungen und Stimmungs- oder Konzentrationsschwankungen sind beim Konsum von Drogen außerdem die psychische Gesundheit und die charakterliche Stabilität beeinträchtigt.

Dazu kommt, dass Sie als Polizist:in eine Vorbildfunktion haben und moralische Verantwortung tragen. Ganz abgesehen davon, dass Sie im Dienst eine Schusswaffe mit sich führen. Kurzum: Die Tätigkeit als Polizist:in lässt sich mit dem Konsum von Drogen nicht vereinbaren.

Ein Tipp

Die polizeiärztliche Untersuchung kann je nach Bundesland etwas unterschiedlich ablaufen. Teilweise führt der Polizeiarzt nur ausgewählte Untersuchungen durch. Andere Befunde müssen Sie im Vorfeld einholen und die Atteste entweder schon Ihrer Bewerbung beilegen oder zur Untersuchung mitbringen.

Insgesamt nimmt die Untersuchung aber mehrere Stunden in Anspruch. Nehmen Sie sich deshalb etwas zu trinken und einen kleinen Snack mit. Nach dem Belastungs-EKG zum Beispiel wird Ihnen einen Schluck Wasser guttun. Auch eine kleine Stärkung zwischendurch kann sicher nicht schaden.

Wann keine Polizeidiensttauglichkeit gegeben ist

Die polizeiärztliche Untersuchung ermittelt, ob Sie die physische und die psychische Gesundheit mitbringen, die für den Polizeiberuf notwendig ist. Andersherum bedeutet das aber auch, dass Ihre Polizeidiensttauglichkeit gefährdet oder aufgehoben ist, wenn bei Ihnen Gesundheitsstörungen vorliegen, die die Ausübung des Polizeiberufs aktuell oder langfristig beeinträchtigen können. Dabei lassen sich die gesundheitlichen Einschränkungen, die zu einem negativen Ergebnis führen, in vier Gruppen einteilen:

1. Unzureichende Leistungsfähigkeit

Der Polizeiarzt bescheinigt Ihnen keine Polizeidiensttauglichkeit, wenn Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit oder Ihre körperliche Belastbarkeit unzureichend ist. Das ist der Fall, wenn Sie an chronischen Erkrankungen innerer Organe, des Blut-, Hormon- oder Immunsystems, des Herz-Kreislauf-Systems oder des Knochen- und Bewegungsapparates leiden. Neben chronischen Erkrankungen können auch Verletzungen oder Unfallfolgen zu einer herabgesetzten Leistungsfähigkeit führen.

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2. Erhöhte Verletzungsgefahr

Mit Blick auf den Selbstschutz und die Durchführung von Einsätzen müssen Ihre Sinnesfunktionen auch ohne Hilfsmittel ausreichend funktionieren. Eine erhöhte Verletzungsgefahr ist deshalb gegeben, wenn Ihr Sehvermögen, Ihr Hörvermögen oder Ihr Geruchssinn so stark beeinträchtigt ist, dass Sie ohne ein Hilfsmittel (wie eine Brille oder ein Hörgerät) nicht zurechtkommen. Aber auch Implantate, Blutgerinnungsstörungen, herabgesetzte Abwehrkräfte oder psychische Traumata können ein erhöhtes Verletzungsrisiko zur Folge haben.

3. Risiko für Bewusstseinsstörungen

Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen sowie neurologische Leiden bergen das Risiko für Bewusstseinsstörungen, Stimmungsschwankungen oder Konzentrationsstörungen. Gleiches gilt, wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen oder Suchtmittel konsumieren.

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4. Instabile Psyche

Ihr seelischer Gesundheitszustand muss stabil genug und Ihre psychische Belastbarkeit ausreichend sein. Psychische Erkrankungen, seelische Belastungszustände, Persönlichkeitsstörungen und auch der Konsum von Medikamenten und Drogen führen regelmäßig dazu, dass die Polizeidiensttauglichkeit nicht gegeben ist.

In einfachen Worten erklärt, heißt das:

Liegt bei Ihnen eine Gesundheitsstörung vor, die dauerhaft bestehen bleibt, durchgehend behandelt werden muss oder immer wieder auftreten kann und die Ihre Einsatzmöglichkeiten einschränkt, sind Sie für den Polizeidienst nicht geeignet.

Weil die Richtlinien und Vorgaben in der PVD 300 klar definiert sind, hat der polizeiärztliche Dienst wenig Entscheidungsspielraum. Er kann nicht nach seinem Ermessen beurteilen oder Ausnahmen machen, sondern muss sich an die Regelungen halten.

Andererseits wird natürlich immer Ihr individueller Gesundheitszustand betrachtet. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung, die die Umstände in Ihrem persönlichen Fall berücksichtigt. Bestehen müssen Sie diesen Testbaustein aber in jedem Fall. Denn eine Einstellung kann nur dann erfolgen, wenn Sie dienstfähig sind.

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