Grundsätzlich sind die Auswahlverfahren der Polizeien recht ähnlich. Dennoch gibt es Unterschiede. Lesen Sie hier, worin sich die Einstellungstests unterscheiden.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Der Einstellungstest ist ein fester Bestandteil im Auswahlverfahren der Polizeien.
- Die erfolgreiche Teilnahme am Einstellungstest ist Voraussetzung für eine Einstellung.
- Insgesamt sind die Einstellungstests ähnlich aufgebaut.
- Je nach Bundesland variieren die Auswahlverfahren beispielsweise mit Blick auf die Dauer und die einzelnen Testbausteine.
➔ Diese Testthemen kommen im Polizei Einstellungstest vor
In Deutschland unterliegt die Polizei der Hoheit der Bundesländer. DIE Polizei gibt es deshalb so eigentlich nicht. Stattdessen ist die Polizei die Landespolizei des jeweiligen Bundeslandes. Dazu kommt dann noch die Bundespolizei. Und weil es DIE Polizei nicht gibt, existiert auch kein bundesweit einheitliches Auswahlverfahren.
Vielmehr legen die Polizeien selbst fest, wie sie die Eignung der Bewerber für den Polizeidienst überprüfen. Die Folge davon ist, dass die Einstellungstests voneinander abweichen. Insgesamt sind die Auswahlverfahren zwar durchaus miteinander vergleichbar. Doch die Unterschiede liegen eben im Detail. In diesem Beitrag informieren wir Sie darüber, welche Gemeinsamkeiten die Einstellungstests der Polizeien haben und worin sie sich voneinander unterscheiden.
Das sind die Gemeinsamkeiten der Auswahlverfahren
Auch wenn die Auswahlverfahren bei den Polizeien der 16 Bundesländer nicht identisch sind, so weisen sie doch einige Gemeinsamkeiten auf:
1.) In jedem Bundesland findet ein Einstellungstest statt.
Die erste große Gemeinsamkeit besteht darin, dass bei jeder Polizei ein Auswahlverfahren stattfindet. Jeder, der zur Polizei möchte, muss also an einem Einstellungstest teilnehmen. Und er muss den Einstellungstest auch bestehen. Es gibt kein Bundesland, das auf die Auswahlprüfung verzichtet. Der Grund hierfür ist, dass die Polizei geeignete Bewerber nicht anhand von Schulnoten oder Berufserfahrung auswählt. Für sie ist entscheidend, ob ein Bewerber die Fähigkeiten und Eigenschaften mitbringt, die er für den anspruchsvollen Berufsalltag als Polizist braucht. Und genau das wird im Einstellungstest geprüft. Aus diesem Grund wird ein Bewerber dann zum Einstellungstest eingeladen, wenn er eine vollständige Bewerbung eingereicht hat und die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt. Und im Einstellungstest kann er unter Beweis stellen, ob er das Zeug zum Polizisten hat.
2.) Diese Testbausteine kommen in jedem Einstellungstest vor.
Polizisten müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Sie müssen Sachlagen erfassen, Zusammenhänge erkennen und logische Schlussfolgerungen ziehen können. Sie müssen aufmerksam sein, sich konzentrieren können und auch in Stresssituationen die Nerven behalten. Da sie mit den unterschiedlichsten Menschen in den verschiedensten Situationen zu tun haben, brauchen sie eine solide Allgemeinbildung. Zudem müssen sie gesund und körperlich fit sein. Diese grundsätzlichen Anforderungen werden mithilfe von Testbausteinen überprüft, die zu jedem Einstellungstest gehören. Wie umfangreich die einzelnen Testabschnitte ausgestaltet sind, ist zwar unterschiedlich. Aber meistern muss der Bewerber folgende Testbausteine auf jeden Fall:
Einstellungstest Polizei: Der PC-Test
Der schriftliche, computergestützte Prüfungsteil gliedert sich in zwei Teile, nämlich einen Deutschtest und einen Intelligenztest:
- Beim Deutschtest steht ein Diktat auf dem Programm. Zusätzlich dazu werden Fragen gestellt, die sich auf die Rechtschreibung, die Grammatik, den Wortschatz und das Sprachverständnis beziehen. Lückentexte, die vervollständigt werden müssen, können ebenfalls vorkommen. Teilweise muss auch ein kurzer Aufsatz geschrieben werden.
- Der Intelligenztest wird, je nach Bundesland, auch als Grundfähigkeitstest oder Leistungstest bezeichnet. Er umfasst Fragen und Aufgaben aus vielen verschiedenen Themenbereichen, etwa Allgemeinwissen, Mathe, Technik, Geschichte, logisches und visuelles Denkvermögen oder Konzentrationsvermögen und Merkfähigkeit.
Sporttest
Beim Sporttest wird geprüft, wie fit der Bewerber ist. Meist umfasst der Sporttest mehrere Disziplinen, zu denen unter anderem ein Langstreckenlauf, ein Hindernis-Parcours, Klimmzüge, Bankdrücken oder Weitsprung gehören können. Grundsätzlich zielt der Sporttest darauf ab, die Ausdauer, die Kraft und das Koordinationsvermögen zu testen.
Ausnahmen bilden Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg muss der Bewerber nur dann einen Sporttest absolvieren, wenn er das Deutsche Sportabzeichen in Silber nicht hat. In diesem Fall besteht der Sporttest aus einem 3000-Meter-Lauf. In Nordrhein-Westfalen und in Sachsen-Anhalt wird im Rahmen des Einstellungstests kein Sporttest durchgeführt. Hier gehört das Deutsche Sportabzeichen bereits zu den Einstellungsvoraussetzungen und der Nachweis muss den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Kann der Bewerber das Abzeichen nicht vorweisen, wird er nicht zum Auswahlverfahren eingeladen.
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Einzelgespräch
Das Einzelgespräch bildet den mündlichen Prüfungsteil. Es ist ein Vorstellungsgespräch, das meist als strukturiertes Interview durchgeführt wird. Beim Einzelgespräch möchten die Prüfer den Bewerber persönlich kennenlernen und etwas über seine Motivation erfahren. Eine typische Frage hier lautet: “Warum möchten Sie Polizist werden?“ Außerdem möchten sich die Prüfer ein Bild davon machen, wie der Bewerber auftritt, wie er mit anderen Menschen umgeht und wie er sich gibt. Hat der Bewerber Fragen zum Polizeiberuf, kann er sie natürlich ebenfalls stellen.
Polizeiärztliche Untersuchung
Polizisten müssen nicht nur sportlich und fit, sondern auch gesund sein. Denn die Polizeiarbeit ist körperlich anstrengend und belastend. Um den Gesundheitszustand zu ermitteln und herauszufinden, ob der Bewerber die körperliche Leistungsfähigkeit für den Polizeidienst mitbringt, findet eine medizinische Untersuchung statt. Diese wird von einem Polizeiarzt bzw. einer Polizeiärztin durchgeführt. Bestandteile der polizeiärztlichen Untersuchung sind in aller Regel
- eine allgemeine ärztliche Untersuchung,
- ein Hörtest,
- ein Sehtest
- ein Lungenfunktionstest und
- ein EKG.
Sofern weitere Befunde erforderlich sind, werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt. Alternativ werden weitere Untersuchungen angeordnet. In diesem Fall muss der Bewerber die angeordnete Untersuchung bei einem Arzt durchführen lassen und das entsprechende Attest einreichen. In einigen Bundesländern gehört außerdem ein Drogenscreening zur polizeiärztlichen Untersuchung.
3. Aus den erzielten Ergebnissen wird eine Rangliste erstellt.
Damit der Bewerber ins Team der Polizei aufgenommen werden kann, muss er den Einstellungstest bestehen. Dabei sind aber schon die einzelnen Testabschnitte Hürden, die es zu meistern gilt.
Das heißt: Der Bewerber muss einen Testteil schaffen, damit er am nächsten Testteil teilnehmen kann. Besteht er einen Testbaustein nicht, ist der Einstellungstest für ihn beendet und er scheidet aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. (Einzige Ausnahme ist Rheinland-Pfalz. Hier durchläuft der Bewerber den ganzen Einstellungstest und erfährt erst ganz am Ende, ob er bestanden hat.)
Für die einzelnen Testabschnitte werden Noten oder Punkte vergeben. Aus diesen Einzelwerten wird dann ein Endergebnis ermittelt. Und auf Grundlage der Endergebnisse aller Bewerber, die den Einstellungstest bestanden haben, wird eine Rangliste erstellt. Die Platzierung in der Rangliste wiederum entscheidet darüber, ob der Bewerber eingestellt wird. Denn wenn die Anzahl der Bewerber, die in der Rangliste stehen, größer ist als die Anzahl der freien Ausbildungsplätze, werden die Polizeianwärter in der Reihenfolge der Ranglistenplatzierung eingestellt.
Das sind die Unterschiede bei den Einstellungstests
Im Wesentlichen basieren die Einstellungstests der Polizeien auf dem gleichen Prinzip. Bei ihnen allen geht es darum, die Bewerber zu finden, die alles mitbringen, was es für den anspruchsvollen Polizeiberuf braucht. Doch wie die Auswahlverfahren konkret ausgestaltet werden, legt jede Polizei selbst fest. Dadurch kommen ein paar Unterschiede zustande:
1.) Dauer
Einer der größten Unterschiede ist die Dauer der Einstellungstests in den einzelnen Bundesländern. So gibt es Auswahlverfahren, bei denen alle Testteile an einem Tag stattfinden. In anderen Bundesländern muss der Bewerber zwei oder sogar drei Tage für den Einstellungstest einplanen. Die folgende Tabelle zeigt, wie die Einstellungstests zeitlich angelegt sind:
Bundesland | Dauer des Einstellungstests |
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern | 1 Tag |
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen* | 2 Tage |
Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen | 3 Tage |
*Thüringen: Bei einer Bewerbung für den gehobenen Dienst erstreckt sich das Auswahlverfahren über drei Tage.
2.) Ablauf und Prüfungsorte
Ein weiterer Unterschied besteht darin, wie die Einstellungstests ablaufen und wo sie stattfinden. Zum Teil werden die mehrtätigen Auswahlverfahren an aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Teilweise liegen aber auch mehrere Tage oder sogar Wochen zwischen den einzelnen Prüfungstagen. Zudem kann es sein, dass die Prüfungsabschnitte an unterschiedlichen Orten stattfinden. Für den Bewerber bedeutet das, dass er für die Teilnahme am Auswahlverfahren unter Umständen mehrere Male anreisen und dabei verschiedene Orte ansteuern muss.
3.) Zusätzliche Testbausteine
Neben den oben genannten Grundbausteinen beinhalten die Auswahlverfahren in einigen Bundesländern auch ein Assessment-Center oder zumindest Elemente davon. Typische Aufgaben in diesem Zusammenhang sind Rollenspiele, Gruppendiskussionen oder ein Referat, das der Bewerber halten muss. Die Idee hinter diesen Aufgaben ist, zu beobachten und zu bewerten, wie sich der Bewerber im Umgang mit anderen Menschen verhält. Bewertungskriterien dabei sind das Sozialverhalten, die kommunikativen Fähigkeiten und das Durchsetzungsvermögen, aber auch die Kooperationsbereitschaft und der Teamgeist.
Aufgaben aus dem Assessment-Center erwarten den Bewerber in

- Bayern,
- Brandenburg,
- Hessen,
- Nordrhein-Westfalen und
- Sachsen.
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gehören sie zum Einstellungstest für den gehobenen Dienst.