Einstellungstest der Polizei wiederholen: Alles Wichtige zum 2. Versuch

Aktualisiert am 28. Juni 2024 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 28. Juni 2024 von Ömer Bekar

Einstellungstest Polizei wiederholen

Sie können den Einstellungstest der Polizei wiederholen.

Damit Sie in den Polizeidienst eingestellt werden können, müssen Sie den Einstellungstest bestehen. Gleichzeitig müssen Ihre Leistungen im Auswahlverfahren so gut sein, dass Ihre Platzierung in der Rangliste für eine Zusage ausreicht. Doch was ist, wenn das nicht klappt? Ist der Traum von einer Karriere bei der Polizei damit ein für alle Mal geplatzt?

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst setzt voraus, dass Sie erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben.
  • Den Einstellungstest nicht zu bestehen, ist kein Grund, sich zu schämen oder den Berufswunsch gleich aufzugeben.
  • Wenn es beim ersten Anlauf nicht klappt, können Sie den Eignungstest für den nächsten Einstellungstermin wiederholen.

Die Polizei stellt weder unrealistische Anforderungen noch erwartet sie übermenschliche Leistungen von den Bewerber:innen. Aber sie möchte und muss prüfen, ob Sie alles mitbringen, was Sie für die Tätigkeit als Polizist:in brauchen. Schließlich ist der Polizeiberuf anspruchsvoll und geht mit viel Verantwortung einher.

Deshalb führt die Polizei ein Eignungsauswahlverfahren durch, das sich aus verschiedenen Abschnitten zusammensetzt. Für diejenigen, die das Auswahlverfahren erfolgreich meistern, rückt der Einstieg in den Polizeidienst in greifbarer Nähe. Doch längst nicht alle Bewerber:innen können diese Hürde nehmen. Dann stellt sich die Frage: Einstellungstest nicht bestanden – was nun? Ist es möglich, den Test zu wiederholen? Und wenn ja, wann? Wir geben Antworten!

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Der Ablauf des Einstellungstests kurz zusammengefasst

Mit Ausnahme der Bundespolizei ist die Polizei in Deutschland Sache der Bundesländer. Aus diesem Grund gibt es kein einheitliches Auswahlverfahren. Stattdessen legt jede Landespolizei selbst fest, wie sie ihr Auswahlverfahren gestaltet. Allerdings liegen die Unterschiede hauptsächlich im Detail. Denn vom Grundprinzip her sind sich die Eignungsprüfungen recht ähnlich. Außerdem setzen sie sich aus bestimmten Abschnitten zusammen, die zu jedem Einstellungstest gehören.

Einer dieser Abschnitte ist die schriftliche Prüfung, die in aller Regel computergestützt durchgeführt wird. Der Computertest beinhaltet einen Deutschtest, der die Rechtschreibung, die Grammatik, den Wortschatz und das Sprachverständnis überprüft. Dazu kommt ein Wissens- und Leistungstest. Hier lösen Sie Fragen und Aufgaben aus verschiedenen Themenbereichen, die auf die Intelligenz, das Allgemeinwissen und berufsrelevante Kompetenzen abzielen.

Ob Sie die körperliche Fitness und die Gesundheit mitbringen, die für den Polizeidienst erforderlich sind, zeigt sich beim Sporttest und bei der polizeiärztlichen Untersuchung. Ein weiterer fester Bestandteil vom Einstellungstest ist das Vorstellungsgespräch. Es findet überwiegend als strukturiertes Interview statt und zielt darauf ab, Sie näher kennenzulernen und etwas über Ihre Persönlichkeit, Ihre Stärken und Schwächen sowie Ihre Motivation zu erfahren.

Zusätzlich dazu gehört in einigen Bundesländern noch ein Assessment-Center zum Auswahlverfahren. Hier müssen Sie bei Gruppenaufgaben, Rollenspielen oder einem kurzen Vortrag Ihre sozialen, kommunikativen und methodischen Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Bleibt als Fazit: Das Auswahlverfahren der Polizei ist zweifelsohne anspruchsvoll. Aber es ist auch absolut fair. Denn die Chancen sind für alle Testteilnehmer:innen gleich. Die Polizei entscheidet nicht anhand von Daten und Fakten aus dem Lebenslauf. Wenn Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Einstellungstest eingeladen. Dort können Sie zeigen, was in Ihnen steckt. Für die Entscheidung zählen ausschließlich die Eignung und die Leistungen, die Sie im Einstellungstest erbracht haben.

Die Auswertung der Leistungen

Für die schriftliche Prüfung und den Sporttest gelten feste Werte. Das heißt: Beim PC-Test müssen Sie entweder einen gewissen Prozentsatz der Aufgaben richtig gelöst oder dürfen eine bestimmte Fehleranzahl nicht überschritten haben. Hat das geklappt, haben Sie diesen Testteil bestanden. Je mehr Fragen Sie richtig beantwortet haben, desto besser haben Sie beim PC-Test abgeschnitten.

Beim Sporttest müssen Sie ebenfalls bestimmte Mindestleistungen schaffen, um die jeweilige Disziplin und die Sportprüfung im Ganzen zu bestehen. Durch gute Leistungen sichern Sie sich sich gute Noten oder hohe Punktzahlen.

Aber Achtung: Der Einstellungstest folgt dem K.O.-Prinzip. Sie müssen also jeden Einzeltest erfolgreich meistern, damit Sie mit der nächsten Einzelprüfung weitermachen können. Scheitern Sie an einem Test, ist der ganze Einstellungstest an diesem Punkt für Sie beendet und Sie scheiden aus dem laufenden Auswahlverfahren aus.

Zwei Ausnahmen

Grundsätzlich müssen Sie alle einzelnen Tests im Auswahlverfahren bestehen. Andernfalls scheiden Sie aus. Bei der Polizei in Bremen und in Sachsen können Sie den Sporttest aber einmal wiederholen. Sind Sie an der Sportprüfung gescheitert, können Sie vier bis acht Wochen später noch einmal zum Sporttest antreten. Allerdings gilt das wirklich nur für den Sporttest. Alle anderen Testabschnitte müssen Sie erfolgreich meistern.

Die Rangliste

Aus den Leistungen, die Sie in den einzelnen Testabschnitten erzielt haben, ermittelt die Polizei eine Gesamtnote, entweder als Schulnote oder als Punktzahl. Teilweise fließen in die Endnote auch die Eindrücke ein, die die Prüfungskommission beim Vorstellungsgespräch und im Assessment-Center zusammengetragen hat. Die Ergebnisse der polizeiärztlichen Untersuchung können ebenfalls eine Rolle spielen.

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Die Endergebnisse aller Bewerber:innen, die den Einstellungstest bestanden haben, sortiert die Polizei in eine Rangliste ein. Viele Polizeien veröffentlichen die aktuellen Ranglisten auf ihren Internetseiten. So können Sie nachschauen, wo Sie platziert sind.

Die Platzierung in der Rangliste ist deshalb wichtig, weil sie am Ende über die Einstellung entscheidet. Denn bei der endgültigen Auswahl geht die Polizei die Rangliste von oben nach unten durch. Die freien Ausbildungs- und Studienplätze werden also mit den Bewerber:innen besetzt, die beim Einstellungstest am besten abgeschnitten haben.

Stellt die Polizei zum Beispiel 50 Polizeianwärter:innen ein, bekommen diejenigen eine Zusage, die die ersten 50 Plätze in der Rangliste belegen. Sollte es sich ein/e Bewerber:in zwischenzeitlich anders überlegen und doch nicht mehr zur Polizei wollen, rücken alle anderen Bewerber:innen in der Rangliste um eine Position nach oben.

Wenn Sie den Einstellungstest nicht bestanden haben …

… sollten Sie sich auf keinen Fall vorschnell von Ihrem Berufswunsch verabschieden! Ebenso muss es Ihnen nicht peinlich sein, dass Sie an einem Testbaustein gescheitert sind. Und: Bloß weil Sie den Test nicht auf Anhieb geschafft haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie für den Polizeiberuf nicht geeignet sind.

Die Durchfallquoten beim Einstellungstest der Polizei sind seit jeher sehr hoch. Viele, die heute mit Leib und Seele Polizist:innen sind, haben den Einstellungstest auch erst im zweiten oder dritten Anlauf geschafft.

Also: Seien Sie nicht enttäuscht und lassen Sie sich nicht entmutigen. Versuchen Sie, es positiv zu sehen. Sie waren schon einmal dabei und wissen jetzt, was auf Sie zukommt. Dadurch können Sie sich noch besser und noch gezielter vorbereiten, um es beim nächsten Mal einfach ein bisschen besser zu machen.

Den Einstellungstest wiederholen

Wenn es im ersten Anlauf nicht mit einer Einstellung bei der Polizei klappt, kann es dafür zwei Gründe geben:

  • Ihre Leistung hat nicht ausgereicht, um den jeweiligen Testteil erfolgreich zu absolvieren. Weil Sie die Minimalwerte nicht erzielt haben, sind Sie aus dem weiteren Auswahlverfahren ausgeschieden.
  • Sie haben den Einstellungstest zwar bestanden. Aber weil andere Bewerber besser abgeschnitten haben, stehen Sie in der Rangliste zu weit hinten. Deshalb konnten Sie bei der Besetzung der freien Stellen nicht mehr berücksichtigt werden.

Beides ist natürlich schade. Doch die Welt geht davon nicht unter. Denn Sie haben die Möglichkeit, den Einstellungstest zu wiederholen. Allerdings ist eine sofortige Wiederholung nicht möglich. Für das laufende Auswahlverfahren sind Sie nämlich ausgeschieden. Sie können sich erst wieder für den nächsten Einstellungstermin bewerben.

Der nächste Einstellungstermin liegt meist im Folgejahr. Ein paar Bundesländer stellen auch zweimal pro Jahr ein. In diesem Fall starten die Polizeiausbildungen im Frühjahr und im Herbst. Sie müssen sich also ein wenig gedulden, wenn Sie den Einstellungstest wiederholen wollen. Andererseits können Sie die Zeit nutzen, um sich intensiv auf das Auswahlverfahren vorzubereiten.

Die Voraussetzungen, um den Einstellungstest zu wiederholen

Grundsätzlich gibt es keine Besonderheiten, wenn Sie den Einstellungstest bei der Polizei wiederholen. Sie werden genauso behandelt wie die Bewerber:innen, die zum ersten Mal teilnehmen. Das liegt daran, dass Sie das Bewerbungsverfahren noch einmal komplett durchlaufen.

Zunächst reichen Sie also eine neue Bewerbung für den jeweiligen Einstellungstermin ein. Daraufhin prüft die Polizei, ob Ihre Bewerbungsunterlagen komplett sind und ob Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, werden Sie zur Eignungsprüfung eingeladen.

Beim Einstellungstest legen Sie dann alle Einzeltests ab. Dass Sie an dem Punkt ins Auswahlverfahren einsteigen, an dem Sie beim ersten Versuch ausgeschieden sind, ist nicht möglich. Stattdessen fangen Sie noch einmal ganz von vorne an.

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Mit einer Ausnahme: In Bayern können Sie entweder den gesamten Einstellungstest oder nur bestimmte Testteile wiederholen. Die Wiederholung ist zum nächsten Einstellungstermin möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Test nicht bestanden hatten oder sich verbessern möchten, um eine höhere Platzierung in der Rangliste zu erreichen.

In den meisten Bundesländern können Sie den Einstellungstest mehrfach wiederholen, solange Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Teilweise gibt es aber Beschränkungen, wie viele Wiederholungen möglich sind. In einigen Bundesländern müssen Sie auch Wartezeiten zwischen den Wiederholungen einhalten. All das wird Ihnen der Prüfer aber bei der Verabschiedung erklärt haben.

Außerdem können Sie jederzeit beim Einstellungsberater Ihrer Polizei nachfragen. Er kann Ihnen nicht nur Auskunft geben, sondern steht Ihnen sicher auch mit dem einen oder anderen Ratschlag zur Seite.

Aber: Kommen Sie nicht auf die Idee, sich für denselben Einstellungstermin neu zu bewerben, diesmal aber für eine andere Laufbahn. Denn das würde als Betrugsversuch gewertet und Sie wären sofort disqualifiziert. Sich in einem anderen Bundesland oder bei der Bundespolizei zu bewerben und dort Ihr Glück zu versuchen, kann aber durchaus eine Überlegung sein, wenn Sie sich vorstellen können, für den Beruf umzuziehen.

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