Polizei Bewerbungsvoraussetzungen: Von A-Z

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Polizei Bewerbungsvoraussetzungen

Damit Sie am Auswahlverfahren der Polizei teilnehmen können, müssen Sie ein paar grundlegende Bewerbungsvoraussetzungen mitbringen.

Bevor Sie Ihre Laufbahn als Polizist oder Polizistin starten können, müssen Sie erst einmal das Auswahlverfahren erfolgreich meistern. Und das wichtigste Element davon ist der Eignungstest. Er beinhaltet verschiedene Prüfungen, die Sie in unterschiedlichen Bereichen testen. Doch damit Sie am Einstellungstest teilnehmen können, müssen Sie einige formale Voraussetzungen erfüllen. Denn nur dann können Sie später überhaupt in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden. Deshalb prüft die Polizei schon bei Ihrer Bewerbung, ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen mitbringen. Ist das der Fall, geht es für Sie mit dem Einstellungstest weiter.

➔ Die Bewerbungsvoraussetzungen bei der Polizei: Die Testfragen

Die Tätigkeit im Polizeidienst ist spannend, abwechslungsreich und vielseitig. Sie sind ganz nah am Bürger und erleben die unterschiedlichsten Situationen. Aber der Job ist auch anstrengend und nicht immer einfach.

Deshalb reicht es nicht aus, dass Sie sich für den Beruf interessieren und sehr gerne zur Polizei wollen. Vielmehr brauchen Sie ein kluges Köpfchen, gute Nerven und eine starke Persönlichkeit. Außerdem müssen Sie körperlich topfit sein.

Allein aus Ihrer Bewerbung und einem kurzen Vorstellungsgespräch lässt sich schwer ermitteln, ob Sie alles mitbringen, was es für den Polizeidienst braucht. Aus diesem Grund lädt Sie die Polizei zu einem meist mehrtägigen Einstellungstest ein. Und bei diesem Eignungsauswahlverfahren können Sie zeigen, was Sie drauf haben.

Allerdings müssen Sie vor einer Einladung erst noch eine andere Hürde nehmen. Denn es gibt ein paar grundlegende Anforderungen, die Sie mitbringen müssen. Sonst kann die Polizei Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen. Und was Sie zu den formalen Bewerbungsvoraussetzungen bei der Polizei wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum es für die Bewerbung bei der Polizei überhaupt formale Anforderungen gibt

Wie schon erwähnt, müssen Sie für den Polizeiberuf neben Wissen und Können auch den richtigen Charakter, eine gute Gesundheit und körperliche Fitness mitbringen.

Dazu kommt aber noch ein anderer Punkt: Wenn Sie in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden, werden Sie Beamter oder Beamtin. Denn Polizisten in Deutschland sind Beamte. Aus diesem Grund müssen Sie auch die Voraussetzungen erfüllen, die für den Einstieg in eine Beamtenlaufbahn gelten.

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Wenn Sie sich bewerben, prüft die Polizei deshalb, ob Sie die grundlegenden Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Ist dem so, bekommen Sie eine Einladung zum Einstellungstest. Dort legen Sie dann verschiedene Prüfungen ab. So stehen zum Beispiel ein PC-Test, ein Sporttest und eine ärztliche Untersuchung auf dem Programm.

Bestehen Sie alle Bausteine vom Eignungstest, werden Ihre Ergebnisse in eine Rangliste eingetragen. Und die Bewerber, die die vorderen Plätze in der Liste belegen, werden eingestellt.

Sind die Einstellungsvoraussetzungen bei Ihnen aber nicht erfüllt und sind auch keine Ausnahmen möglich, ist Ihre Bewerbung aus dem Rennen.

Sie werden in diesem Fall nicht zum Eignungstest eingeladen. Denn es würde keinen Sinn machen, wenn Sie das ganze Einstellungsverfahren durchlaufen. Egal wie gut Sie beim Eignungstest abschneiden, könnten Sie dann nämlich ohnehin nicht in den Polizeidienst eingestellt und zum Beamten berufen werden.

Die allgemeinen Polizei Bewerbungsvoraussetzungen

2. Bild Polizei BewerbungsvoraussetzungenDie Polizei ist föderal organisiert. Es gibt also eigentlich nicht die eine Polizei. Stattdessen hat jedes Bundesland seine eigene Landespolizei. Dazu kommt dann noch die Bundespolizei. Auch die Gesetze für Beamte sind auf Landesebene geregelt.

Aus diesem Grund sind die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeidienst nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr gibt es, je nach Polizei, Unterschiede bei den Bewerbungsvoraussetzungen.

Allerdings gibt es ein paar Kriterien, die immer und überall gelten. Und das sind folgende:

Staatsbürgerschaft

Grundsätzlich brauchen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft, damit Sie in ein Beamtenverhältnis berufen werden können. Allerdings können Sie sich auch dann bewerben, wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, das zur EU oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört.

In vielen Bundesländern ist zudem eine Bewerbung möglich, wenn Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Aufenthalt in der EU haben. In diesem Fall müssen Sie aber schon eine bestimmte Zeit in Deutschland wohnen. Außerdem müssen Sie neben Ihrer Muttersprache auch gut Deutsch können. Und das mündlich wie schriftlich.

Verfassungstreue

Als Polizist oder Polizistin vertreten Sie Recht und Ordnung. Sie sorgen dafür, dass Gesetze eingehalten werden und müssen diese natürlich auch selbst befolgen.

Deshalb erwartet die Polizei Verfassungstreue von Ihnen. Das bedeutet: Sie müssen bereit sein, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und im Sinne der Verfassung Ihres Bundeslandes einzutreten.

Es muss selbstverständlich sein, dass Sie jederzeit für Werte wie Demokratie, Menschenwürde oder Rechtsstaatlichkeit einstehen. Von Gruppen, die sich gegen den Staat und seine Verfassung stellen, müssen Sie sich als Polizeibeamter eindeutig distanzieren.

Einwandfreier Leumund

Sie dürfen nicht vorbestraft sein. Und solange ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, können Sie nicht in den Polizeidienst eingestellt werden.

In Ihrer Bewerbung müssen Sie angeben, ob Sie schon in Ermittlungs- oder Strafverfahren verwickelt waren. Die Polizei bewertet daraufhin, ob sie trotzdem vom Charakter her für den Polizeiberuf geeignet sind. Dabei spielen Ihre Persönlichkeit, die Tat und die Umstände, die zu der Tat geführt haben, eine Rolle.

Um Ihren Leumund zu prüfen, müssen Sie zum Teil ein Führungszeugnis vorlegen. Einige Polizeien fragen aber auch selbst bei den Landeskriminalämtern ab, ob Sie schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Sie müssen in der Lage sein, Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Wenn Sie Ihr Konto etwas überzogen haben oder zum Beispiel der Kredit für Ihr Auto noch nicht ganz abbezahlt ist, ist das natürlich kein Thema. Nur dürfen Sie nicht hoch verschuldet oder gar insolvent sein.

Hohe Schulden sind deshalb ein Problem, weil Sie als Polizist oder Polizistin neutral und unbestechlich sein müssen. Und ein hoher Schuldenberg kann eben dazu verleiten, sich bei Entscheidungen beeinflussen zu lassen.

Führerschein

Im Streifendienst sind Sie mit einem Fahrzeug unterwegs. Deshalb brauchen Sie den Führerschein der Klasse B. Sie müssen also eine gültige Fahrerlaubnis haben, die Sie dazu berechtigt, Autos mit Schaltgetriebe zu führen.

Sind Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht volljährig, müssen Sie in einigen Bundesländern die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren vorlegen. Bei anderen Polizeien können Sie Ihren Führerschein auch im Verlauf der Ausbildung noch machen und dann nachreichen.

Kein übertriebener Körperschmuck

Als Grundregel für Tätowierungen, Piercings und ähnlichen Körperschmuck gilt, dass sie beim Tragen der Uniform nicht sichtbar sein dürfen. Tattoos im sichtbaren Bereich, also zum Beispiel an den Händen, am Hals oder im Gesicht, sind tabu.

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Doch auch bei Tattoos, die komplett zugedeckt sind, wenn Sie Ihre Uniform anhaben, spielt das Motiv eine Rolle. Bilder oder Schriftzüge, die rassistisch, sexistisch oder politisch extrem sind, sind nicht erlaubt. Gleiches gilt für Motive, die Gewalt verherrlichen oder die Würde des Menschen verletzen. Solche Motive sind mit dem Polizeiberuf einfach nicht vereinbar.

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Wie streng der Umgang mit Körperschmuck ist, ist von Polizei zu Polizei verschieden. Einige Landespolizeien handhaben das sehr strikt, bei anderen Behörden sind die Regelungen lockerer. Letztlich wird es aber meist auf eine Entscheidung im Einzelfall hinauslaufen.

Polizeidiensttauglichkeit

Damit Sie als Polizistin oder Polizist arbeiten können, müssen Sie natürlich für den Polizeidienst geeignet sein. Dabei bezieht sich die Diensttauglichkeit in erster Linie auf Ihre körperliche und geistige Gesundheit. Die Vorgaben dafür liefert die Polizeidienstvorschrift PDV 300.

Wenn Sie am Einstellungstest teilnehmen, finden verschiedene polizeiärztliche Untersuchungen statt. So machen Sie zum Beispiel ein Belastungs-EKG, einen Drogen– und einen Sehtest. Außerdem untersucht Sie der medizinische Dienst sehr gründlich.

Aber Sie müssen schon bei der Bewerbung ein paar Befunde einreichen. Dafür gibt es Formulare, die Ihr Hausarzt, Ihr Zahnarzt und Ihr Augenarzt ausfüllen müssen. Welche Gutachten Sie genau brauchen, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie sich bewerben. Wenn Sie sich die Bewerbungsbögen herunterladen, sehen Sie aber, was Sie einreichen müssen.

Die besonderen Polizei Bewerbungsvoraussetzungen in den Bundesländern

Zu den allgemeinen Anforderungen kommen dann noch die Bewerbungsvoraussetzungen dazu, die speziell bei der Polizei im jeweiligen Bundesland gelten.

Grundsätzlich müssen Sie immer gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift mitbringen. Und auch eine gewisse Allgemeinbildung erwartet die Polizei von Ihnen. Schließlich haben Sie im Dienst mit den verschiedensten Menschen in den unterschiedlichsten Situationen zu tun. Außerdem gehört zu Ihrem Job auch, Anzeigen aufzunehmen, Berichte zu schreiben und andere Büroarbeiten zu erledigen.

Weitere wichtige Kriterien sind Ihr Alter, Ihre Körpergröße und Ihr Schulabschluss. In einigen Bundesländern zählen außerdem Sportabzeichen zu den Polizei Bewerbungsvoraussetzungen.

Alter

Nur in Bremen wurden die Altersbeschränkungen aufgehoben. Ansonsten gibt es bei jeder Landespolizei und auch bei der Bundespolizei gewisse Altersgrenzen. Sie sind zu jung, können Sie den Vorbereitungsdienst nicht antreten. Andersherum kann Sie die Polizei nicht einstellen, wenn Sie das Höchstalter überschritten haben.

Maßgeblich ist dabei immer das Alter am Tag der Einstellung. Das macht deshalb einen Unterschied, weil Sie sich bei der Polizei mit etwas Vorlauf bewerben müssen. Deshalb kann zwischen Ihrer Bewerbung und Ihrer Einstellung etwas Zeit vergehen.

Welche Altersgrenzen gelten, haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst:

PolizeiAlter am Tag der Einstellung
Baden-Württemberg16,5 bis 32 Jahre im mittleren Polizeivollzugsdienst, bis 34 Jahre im gehobenen Dienst
Bayern17 bis 30 Jahre
Berlin16 bis 29 Jahre im mittleren Dienst und bis 31 Jahre im gehobenen Dienst
Brandenburg und Hessen16 bis 36 Jahre
Hamburg und Sachsenzwischen 16 und 34 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern16 bis 30 Jahre im mittleren Dienst und bis 34 Jahre im gehobenen Dienst
Niedersachsenhöchstens 31 Jahre
Nordrhein-Westfalen und Saarlandmaximal 37 Jahre
Rheinland-Pfalznicht älter als 34 Jahre
Sachsen-Anhalt16 bis 37 Jahre
Schleswig-Holstein16 bis 31 Jahre
Thüringenmaximal 35 Jahre
Bundespolizei16 bis 27 Jahre im mittleren Dienst, bis 33 Jahre im gehobenen und höheren Dienst

Körpergröße

Als Polizistin oder Polizist müssen Sie eine bestimmte Körpergröße haben. Zum einen soll auf diese Weise sichergestellt sein, dass keine körperlichen Nachteile entstehen, wenn Sie in Konflikte eingreifen müssen. Und zum anderen gehört zu Ihrer Uniform mitunter eine bestimmte Montur. Doch für Dinge wie eine Schutzweste oder ein Schild brauchen Sie eben eine gewisse Größe. Dabei gilt:

Körpergröße mindestensin
155 cmHessen
160 cmBaden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
162 cmRheinland-Pfalz und Saarland
163 cmNiedersachsen und Nordrhein-Westfalen
165 cmBayern
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Möchten Sie zur Berliner Polizei, müssen Sie als Bewerberin mindestens 160 cm und als Bewerber mindestens 165 cm groß sein. In Bremen gibt es keine Mindestgröße.

Sie dürfen zwar nicht zu klein, aber auch nicht zu groß sein. Ab wann Sie für den Polizeivollzugsdienst zu groß gewachsen sind, ist je nach Behörde unterschiedlich. Generell ist aber bei einer Körpergröße von zwei Metern meist Schluss.

Schulabschluss

In den Bundesländern, in denen Sie eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst machen, brauchen Sie die mittlere Reife. Daneben können Sie sich meist für den mittleren Dienst bewerben, wenn Sie einen Hauptschlussabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen.

Möchten Sie sich für ein Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben, brauchen Sie Abitur oder die Fachhochschulreife. Sie sind aber auch dann für den Zugang zu einer Hochschule berechtigt, wenn Sie sich nach Ihrer Berufsausbildung zum Beispiel zum Meister oder Techniker qualifiziert haben.

Teilweise müssen Sie außerdem einen bestimmten Noten-Durchschnitt oder gewisse Leistungen im Fach Deutsch erreicht haben. In Baden-Württemberg, Thüringen und bei der Bundespolizei ist das zum Beispiel der Fall. In Nordrhein-Westfalen wiederum brauchen Sie einen Nachweis für Ihre Englisch-Kenntnisse.

Sportabzeichen

Damit Sie den Berufsalltag als Polizistin oder Polizist auch körperlich gut meistern können, müssen Sie gesund und körperlich fit sein. Und generell sollten Sie sich für Sport begeistern können.

Wenn Sie am Einstellungstest teilnehmen, steht zwar bei fast allen Polizeien auch ein Sporttest auf dem Programm. Doch dass Sie sportlich und fit sind, müssen Sie schon bei Ihrer Bewerbung belegen.

So brauchen Sie das Deutsche Schwimmabzeichen mindestens in Bronze, wenn Sie sich bei der Polizei Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und der Bundespolizei bewerben.

Möchten Sie zur Brandenburger Polizei, benötigen Sie das Deutsche Schwimmabzeichen mindestens in Silber. In Thüringen können Sie sich entweder mit dem Schwimmpass oder dem Deutschen Sportabzeichen jeweils mindestens in Bronze bewerben. Für eine Bewerbung in Nordrhein-Westfalen brauchen Sie das Schwimmabzeichen und das Deutsche Sportabzeichen.

Eine Besonderheit gibt es außerdem in Baden-Württemberg. Neben dem Schwimmabzeichen in Bronze können Sie zusätzlich das Deutsche Sportabzeichen in Silber vorlegen. Dann müssen Sie beim Eignungstest nicht mehr an der Sportprüfung teilnehmen. Haben Sie das Sportabzeichen nicht, stellen Sie Ihre körperliche Fitness beim Eignungstest durch einen 3.000-Meter-Lauf unter Beweis.

Wenn Sie die Polizei Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllen

Bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die formalen Anforderungen erfüllen. Informieren Sie sich deshalb genau, welche Kriterien gelten. Weil es hier immer mal wieder kleinere Änderungen geben kann, sollten Sie auf der Webseite Ihrer Polizei nachschauen. Über das Polizei-Portal können Sie bequem alle Polizeibehörden aufrufen.

Was die Bewerbungsvoraussetzungen angeht, kann die Polizei zwar mitunter Ausnahmen machen. Ist Ihr BMI zum Beispiel ein kleines bisschen zu hoch, sind Sie ansonsten aber kerngesund und topfit, wird eine Einstellung trotzdem möglich sein. Vorausgesetzt natürlich, Sie schneiden gut und erfolgreich beim Einstellungstest ab.

Nur sollten Sie sich eben nicht darauf verlassen, dass in Ihrem Fall eine Ausnahme möglich ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, fragen Sie ruhig bei einem Einstellungsberater nach. Er kann Ihre Chancen einschätzen.

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Eine weitere Möglichkeit kann sein, dass Sie sich bei einer anderen Behörde bewerben. Denn Sie müssen nicht zu der Polizei in dem Bundesland, in dem Sie zurzeit wohnen. Wenn für Sie ein Umzug kein Problem ist, können Sie sich auch woanders bewerben. Und möglicherweise sind in einem anderen Bundesland die formalen Anforderungen so, dass Sie diese problemlos erfüllen.

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