Polizeiausbildung: Das ist Ihr Weg zur Polizeiuniform!

Aktualisiert am 25. Juni 2024 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 25. Juni 2024 von Ömer Bekar

Ausbildung bei der Polizei

Die Ausbildungsplätze bei der Polizei sind begehrt.

Ihnen war schon als kleines Kind klar, dass Sie später einmal Polizist:in werden wollen? Und nun rückt das Ende der Schulzeit näher und Sie wollen Ihren Berufswunsch in Angriff nehmen? Aber Sie wissen nicht so genau, wie die Polizeiausbildung abläuft und was Sie dafür brauchen? Oder Sie sind unsicher, welche Laufbahn für Sie infrage kommt? Kein Problem! Wir erklären Ihnen die Ausbildung bei der Polizei in Deutschland!

➔ Einstellungstest Online Training für die Polizeiausbildung

Sie setzen sich für Ordnung und Sicherheit ein und achten darauf, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Wenn jemand in eine Notlage gerät oder Hilfe braucht, stehen Sie ihm mit Rat und Tat zur Seite. Und falls zwei Streithähne aneinandergeraten, gehen Sie ruhig und besonnen dazwischen. Kurzum: Sie machen sich für das Gute stark. Damit passt der Polizeiberuf schon einmal bestens zu Ihnen.

Schließlich können Sie im Polizeidienst vollen Einsatz zeigen, egal ob Sie Verkehrssünder jagen, Straftaten aufklären oder als der sprichwörtliche Freund und Helfer zur Stelle sind. Nur: Was brauchen Sie eigentlich für eine Bewerbung bei der Polizei? Und wie läuft die Polizeiausbildung ab? Lassen Sie uns gemeinsam ermitteln und alles Wichtige rund um die Ausbildung bei der Polizei aufdecken!

Grundsätzliches zur Polizeiausbildung

Als Polizeiausbildung wird die Berufsausbildung von Polizist:innen bei der deutschen Polizei bezeichnet. Allerdings ist in Deutschland Polizei nicht gleich Polizei. Vielmehr gibt es verschiedene polizeiliche Behörden, die alle ihre eigenen Zuständigkeitsbereiche haben.

Für die klassischen Polizeiaufgaben wie Straftaten, Anzeigen oder Verkehrsdelikte sind die Landespolizeien zuständig. Jedes Bundesland hat nämlich seine eigene Polizei, die eigenständig organisiert ist und dem jeweiligen Landesrecht unterliegt. Dabei gliedern sich die Polizeien in den meisten Bundesländern in die Schutzpolizei, die Kriminalpolizei und die Wasserschutzpolizei.

Zu den Landespolizeien kommt die Bundespolizei dazu. Die Bundespolizei ist der frühere Bundesgrenzschutz und kümmert sich beispielsweise um die deutschen Außengrenzen, Flughäfen und Bahnhöfe. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt. Außerdem gibt es noch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei des Deutschen Bundestages.

Nachdem die deutsche Polizei nicht einheitlich organisiert ist, läuft auch die Polizeiausbildung unterschiedlich ab. Trotzdem gibt es Gemeinsamkeiten. So wird grundsätzlich danach unterschieden, welche Laufbahn Sie anstreben. Möchten Sie in den mittleren Dienst einsteigen, machen Sie eine Berufsausbildung im klassischen Sinne. Interessieren Sie sich hingegen für den gehobenen Dienst, studieren Sie an einer Fachhochschule der Polizei. Die Polizeiausbildung als solche umfasst in beiden Fällen theoretische und praktische Abschnitte.

Die Voraussetzungen für eine Polizeiausbildung

Als Polizist:in werden Sie in den Beamtenstand berufen. Aus diesem Grund müssen Sie nicht nur die Anforderungen erfüllen, die sich speziell auf den Polizeiberuf beziehen. Stattdessen gibt es auch ein paar Voraussetzungen, die sich aus dem Beamtenrecht ergeben. Diese allgemeinen Voraussetzungen werden als formale Einstellungskriterien bezeichnet. Als Bewerber:in müssen Sie die formalen Kriterien erfüllen. Andernfalls können Sie nicht in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden.

Welche formalen Einstellungsvoraussetzungen gelten, ist je nach Bundesland und Laufbahn verschieden. Meist sollten Sie aber diese grundlegenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie sind deutscher Staatsbürger oder haben eine EU-Staatsangehörigkeit.
  • Am Tag der Einstellung sind Sie mindestens 17 Jahre alt und überschreiten ein bestimmtes Höchstalter nicht.
  • Sie sind nicht vorbestraft und leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. (Hierzu gehört beispielsweise, dass Sie nicht überschuldet sind.)
  • Spätestens bei Ausbildungsbeginn haben Sie den Führerschein der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe.
  • Sie sind jederzeit bereit, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
  • Sie sind gesund, körperlich fit und können schwimmen.
  • Einige Polizeien schreiben außerdem eine bestimmte Mindestgröße vor.
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Die genauen Voraussetzungen für eine Einstellung erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Polizei. Dort ist auch beschrieben, wann welche Ausnahmen zugelassen werden können.

Was ist mit der Schulbildung?

Der benötigte Schulabschluss richtet sich nach der Laufbahn. Für eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst ist die mittlere Reife, also ein Realschulabschluss, vorgeschrieben. Daneben können Sie in den mittleren Dienst einsteigen, wenn Sie einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Möchten Sie an einer Polizeifachhochschule studieren, brauchen Sie Abitur oder die Fachhochschulreife. Es gibt aber auch Bundesländer, in denen Sie mit einem Realschulabschluss und Berufserfahrung in den gehobenen Dienst einsteigen können. Das gilt vor allem in den Ländern, in denen die Polizei nicht mehr im mittleren Dienst, sondern nur noch im gehobenen Dienst ausbildet.

Übrigens: Auch wenn Sie ein/e sehr gute/r Sportler:in sind, sind Sie bei der Polizei möglicherweise gut aufgehoben. Denn die Polizei fördert den Spitzensport. Dazu gibt es spezielle Sportschulen, an denen Sie den Sport mit der Polizeiausbildung in einem dualen Ausbildungsgang miteinander verbinden können.

Die Bewerbung bei der Polizei

Möchten Sie sich bei der Polizei um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bewerben, sollten Sie sich zunächst einmal erkundigen, wann eine Bewerbung überhaupt möglich ist. Je nach Bundesland gibt es einen festen Einstellungstermin pro Jahr. Einige Landespolizeien stellen auch zweimal pro Jahr Bewerber ein.

Gleichzeitig gibt es oft Bewerbungsfristen. Sie können sich also nicht das ganze Jahr über bewerben. Stattdessen nimmt die jeweilige Polizei Ihre Bewerbung nur in einem bestimmten Zeitraum entgegen. Dabei beginnt die Bewerbungsphase üblicherweise gut ein Jahr vor dem Einstellungstermin.

Auf ihren Internetseiten veröffentlichen die Landespolizeien und die Bundespolizei die Bewerbungsfristen für die nächsten Einstellungstermine. Außerdem sind dort auch die Bewerbungsformulare hinterlegt.

Inzwischen übermitteln Sie Ihre Bewerbung in den meisten Bundesländern online. Einige Polizeien haben auch ein Bewerberportal eingerichtet. Dort registrieren Sie sich und die ganze Bewerbung läuft dann über Ihren Account in dem Portal ab. Dass Sie Ihre Unterlagen per Post an die Polizei schicken, ist eher die Ausnahme. Genaue Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie aber auf der Internetseite der entsprechenden Landespolizei.

Das Auswahlverfahren der Polizei

Der Polizeiberuf ist einerseits spannend und vielseitig. Und für viele ist Polizist:in ein echter Traumberuf, den sie unbedingt ergreifen wollen. Aber der Beruf als Polizist:in ist andererseits auch ganz schön anspruchsvoll und anstrengend. Schließlich arbeiten Sie im Schichtdienst, sind bei Wind und Wetter draußen und kommen in die verschiedensten Situationen.

Längst nicht alle Bürger sind begeistert, wenn sie auf Polizist:innen treffen. Andere Personen sind vielleicht verängstigt oder kommen aus einem anderen Kulturkreis. Außerdem gibt es immer wieder Situation, die wirklich an die Nieren gehen. Sie erleben Schicksalsschläge mit oder sehen Bilder, die Sie nicht so schnell vergessen werden.

Auf der anderen Seite ist die Polizeiarbeit eine echte Teamleistung. Bei Einsätzen müssen Sie sich auf Ihre Kollegen verlassen können und Ihre Kollegen auf Sie.

Ob Sie alle Fähigkeiten und Charakterzüge, aber auch die körperliche Fitness und notwendige Gesundheit für den Polizeidienst mitbringen, lässt sich allein aus Ihren Bewerbungsunterlagen kaum ablesen. Deshalb führt die Polizei ein umfangreiches Auswahlverfahren durch, bei dem alle relevanten Aspekte beleuchtet werden. Nur wenn Sie das Auswahlverfahren meistern, können Sie Ihre Polizeiausbildung antreten.

Die Abschnitte vom Einstellungstest

Hat die Polizei Ihre Bewerbung bekommen, prüft sie, ob Sie die formalen Einstellungskriterien erfüllen. Ist das der Fall, werden Sie zur Teilnahme am Eignungstest eingeladen. Welche Einzeltests das Auswahlverfahren umfasst und wo die inhaltlichen Schwerpunkte liegen, ist je nach polizeilicher Behörde verschieden. Auch die Dauer variiert zwischen einem und vier Tagen. Weil das Ziel aber immer ist, die Eignung für den Polizeiberuf festzustellen, gliedert sich der Polizei-Einstellungstest in grundlegende Abschnitte:

Grafik Polizeiausbildung

Die Einstellungstests der Polizeien unterscheiden sich zwar etwas voneinander. Insgesamt folgen sie aber dem gleichen Schema.

 

Die schriftliche Prüfung

Der Einstellungstest beginnt in aller Regel mit der schriftlichen Prüfung, die computergestützt durchgeführt wird. Computergestützt heißt, dass es sich um einen PC-Test handelt. Dabei umfasst der schriftliche Einstellungstest mehrere Bausteine. Einer dieser Bausteine ist üblicherweise ein Deutschtest. Dazu schreiben Sie ein Diktat oder beantworten Fragen rund um die deutsche Sprache.

Danach folgt ein Test, der sich oft Intelligenzstrukturtest oder kognitiver Leistungstest nennt. Bei den Aufgaben hier geht es um verschiedene Bereiche wie:

Der überwiegende Großteil der Aufgaben wird als sogenannte Multiple-Choice-Fragen gestellt. Sie erhalten dabei zu jeder Frage mehrere Antwortmöglichkeiten und müssen die richtige Lösung auswählen.

Der Sporttest

Ein weiterer Abschnitt vom Eignungstest der Polizei ist die Sportprüfung. Hier stehen Disziplinen auf dem Programm, durch die die Polizei Ihre Ausdauer, Ihre Schnelligkeit, Ihre Kraft und Ihre Geschicklichkeit testet.

Inzwischen verzichten einige Landespolizeien darauf, einen eigenen Sporttest durchzuführen. Dort brauchen Sie stattdessen das Deutsche Sportabzeichen als Nachweis für Ihre körperliche Fitness. Gleichzeitig gehört das Sportabzeichen dann auch zu den formalen Einstellungskriterien.

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Die mündliche Prüfung

In jedem Auswahlverfahren führen Sie ein Einzelgespräch mit der Prüfungskommission. Dieses Gespräch ist im Prinzip das, was Sie von anderen Arbeitgebern als Vorstellungsgespräch kennen. Die Polizei führt das Gespräch aber meist als strukturiertes Interview. Das bedeutet, dass die Prüfer einen festen Fragenkatalog vorbereitet haben. Diese Fragen stellen sie allen Bewerbern in der gleichen Reihenfolge. Für die Bewertung der Antworten gibt es eine Skala mit Noten oder Punkten. So kann das Gespräch fair und objektiv ausgewertet werden.

Inhaltlich geht es beim Auswahlgespräch in erster Linie um Ihre sozialen Kompetenzen und Ihr Auftreten. Außerdem wollen die Prüfer natürlich wissen, warum Sie eigentlich Polizist:in werden wollen.

Bei einigen Polizeien kommen bei der mündlichen Prüfung noch Aufgaben aus dem Assessment-Center dazu. Das können Rollenspiele, Diskussionsrunden oder Gruppenaufgaben sein. Ein umfangreicheres Assessment-Center gehört aber eher zum Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst.

Die polizeiärztliche Untersuchung

Ein fester Bestandteil von jedem Einstellungstest ist die Untersuchung durch den Polizeiarzt. Bei dieser ärztlichen Untersuchung geht es darum, Ihre Polizeidiensttauglichkeit festzustellen. Die Polizei möchte also ermitteln, ob Sie die notwendige Gesundheit für den Polizeiberuf mitbringen. Außerdem wird überprüft, ob es irgendwelche Vorerkrankungen oder Einschränkungen gibt, die später einmal Probleme machen könnten.

Übrigens: Auf unserer Seite haben wir die Einstellungstests in allen Bundesländern ausführlich beschrieben. Daneben gibt es Beiträge, die sich nur mit den Sporttests im Rahmen der Auswahlverfahren befassen. Jede Menge weitere Infos, Tipps, Übungsaufgaben und Mustertests für Ihre Vorbereitung auf den Eignungstest finden Sie bei uns natürlich ebenfalls.

Die Rangliste

Die Auswahlverfahren folgen in aller Regel dem K.O.-Prinzip. Das bedeutet: Sie müssen jeden einzelnen Prüfungsteil für sich bestehen. Nur wenn Sie einen Einzeltest bestanden haben, nehmen Sie am nächsten Einzeltest teil. Scheitern Sie an einer Aufgabe, ist der Test für Sie beendet und Sie scheiden aus dem laufenden Auswahlverfahren aus.

Haben Sie den Einstellungstest bestanden, werden Ihre Leistungen in eine Endnote umgerechnet. Mit diesem Endergebnis werden Sie dann in eine Rangliste eingeordnet. Die Rangliste wiederum entscheidet darüber, ob Sie eingestellt werden. Denn die freien Plätze werden in der Reihenfolge der Rangliste vergeben. Stellt die Polizei beispielsweise 100 Anwärter ein, bekommen die Bewerber:innen eine Zusage, die die ersten 100 Plätze in der Rangliste belegen.

Der Ablauf der Polizeiausbildung

Wie vorhin schon erwähnt, gibt es bei der Polizei grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, nämlich

  • eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst oder
  • ein Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst.

Allerdings bilden nicht mehr alle Polizeien im mittleren Dienst aus. Stattdessen sind einige Polizeien dazu übergegangen, nur noch in den gehobenen Dienst einzustellen. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie zusammengestellt, wo welche Ausbildung möglich ist und wie lange sie dauert.

PolizeibehördeAusbildung im mittleren DienstAusbildung im gehobenen DienstAusbildungsdauer in Monaten
Polizei Baden-WürttembergXX30 / 45
Polizei BayernXX29 / 36
Polizei BerlinXX30 / 36
Polizei BrandenburgXX30 / 36
Polizei BremenX36
Polizei HamburgXX30 / 36
Polizei HessenX36
Polizei Mecklenburg-VorpommernXX24 / 36
Polizei NiedersachsenX36
Polizei NRWX36
Polizei Rheinland-PfalzX36
Polizei SaarlandX36
Polizei SachsenXX30 / 40
Polizei Sachsen-AnhaltXX30 / 36
Polizei Schleswig-HolsteinXX30 / 36
Polizei ThüringenXX24 / 36
BundespolizeiXX30 / 36
BKAX36

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt selbst keine Ausbildung durch. Polizisten, die hier tätig sind, kommen von den Landespolizeien oder von der Bundespolizei.

Es gibt ein paar Polizeien, bei denen Sie auch direkt in den höheren Polizeivollzugsdienst einsteigen können. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, zum Beispiel als Volljurist. Eine Polizeiausbildung im höheren Dienst als Direkteinstieg ist aber eher die Ausnahme. Häufiger ist, dass Polizeivollzugsbeamte nach einer Aufstiegs-Weiterbildung vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst wechseln.

Die Polizeiausbildung im mittleren und im gehobenen Dienst

Entscheiden Sie sich für eine Ausbildung bei der Polizei, besuchen Sie zum einen die Polizeischule. In vielen Bundesländern ist die Bildungseinrichtung an die Bereitschaftspolizei angegliedert. Es gibt aber auch speziell eingerichtete Polizeischulen. Während der Ausbildung wohnen Sie vor Ort in einer Gemeinschaftsunterkunft oder auf dem Campus.

An der Polizeischule lernen Sie die theoretischen Inhalte. Zusätzlich zur Theorie gibt es immer wieder praktische Abschnitte. Sie erfolgen teils bei der Bereitschaftspolizei und teilweise in Polizeidienststellen. Schon während Ihrer Ausbildung sammeln Sie also erste Erfahrungen im Polizeialltag. Damit ist die Ausbildung wie eine klassische duale Ausbildung aufgebaut. Anders als sonst übernimmt die Polizei aber beide Funktionen. Sie also Schule und Ausbildungsbetrieb in einem. Die Ausbildungsdauer beträgt meist zweieinhalb Jahre.

Absolvieren Sie ein Studium, läuft es im Prinzip ähnlich wie im mittleren Dienst. Auch hier ist die Ausbildung nämlich als duales Studium aufgebaut. Duales Studium bedeutet, dass Ihre Ausbildung Theorie und Praxis miteinander verbindet. Nur lernen Sie nicht an der Schule, sondern studieren eben an einer polizeilichen Fachhochschule. Dabei erwerben Sie dann auch einen akademischen Titel. Das ist entweder der Fachwirt oder der Bachelor of Arts. Das Studium dauert etwas länger als die Ausbildung im mittleren Dienst.

Die Inhalte der Polizeiausbildung

Die genauen Inhalte der Polizeiausbildung sind landesrechtlich geregelt und unterscheiden sich deshalb voneinander. Allerdings gibt es ein paar zentrale Fächer, die überall auf dem Lehrplan stehen. Dazu gehören Theorie-Fächer wie zum Beispiel:

Dazu kommen praktische Fächer. Dazu zählen unter anderem:

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Mindestens einmal pro Halbjahr oder Semester findet eine Überprüfung Ihres Wissens statt. Am Ende Ihrer Ausbildung legen Sie eine Laufbahnprüfung ab. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Haben Sie die Laufbahnprüfung bestanden, werden Sie zum Polizeimeister oder Polizeikommissar ernannt.

Ein Wort zur Uniform

Wenn Sie Ihre Ausbildung begonnen haben, leisten Sie den sogenannten Vorbereitungsdienst. Denn noch sind Sie ja kein/e Polizeivollzugsbeamter/-in, sondern befinden sich in der Vorbereitung auf Ihre Laufbahnprüfung. Außerdem sind Sie ein/e Beamter/-in auf Widerruf. Da Ihnen zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Amt übertragen wurde, ist Ihr Dienstgrad eine Dienstbezeichnung. Erst nach Abschluss der Ausbildung wird eine Amtsbezeichnung daraus.

Aber Sie tragen schon während der Ausbildung Ihre Uniform. Dabei ist an den Schulterklappen zu erkennen, in welcher Laufbahn Sie ausgebildet werden. Wie die Schulterstücke aussehen, ist allerdings verschieden. Denn das regeln die Polizeien eigenständig. Daher können Ihnen folgende Varianten begegnen:

Schulterklappen während Polizeiausbildung

Je nach Polizei hat das Schulterstück im Vorbereitungsdienst kein Abzeichen, einen Stern, einen Streifen oder beides.]

Besonderheiten in Berlin und Bayern

Bei der Berliner Polizei ist an der Schulterklappe zu erkennen, in welchem Ausbildungsjahr Sie sind. Denn im ersten Jahr ist die Schulterklappe leer. Umgangssprachlich heißt sie deshalb auch Schulterglatze. Im zweiten Ausbildungsjahr haben Sie dann einen Streifen auf Ihrer Schulterklappe, im dritten Jahr sind es zwei Streifen.

In Bayern wiederum gibt es schon nach dem ersten Ausbildungsjahr eine kleine Beförderung. Haben Sie die Qualifikationsprüfung bestanden, werden Sie nämlich zum Polizeioberwachtmeister ernannt. Und Ihr Schulterstück ziert dann, je nach Laufbahn, entweder ein grüner Stern oder ein silberner Streifen.

Berlin und Bayern Polizeiausbildung

In Berlin zeigt das Schulterstück das Ausbildungsjahr an. In Bayern gibt es sogar einen eigenen Dienstrang.

Nach der Polizeiausbildung

Haben Sie Ihre Polizeiausbildung erfolgreich abgeschlossen und die Laufbahnprüfung abgelegt, werden Sie im mittleren Dienst zum Polizeimeister ernannt. Im gehobenen Dienst dürfen Sie sich nach erfolgreichem Abschluss Polizeikommissar nennen.

Wo und wie Sie eingesetzt werden, hängt vom Bundesland ab. Bei vielen Polizeien sammeln Sie erst einmal Berufserfahrung bei der Bereitschaftspolizei. Möglich ist aber auch, dass Sie in einer Dienststelle eingesetzt werden und zusammen mit einem erfahrenen Kollegen auf Streife gehen. Die erste Zeit nach der Ausbildung heißt bei der Polizei übrigens Erstverwendung.

Doch mit Ihrer Ernennung ist Ihr Weg noch nicht zu Ende. Denn auch im weiteren Verlauf Ihrer Karriere werden Sie immer wieder an Lehrgängen teilnehmen. Dadurch ist zum einen sichergestellt, dass Ihr Wissen stets aktuell bleibt. Zum anderen lernen Sie dazu und können nach und nach in das nächst höhere Amt befördert werden.

Sind Ihre Leistungen sehr gut, kann Sie Ihr Vorgesetzter sogar für einen Laufbahnwechsel empfehlen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, vom mittleren in den gehobenen Dienst oder vom gehobenen in den höheren Dienst zu wechseln und Ihre Karriere dort fortzusetzen. Natürlich macht sich so ein Wechsel auf an Ihrem Verdienst bemerkbar.

Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie sich spezialisieren. Das macht dann Sinn, wenn Sie in einer Spezialeinheit arbeiten oder polizeiliche Aufgaben in einem besonderen Fachgebiet übernehmen möchten.

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