Polizei Assessment-Center nicht bestanden? Das sollten Sie jetzt tun

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Assessment Center Polizei nicht bestanden

Haben Sie das Polizei Assessment-Center nicht bestanden, scheiden Sie aus dem laufenden Auswahlverfahren aus.

Das Eignungsauswahlverfahren der Polizei setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Auf diese Weise entsteht ein umfangreiches Bild, das Ihre fachliche, körperliche und persönliche Eignung für den Polizeidienst beurteilt. Gleichzeitig wird der Potenzialtest dadurch aber auch entsprechend anspruchsvoll. Die recht hohe Durchfallquote kommt nicht von ungefähr. Trotzdem müssen Sie Ihren Traum von einer Karriere als Polizistin oder Polizist nicht gleich abschreiben, bloß weil es im ersten Anlauf nicht geklappt hat.

Einerseits übersteigt die Anzahl an Bewerbungen, die bei den Polizeibehörden eingehen, regelmäßig die Anzahl an freien Ausbildungs- und Studienplätzen. Andererseits stellt der Polizeiberuf hohe Anforderungen. Als Polizeibeamter brauchen Sie intellektuelle Fähigkeiten, körperliche Fitness und mentale Stärke. Sie tragen große Verantwortung und müssen die unterschiedlichsten Situationen meistern können.

Das Personalauswahlverfahren der Polizei gliedert sich deshalb in mehrere Abschnitte. Durch die verschiedenen Tests kann die Polizei umfassend ermitteln, ob Sie für den Dienst geeignet sind und ins Team der Polizei passen. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass Sie bei der Aufnahmeprüfung mit guten Leistungen überzeugen müssen. Denn wenn Sie den Eignungstest gar nicht oder nicht gut genug meistern, können Sie nicht eingestellt werden.

Aber was ist, wenn Sie beim Auswahltest durchfallen? Hat sich Ihr Berufswunsch damit für alle Zeit erledigt? Können Sie einen zweiten Versuch starten? Wir erklären, was Sie tun können, wenn Sie das Polizei Assessment-Center nicht bestanden haben.

Wie läuft das Auswahlverfahren der Polizei ab?

Strenggenommen gibt es die Polizei in Deutschland gar nicht. Weil die Polizei in Deutschland Ländersache ist, hat vielmehr jedes Bundesland seine Landespolizei. Dazu kommt die Bundespolizei, die eine eigenständige Behörde ist und spezielle Aufgaben übernimmt.

Je nach Bundesland weichen die Einstellungsvoraussetzungen etwas voneinander ab. Und auch das Personalauswahlverfahren ist nicht bundesweit einheitlich. Stattdessen gestaltet jede Polizeibehörde ihr Testverfahren eigenständig. Trotz der Unterschiede sind die Tests aber miteinander vergleichbar. Denn um Ihre Eignung für den Polizeidienst festzustellen, werden bestimmte Bausteine eingesetzt.

Zu den festen Elementen im Auswahlseminar gehört eine schriftliche Prüfung. Sie findet meist am PC statt und beinhaltet neben einem Deutschtest einen Leistungstest mit Fragen aus Bereichen wie Mathe, Allgemeinwissen, Logik, Merkfähigkeit und Konzentrationsvermögen.

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Ihre körperliche Fitness müssen Sie bei einem Sporttest unter Beweis stellen. Die ärztliche Untersuchung wiederum soll bestätigen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Einstellung spricht. Beim obligatorischen Einzelgespräch schließlich steht das persönliche Kennenlernen im Mittelpunkt.

Ein Assessment-Center kann das Auswahlverfahren komplett machen. In Nordrhein-Westfalen ist das Assessment-Center (AC) ein fester Bestandteil. Bei der Bundespolizei absolvieren Sie ein AC, wenn Sie sich für den gehobenen Dienst bewerben. Aber auch in allen anderen Bundesländern steht oft zumindest das eine oder andere Element aus dem AC auf dem Programm. Zu den typischen Aufgaben in einem Assessment-Center gehören:

  • Gruppenaufgaben, die Sie gemeinsam mit anderen Bewerbern lösen
  • Diskussionsrunden zu vorgegebenen Themen
  • Kurzvortrag, den Sie vor den Prüfern halten
  • Rollenspiele mit den Prüfern
  • die sogenannte Postkorbübung

Insgesamt ist das Assessment-Center der Polizei hauptsächlich im mündlichen Bereich angesiedelt. Grundsätzlich können zu einem AC zwar auch schriftliche Tests gehören. Bei der Polizei haben Sie die schriftlichen Abschnitte aber meist schon hinter sich, wenn die Aufgaben aus dem AC an der Reihe sind.

Was hat es mit der Rangliste auf sich?

Die Polizei führt die Tests als Gruppenauswahlverfahren durch. Das bedeutet, dass Sie nicht der einzige Bewerber sind, der zum jeweiligen Termin eingeladen wird. Stattdessen absolvieren Sie den Einstellungstest zusammen mit anderen Bewerbern.

Zu Beginn ist die Gruppe meist noch recht groß, im weiteren Verlauf bleiben dann immer weniger Kandidaten übrig. Das liegt daran, dass die Testverfahren auf dem K.-o.-System basieren. Für jeden einzelnen Test sind bestimmte Leistungen festgelegt, die Sie mindestens schaffen müssen. Gelingt Ihnen das, geht es für Sie mit dem nächsten Prüfungsbaustein weiter.

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Erreichen Sie die Mindestleistungen hingegen nicht, haben Sie den Einzeltest nicht bestanden und sind damit gleichzeitig durch die gesamte Eignungsprüfung gefallen. An den weiteren Tests nehmen Sie dann nicht mehr teil.

Haben Sie alle Testbausteine bestanden, wird daraus Ihr Endergebnis errechnet. Je nach Polizeibehörde ist das Endergebnis eine Punktzahl oder eine Note. Alle Endergebnisse ordnet die Polizei in eine Rangliste ein. Und diese Rangliste entscheidet über die Einstellungen. Denn bei den Zusagen geht die Polizei die Liste von oben nach unten durch.

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Stellt die Polizei zum Beispiel 50 Anwärter ein, bekommen die Bewerber eine Zusage, die die ersten 50 Plätze der Rangliste belegen. Haben es sich einige dieser Kandidaten inzwischen anders überlegt, rücken die nächsten Bewerber in der Liste nach.

Es kann also passieren, dass Sie nicht eingestellt werden, obwohl Sie das Polizei Assessment-Center bestanden haben. Nämlich dann, wenn Ihre Platzierung in der Rangliste für eine Zusage nicht ausreicht.

Was tun, wenn Sie das Polizei Assessment-Center nicht bestanden haben?

Ob Sie grundsätzlich für eine Einstellung infrage kommen, wissen Sie die ganze Zeit über. Denn wenn Sie an einem Einzeltest scheitern, ist das Auswahlverfahren für Sie vorbei.

Wenn Ihnen die Prüfer mitteilen, dass Sie durchgefallen sind, ist das natürlich schade. Aber Sie sollten sich weder ärgern noch allzu enttäuscht sein. Genauso gibt es überhaupt keinen Grund, sich zu schämen oder den Berufswunsch gleich an den Nagel zu hängen.

Dass es nicht geklappt hat, kann viele verschiedene Ursachen haben. Vielleicht sind Ihnen einfach zu viele Leichtsinnsfehler unterlaufen oder Sie waren zu nervös. Möglicherweise konnten Sie sich nicht überzeugend präsentieren oder nicht aktiv genug einbringen. Eventuell waren Sie doch nicht optimal vorbereitet, haben sich aus dem Konzept bringen lassen oder haben schlichtweg einen schlechten Tag erwischt.

Statt Trübsal zu blasen, sollten Sie besser nach vorne schauen. Wenn Sie das Assessment-Center der Polizei nicht bestanden haben, scheiden Sie zwar aus dem Auswahlverfahren für den Einstellungstermin, für den Sie sich beworben hatten, aus. Aber es spricht nichts dagegen, einen zweiten Anlauf zu starten. Sie sollten also folgendes tun:

Informieren Sie sich über den nächsten Einstellungstermin.

Recherchieren Sie auf der Webseite Ihrer Polizei, wann die nächsten Einstellungen erfolgen und welche Bewerbungsfristen dabei gelten. Manche Polizeibehörden haben zwei Einstellungstermine pro Jahr, andere Polizeien stellen nur einmal pro Jahr ein. Einige Behörden nehmen die ganze Zeit über Bewerbungen entgegen, bei anderen Behörden können Sie sich nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters bewerben.

Vermutlich werden Ihnen die Prüfer bei der Verabschiedung gesagt haben, wie Sie am besten vorgehen sollten. Ansonsten können Sie sich auch an einen Einstellungsberater der Polizei wenden, wenn Sie Fragen haben.

Bewerben Sie sich erneut.

Reichen Sie eine neue Bewerbung ein. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Unterlagen komplett sind. Die Polizei lädt Sie zum Einstellungstest ein, wenn Sie die formalen Kriterien für eine Einstellung erfüllen.

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Ob Sie zuvor schon einmal am Assessment-Center teilgenommen und nicht bestanden haben, berücksichtigt die Polizei bei der Vorauswahl nicht. Für sie ist nur maßgeblich, ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Laufbahn als Beamter im öffentlichen Dienst erfüllen.

Wenn Sie sich erneut bewerben, fangen Sie also wieder von vorne an. Stellen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen deshalb genauso sorgfältig zusammen wie beim ersten Mal.

Nutzen Sie die Zeit für eine gute Vorbereitung.

Durch Ihre erste Teilnahme am Auswahltest wissen Sie, was Sie erwartet. Sie kennen die Abläufe und können einschätzen, worauf es ankommt. Machen Sie sich diese Kenntnisse und Ihre Erfahrungen für eine noch gezieltere Vorbereitung zunutze.

Lassen Sie das Polizei Assessment-Center Revue passieren und analysieren Sie die Ursachen, die dazu geführt haben, dass Sie nicht bestanden haben. An diesen Punkten können Sie ansetzen und arbeiten. So sind Sie für den zweiten Versuch gut gewappnet.

In den Wochen vor dem Test sollten Sie aber auch alle anderen Prüfungsbausteine in Ihre Vorbereitung einbeziehen. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Sie wieder ganz am Anfang stehen. Wie die übrigen Bewerber beginnen Sie mit dem ersten Einzeltest und durchlaufen das gesamte Auswahlverfahren. Ihr großer Vorteil ist aber, dass Sie wissen, was gefragt ist. Bereiten Sie sich also gut vor und stellen Sie sich der Herausforderung.

Denken Sie an die Führerscheinprüfung: Viele Prüflinge fallen durch. Doch auch jemand, der die Fahrprüfung erst beim zweiten oder dritten Mal geschafft hat, kann später ein sehr guter Autofahrer sein. Und im Eignungsauswahlverfahren ist es nicht anders.

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Bloß weil Sie das Assessment-Center beim ersten Mal nicht bestanden haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie keine erfolgreiche Karriere bei der Polizei machen können. Bleiben Sie also am Ball!
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