Polizei Bewerbungsfrist: Wann ist es zu spät?

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Polizei Bewerbungsfrist

Damit Sie am Eignungstest der Polizei teilnehmen können, muss Ihre Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen.

Ihr großer Berufswunsch ist eine Karriere bei der Polizei? Damit das klappt, müssen Sie das Auswahlverfahren erfolgreich meistern. Doch eine Teilnahme am Einstellungstest der Polizei setzt voraus, dass Sie die Bewerbungsfrist eingehalten haben. Denn nur dann kann Ihre Bewerbung überhaupt berücksichtigt werden. Und oft müssen Sie sich mit reichlich Vorlauf bewerben. Denn in vielen Bundesländern enden die Fristen bereits rund ein Jahr vor dem Beginn der Ausbildung. Erschwerend kommt noch dazu, dass es in Deutschland keine einheitlichen Bewerbungstermine gibt. Aber keine Sorge: Wir haben alle Bewerbungsfristen für Sie zusammengetragen!

➔ Die Testfragen der Polizei beim Einstellungstest

Dass es keine einheitlichen Bewerbungs- und Einstellungstermine gibt, liegt in erster Linie daran, dass die Polizei in Deutschland Ländersache ist. Deshalb legt jede Landespolizei selbst fest, wann sie Anwärter einstellt und bis wann eine Bewerbung möglich ist.

Hinzu kommt, dass einige Polizeien nur einmal pro Jahr Bewerber einstellen, während es in anderen Bundesländern zwei Einstellungstermine jährlich gibt. Und dann ist da noch die Sache mit den Laufbahnen. Eine Ausbildung im mittleren Dienst startet nämlich oft an einem anderen Termin als ein Studium im gehobenen Dienst.

Doch so kompliziert, wie das alles im ersten Moment klingt, ist es gar nicht. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Termine Sie bei Ihrer Bewerbung im Blick haben sollten.

Was bedeutet Bewerbungsfrist eigentlich genau?

Wie bei jedem anderen Arbeitgeber beginnt auch bei der Polizei alles mit Ihrer Bewerbung. Und für Ihre Bewerbung bei der Polizei müssen Sie meist eine bestimmte Bewerbungsfrist einhalten.

Bewerbungsfrist bedeutet, dass Sie Ihre Bewerbung in einem gewissen Zeitfenster einreichen müssen. Dieses Zeitfenster endet an einem Stichtag. Spätestens an diesem Stichtag müssen Ihre Unterlagen vollständig bei der Polizei vorliegen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, kann die Polizei für den jeweiligen Einstellungstermin nicht mehr berücksichtigen.

Hat die Polizei Ihre Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bekommen, prüft sie, ob Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Denn damit Sie in den Polizeidienst eingestellt werden können, müssen Sie ein paar grundlegende Voraussetzungen mitbringen. Die Staatsbürgerschaft, Alter und Körpergröße oder Vorerkrankungen spielen hier zum Beispiel eine Rolle.

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Erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen, nehmen Sie am Eignungsauswahlverfahren teil. Dafür lädt Sie die Polizei zu einem Einstellungstest ein. Er dauert mehrere Tage und umfasst verschiedene Prüfungen. Haben Sie das Einstellungsverfahren erfolgreich gemeistert und dabei gut abgeschnitten, dürfen Sie sich über eine Zusage freuen.

Die verschiedenen Bewerbungsfristen bei der Polizei

Wie schon erwähnt, hat die Polizei in jedem Bundesland eigene Regelungen, was die Bewerbungsfrist und den Einstellungstermin betrifft. Auch die Bundespolizei arbeitet mit bestimmten Terminen. Welche Daten das sind, haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet.

Baden Württemberg

Die Polizei in Baden-Württemberg stellt an drei Terminen jährlich Polizeianwärter ein. Dabei gelten zwei Einstellungstermine für den mittleren Polizeivollzugsdienst. Der dritte Einstellungstermin ist für den gehobenen Polizeivollzugsdienst vorgesehen.

Für jeden Termin gibt es einen Stichtag, an dem die Bewerbungsfrist endet. Bis zu diesem Datum muss Ihre Bewerbung also vorliegen. Die Termine sind diese:

EinstellungsterminBewerbung bis spätestens am
mittlerer Dienst
1. März15. Mai des Vorjahres
1. September15. November des Vorjahres

gehobener Dienst
1. Juli30. September des Vorjahres

Die Einstellungstests finden ganzjährig statt. Nur im August pausiert das Auswahlverfahren.

Bayern

Die bayerische Polizei hat zwei Einstellungstermine pro Jahr. Und für jeden Termin gibt es einen Stichtag, an dem die Bewerbungsfrist endet:

EinstellungsterminEnde der Bewerbungsfrist
erster Werktag im März30. April des Vorjahres
erster Werktag im September31. Oktober des Vorjahres

Bewerber lädt die Polizei in Bayern das ganze Jahr über zur Teilnahme an den Eignungstests ein.

Berlin

Bei der Berliner Polizei gibt es vier Termine jährlich, zu denen sie Anwärter einstellt. Dabei sind zwei Einstellungstermine für den mittleren Dienst und die beiden anderen Termine für den gehobenen Dienst vorgesehen. Der Start in die Ausbildung oder das duale Studium erfolgt immer am ersten Werktag des Monats, und zwar so:

mittlerer Dienstgehobener Dienst
MärzApril
SeptemberOktober

Möchten Sie sich für einen der Einstellungstermine bei der Berliner Polizei bewerben, müssen Sie die jeweilige Bewerbungsfrist einhalten. In welchem Zeitraum Sie Ihre Bewerbung einreichen können, gibt die Polizei rechtzeitig auf ihrer Internetseite bekannt.

Ihre Bewerbung geben Sie in Berlin online ab. Klassische Bewerbungen auf Papier sind nicht möglich. Die Polizei prüft dann, ob Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Wenn ja, absolvieren Sie von zu Hause aus einen Vortest. Dieser Vortest ähnelt dem Computertest, der beim Einstellungstest auf dem Programm steht.

Haben Sie den Vortest bestanden, geht es für Sie mit dem eigentlichen Eignungstest weiter. Dabei hat Ihr Ergebnis vom Vortest zwar keinen Einfluss auf die Endnote. Aber Sie müssen bestehen, damit Sie zum Einstellungstest eingeladen werden. Außerdem können Sie umso früher am Eignungstest teilnehmen, je besser Ihre Leistungen beim Vortest waren.

Brandenburg

Bei der Brandenburger Polizei können Sie entweder eine Ausbildung im mittleren Dienst oder ein Studium im gehobenen Dienst absolvieren. Für beide Laufbahnen gibt es zwei Einstellungstermine pro Jahr. Ihre Bewerbung müssen Sie dann in dem Zeitfenster einreichen, das für den jeweiligen Termin vorgesehen ist. Und zwar:

Allerdings legt die Polizei in Brandenburg die Bewerbungsfrist für jeden Einstellungstermin separat fest. Schauen Sie deshalb auf der Internetseite nach. Dort gibt die Polizei unter dem Menüpunkt „Bewerben“ die aktuellen Bewerbungsfristen bekannt.

Bremen

In Bremen stellt die Polizei Anwärter jeweils zum 1. Oktober eines Jahres ein. Sie können sich online zwischen dem 1. August und dem 15. Dezember des Vorjahres bewerben.

In dem Zeitraum, in dem Sie sich bewerben können, sind die notwendigen Bewerbungsunterlagen auf der Homepage hinterlegt. Die Eignungstests starten jeweils im Oktober und finden solange statt, bis alle Bewerber am Auswahlverfahren teilgenommen haben.

Hamburg

Bei der Polizei in Hamburg gibt es mit der Ausbildung und dem Studium zwei Laufbahnabschnitte. Und für jede Laufbahn sind zwei Einstellungstermine pro Jahr vorgesehen, nämlich jeweils der 1. eines Monats

  • im Februar und August im Laufbahnabschnitt I (Ausbildung) sowie
  • im April und Oktober im Laufbahnabschnitt II (Studium).

Einreichen können Sie Ihre Bewerbung ganzjährig. Bei der Hamburger Polizei müssen Sie also grundsätzlich keine bestimmte Bewerbungsfrist einhalten.

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Allerdings legt die Polizei für jeden Einstellungstermin einen eigenen Bewerbungsschluss fest. Ab wann Sie für den jeweiligen Termin keine Bewerbung mehr einsenden können, gibt die Polizei ungefähr zwei Wochen vorher auf Ihrer Webseite bekannt.

Hessen

Bei der Polizei in Hessen können Sie Ihren Polizeidienst im Februar und im September eines Jahres antreten. Eine Bewerbung ist das ganze Jahr über möglich, eine bestimmte Frist gibt es nicht. Auch die Eignungstests führt die hessische Polizei ganzjährig durch.

Mecklenburg-Vorpommern

Möchten Sie in Mecklenburg-Pommern Polizist oder Polizistin werden, haben Sie die Wahl zwischen zwei Laufbahnen. Nach der Laufbahn richtet sich dann auch der Einstellungstermin. So beginnt

  • die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1,2 jeweils im August und
  • das Studium in der Laufbahngruppe 2,1 im Oktober.

Bewerben können Sie sich ganzjährig. Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat nämlich eine offene Bewerbungsfrist. Wann die Frist für einen bestimmten Einstellungstermin endet, wird rechtzeitig auf der Internetseite bekanntgegeben. Ob und wie viele Bewerber die Polizei einstellt, richtet sich aber immer nach dem Personalbedarf.

Niedersachsen

Die niedersächsische Polizei stellt immer zum 1. April und zum 1. Oktober angehende Polizisten ein. Möchten Sie sich bei der Polizei in Niedersachsen bewerben, müssen Sie keine Bewerbungsfrist beachten. Die Einstellungstests finden ebenfalls ganzjährig statt.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Sie den Polizeidienst immer zum 1. September eines Jahres antreten. Was die Bewerbung angeht, so müssen Sie sich keinen bestimmten Zeitraum vormerken. Denn bei der Polizei NRW gibt es keine Bewerbungsfrist mehr. Stattdessen können Sie sich ganzjährig über die Karriere-Seite bewerben.

Rheinland-Pfalz

Bei der Landespolizei Rheinland-Pfalz bewerben Sie sich online, die Unterlagen finden Sie auf der Homepage. Es gibt zwei Einstellungstermine, und zwar im Mai und im Oktober.

Einreichen können Sie Ihre Bewerbung ganzjährig. Die Polizei in Rheinland-Pfalz arbeitet nämlich nicht mit einer Bewerbungsfrist. Stattdessen hängt es vom Eingang Ihrer Unterlagen ab, für welchen Einstellungstermin Ihre Bewerbung berücksichtigt wird. Dabei gilt:

  • Reichen Sie Ihre Unterlagen zwischen dem 1. März und dem 31. August ein, gilt Ihre Bewerbung für eine Einstellung im Mai des Folgejahres.
  • Für den Einstellungstermin im Oktober wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, wenn Sie sich zwischen dem 1. März des Vorjahres und dem 28. Februar des Einstellungsjahres bewerben.

Saarland

Im Saarland gibt es mittleren und den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Der Einstellungstermin ist jeweils im Oktober. Allerdings hängt es vom Personalbedarf ab, ob und für welche Laufbahn Einstellungen erfolgen. Auf ihrer Internetseite informiert die saarländische Polizei über freie Stellen und gibt dort auch rechtzeitig die Bewerbungsfrist bekannt.

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Sachsen

Die Polizei in Sachsen hat zwei Einstellungstermine, nämlich

  • den 1. September für eine Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 und
  • den 1. Oktober für ein Studium in der Laufbahngruppe 2.

Einen bestimmten Bewerbungszeitraum müssen Sie nicht beachten. Nur endet die Bewerbungsfrist für beide Laufbahnen grundsätzlich am 1. Oktober des Vorjahres. Möchten Sie zur sächsischen Polizei, müssen Sie sich also rund ein Jahr vorher beworben haben. Dabei erfolgt die Bewerbung online.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt stellt die Polizei Bewerber alljährlich zum 1. März und zum 1. September ein. Ihre Bewerbung können Sie grundsätzlich das ganze Jahr über abgeben, die Formulare dafür sind auf der Internetseite hinterlegt. Allerdings müssen Sie die Bewerbungsfristen beachten. Dabei gilt:

EinstellungsterminBewerbungsfrist endet am
März 1. August des Vorjahres
September1. Januar desselben Jahres

Schleswig-Holstein

In den Polizeidienst in Schleswig-Holstein können Sie entweder im Februar oder im August eines Jahres eingestellt werden. Die Polizei legt dabei für jeden Einstellungstermin eine Bewerbungsfrist fest. Dieses Datum veröffentlicht die Polizei auf ihrer Internetseite.

In dem Zeitraum, in dem eine Bewerbung möglich ist, können Sie sich dann auch die Bewerbungsformulare herunterladen oder das Online-Bewerbungsportal nutzen.

Thüringen

Die Landespolizei Thüringen nimmt ihre Einstellungen alljährlich zum 1. Oktober vor. Bewerben können Sie sich grundsätzlich das ganze Jahr über. Allerdings sollte Sie Ihre Bewerbung mindestens ein Jahr vorher abgeben.

Dabei müssen Sie sich bei der Thüringer Polizei ganz klassisch mit schriftlichen Unterlagen bewerben, die Sie per Post einreichen. Die Formulare dafür können Sie sich online herunterladen.

Bundespolizei

Die Ausbildungen bei der Bundespolizei beginnen am 1. September eines Jahres. Wenn Sie sich bewerben möchten, registrieren Sie sich zunächst online im Bewerber-Portal. Anschließend schickt Ihnen die Bundespolizei die Bewerbungsunterlagen zu.

Die Bewerbung selbst geben Sie dann zum Teil online ab, während Sie ein paar andere Dokumente per Post an die Bundespolizei schicken. Ob es einen Bewerbungsschluss für Ihren gewünschten Einstellungstermin gibt, gibt die Bundespolizei auf ihrer Internetseite bekannt.

Was ist, wenn ich die Polizei Bewerbungsfrist verpasst habe?

Anhand der vorhergehenden Abschnitte ist klar: Wenn Sie zur Polizei möchten, müssen Sie auf die Einstellungstermine und die dazugehörigen Bewerbungsfristen achten. Zumal die Termine wenig Spielraum zulassen. Sind Sie mit Ihrer Bewerbung zu spät dran, kann sie für das laufende Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Haben Sie die Bewerbungsfrist verpasst, können Sie zwar mit dem Einstellungsberater vereinbaren, dass Ihre Bewerbung für den nächsten Einstellungstermin gelten soll. In einigen Bundesländern ist das möglich. Dadurch müssen Sie sich nicht noch einmal neu bewerben. Nur verschiebt sich eben auch Ihre mögliche Einstellung entsprechend.

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Aber gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Denn Sie müssen sich nicht unbedingt in dem Bundesland bewerben, in dem Sie wohnen. Stattdessen können Sie bei jeder Landespolizei in den Dienst einsteigen. Gleiches gilt für die Bundespolizei. Ist ein Umzug für Sie kein Problem, können Sie sich also durchaus bei einer anderen Polizei bewerben, wenn Sie die Bewerbungsfrist in Ihrem Bundesland verpasst haben. Vielleicht klappt es ja dort!

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