Ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für den Polizeidienst ist das Sehvermögen. Dabei gilt grundsätzlich, dass Sie als Polizist:in gute und gesunde Augen haben sollten. Aber eine kleine Sehstörung oder eine leicht eingeschränkte Sehfähigkeit muss nicht gleich das Aus für Ihren Berufswunsch bedeuten. Denn es ist durchaus möglich, auch als Brillenträger:in Karriere bei der Polizei zu machen.
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Damit Sie in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden können, müssen Sie nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllen und mit Wissen, persönlichen Stärken und körperlicher Fitness überzeugen. Stattdessen brauchen Sie auch die gesundheitliche Eignung für den Polizeiberuf.
Maßgeblich für die Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit aus medizinischer Sicht ist die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300). Sie definiert bundesweit einheitlich die Anforderungen, die gegeben sein müssen. Neben vielen anderen Bereichen spielt dabei auch das Sehvermögen eine entscheidende Rolle.
Grundsätzlich brauchen Sie als Polizist:in zwar – im wahrsten Sinne des Wortes – gute Augen. Aber nicht jede kleinste Sehstörung führt gleich dazu, dass Ihre Polizeidiensttauglichkeit aufgehoben ist. Andererseits sind die Anforderungen recht streng und mit der PDV als Grundlage sind Ausnahmen leider nicht möglich. Doch was heißt das konkret? Wir haben in diesem Beitrag zusammengestellt, was Sie zum Sehvermögen für den Polizeidienst wissen sollten.
Wann ist keine Polizeidiensttauglichkeit gegeben?
Es gibt eine Reihe von Beeinträchtigungen des Sehorgans, die zur Folge haben, dass Sie als polizeidienstuntauglich eingestuft werden. Die Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst ist dann leider nicht möglich. Eine Einstellung ist ausgeschlossen, wenn bei Ihnen eines oder mehrere dieser Merkmale vorliegen:
- Ohne Sehhilfe beträgt Ihre Sehleistung weniger als 50 %, wenn Sie jünger sind als 20 Jahre, bzw. weniger als 30 %, wenn Sie älter sind als 20 Jahre. Dabei gilt dieser Grenzwert für jedes Auge. Sie müssen also auf jedem Auge ohne Hilfsmittel mindestens 50 bzw. 30 % sehen.
- Trotz Sehhilfe bleibt Ihre Sehschärfe auf einem Auge unter 80 %. Das gilt auch dann, wenn Sie auf dem anderen Auge eine Sehschärfe von 100 % erreichen.
- Die Nahsicht liegt beidäugig ohne Sehhilfe unter 0,3 und mit Sehhilfe unter 0,8.
- Der Unterschied zwischen den Fehlsichtigkeiten Ihrer Augen ist größer als 2,5 Dioptrien.
- Bei einer vorliegenden Fehlsichtigkeit ergibt sich im Zusammenspiel aus Weit- oder Kurzsichtigkeit und Stabsichtigkeit ein Gesamtwert von mehr als +/-2,5 Dioptrien (astigmatische Komponente).
- Ihr räumliches Sehvermögen, Ihre Sehschärfe in der Dämmerung oder Ihr Gesichtsfeld sind eingeschränkt oder Ihre Blendungsempfindlichkeit ist erhöht.
- Ihr Farbensinn ist beeinträchtigt oder Sie leiden an Rot-Grün-Blindheit.
- Sie haben eine Missbildung oder einen Defekt am Augapfel, den Augenmuskeln, den Augenlidern, den Tränenorganen, der Hornhaut oder dem inneren Auge. Gleiches gilt bei einer Krankheit, die chronisch ist oder zu Rückfällen neigt.
- Sie schielen oder leiden an Lähmungen der Augenmuskeln oder Nystagmus (Augenzittern).
- Ihr Augendruck ist auf über 20 mmHg erhöht.
- Bei Ihnen liegt eine Augenkrankheit oder eine Brechungsanomalie vor, die es notwendig macht, Kontaktlinsen oder Intraokularlinsen zu tragen.
- Sie haben sich einem Eingriff an den Augen wie zum Beispiel einer Laser-OP unterzogen, zu dem noch keine klare Prognose abgegeben werden kann.
Warum setzt die Polizei die Anforderungen an die Sehfähigkeit so hoch an?
Bei Ihren Einsätzen im Polizeidienst werden Sie mit den verschiedensten Situationen konfrontiert. Mal müssen Sie rennen, mal klettern und mal geraten Sie in ein Handgemenge oder müssen selbst körperlich eingreifen. In vielen Situationen müssen Sie die Sachlage wortwörtlich überblicken und das Geschehen gut beobachten. Oft müssen Sie etwas lesen, Gegenstände sehr genau betrachten und sich Notizen machen.
Durch die Wechselschichten sind Sie tagsüber im Hellen genauso im Dienst wie in der Dämmerung und nachts im Dunkeln. Sie sind draußen unterwegs, zu Fuß und im Streifenwagen, und das unabhängig davon, ob die Sonne scheint, es regnet oder schneit.
In allen diesen Situationen müssen Sie etwas sehen. Sie können im Einsatz nicht erst nach Ihrer Brille suchen oder eine Aktion abbrechen, weil Ihre Brille nicht richtig sitzt. Ebenso können Sie bestimmte Aufgaben nicht ablehnen oder jedes Mal an Ihren Kollegen weitergeben, nur weil Sie beispielsweise der entgegenkommende Verkehr so sehr blendet, dass Sie bei Dunkelheit kein Autofahren können.
Deshalb setzt die Tauglichkeit für den Polizeidienst ein gutes Sehvermögen voraus. Das heißt zwar nicht, dass Sie regelrechte Adleraugen brauchen. Aber Ihre Augen müssen grundsätzlich gesund sein. Ihr räumliches Sehen, die Sehschärfe in Dämmerung und bei Dunkelheit, Ihr Gesichtsfeld, Ihr Farbsehvermögen und Ihre Blendempfindlichkeit müssen im normalen Rahmen liegen.
Was sollten Sie als Bewerber:in beachten?
Tragen Sie eine Brille oder liegt bei Ihnen eine Augenerkrankung vor, müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einen Befundbericht einreichen. Das Formular dafür können Sie sich einigen Polizeien zusammen mit den Bewerbungsunterlagen herunterladen. Bei anderen Polizeien erhalten Sie den Vordruck von Ihrem Einstellungsberater.
Den Befundbericht können Sie entweder von Ihrem Augenarzt oder von einem Augenoptiker ausfüllen lassen. Der Arzt oder Optiker muss aber nur die aufgeführten Werte ermitteln und eintragen. Er muss also tatsächlich nur die Befunde erheben. Ob Sie die Anforderungen für den Polizeidienst erfüllen, muss er nicht beurteilen. Diese Entscheidung trifft der polizeiärztliche Dienst.
Aber natürlich kann Ihnen der Augenarzt oder Optiker seine Einschätzung dazu geben, ob Ihr Sehvermögen für den Polizeidienst ausreichen wird. Die Kosten für den Befundbericht müssen Sie selbst tragen.
Bei der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann die Polizei durch den Befundbericht schon im Vorfeld beurteilen, ob Ihr Sehvermögen ausreicht. Ist das der Fall und erfüllen Sie auch die sonstigen formalen Einstellungsvoraussetzungen, werden Sie zum Einstellungstest eingeladen. Andernfalls können Sie am Auswahlverfahren leider nicht teilnehmen.
Das mag im ersten Moment hart klingen. Andererseits wird die Enttäuschung noch größer sein, wenn Sie den Einstellungstest bestehen und sich dann bei der polizeiärztlichen Untersuchung herausstellt, dass Sie wegen Ihres eingeschränkten Sehvermögens nicht in den Polizeidienst eingestellt werden können.
Ein Tipp
Möchten Sie im Vorfeld generell eine augenärztliche Einschätzung Ihres Sehvermögens haben, besprechen Sie bei dem Untersuchungstermin die Punkte, die für die Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit relevant sind. Auf den Webseiten vieler Polizeien finden Sie ein entsprechendes Infoblatt. Weil die Vorgaben durch die PDV 300 bundesweit gleich sind, können Sie aber auch das Infoblatt einer anderen Polizei verwenden, wenn Ihre Landespolizei keines hinterlegt hat. Ein entsprechendes Dokument können Sie zum Beispiel bei der Bundespolizei herunterladen.
Was sollten Sie beim Sehtest im Auswahlverfahren berücksichtigen?
Die polizeiärztliche Untersuchung ist ein fester Bestandteil des Auswahlverfahrens und schließt auch einen Sehtest ein. Bei dem Sehtest wird Ihre Sehschärfe geprüft. Tragen Sie eine Brille, wird der Sehtest einmal mit und einmal ohne Sehhilfe durchgeführt. Außerdem werden Ihr Farbsehvermögen, Ihr Dämmerungssehen und Ihre Blendempfindlichkeit untersucht.
Bei der Untersuchung setzt der Polizeiarzt Testtafeln und spezielle Sehtestgeräte ein. Dabei sollten Sie im Zusammenhang mit dem Sehtest folgende Punkte beachten:
- Wenn Sie Brillenträger sind, müssen Sie Ihre Brille natürlich mitbringen. Den Sehtest machen Sie nämlich einmal mit der Brille, die Sie sonst auch tragen, und einmal ohne die Sehhilfe.
- Tragen Sie Kontaktlinsen oder abwechselnd Kontaktlinsen und Brille, müssen Sie zum Sehtest Ihre Brille aufsetzen. Kontaktlinsen dürfen Sie weder beim Sehtest noch später im Dienst tragen. Außerdem sollten Sie vor der polizeiärztlichen Untersuchung mindestens 24 Stunden lang auf Ihre Kontaktlinsen verzichten. Das Auge braucht eine gewisse Zeit, um sich auf die jeweils verwendete Sehhilfe einzustellen. Nehmen Sie Ihre Kontaktlinsen erst kurz vor der Untersuchung heraus und setzen Ihre Brille auf, ist das Ergebnis des Sehtests nicht verwertbar.
- Damit der Polizeiarzt Ihre Augen vernünftig untersuchen kann, sollten Sie als Bewerberin Ihre Augenpartie komplett ungeschminkt lassen.
Wurde bei Ihnen eine vorhandene Fehlsichtigkeit durch einen operativen Eingriff korrigiert, müssen Sie eine gewisse Zeit abwarten, bevor Sie an der polizeiärztlichen Untersuchung teilnehmen können. Eine Beurteilung des Ergebnisses ist erst möglich, wenn die Behandlung komplett abgeschlossen und im weiteren Verlauf keine Komplikationen aufgetreten sind. Je nach Polizei beträgt die Wartezeit mindestens sechs, teilweise sogar zwölf Monate. Bei der Bewerbung brauchen Sie dann sowohl die Befunde vor dem Eingriff als auch die aktuellen Befunde.
Genaue Auskunft dazu kann Ihnen aber Ihr Einstellungsberater geben. An ihn sollten Sie sich auch wenden, wenn bei Ihnen in naher Zukunft ein Eingriff geplant ist.
Warum sind Kontaktlinsen im Polizeidienst nicht erlaubt?
Um eine leichte Sehschwäche auszugleichen, können Sie als Polizist:in eine Brille tragen. Allerdings muss Ihre Brille gut sitzen und weder das Brillengestell noch die Brillengläser dürfen Ihr Gesichtsfeld nennenswert einschränken.
Der Grund dafür sind die gesundheitlichen Gefahren: Gelangt während eines Einsatzes beispielsweise ein Fremdkörper unter die Linse, kommen Sie mit Reizgas in Kontakt oder bekommen Sie einen Schlag ins Gesicht ab, kann das fatale Folgen haben. Im günstigeren Fall fangen Ihre Augen nur an zu tränen oder Sie sehen kurzzeitig nichts mehr.
Im ungünstigen Fall ziehen Sie sich schwere Augenverletzungen zu, beispielsweise weil die Kontaktlinse verrutscht, kaputtgeht oder nicht mehr entnommen werden kann. Um genau solche Risiken auszuschließen, dürfen Sie im Dienst eine Brille, aber eben keine Kontaktlinsen tragen.
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