Einstellungstest Polizei Punktzahl: Dann haben Sie es geschafft!

Aktualisiert am 26. Juni 2024 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 26. Juni 2024 von Ömer Bekar

Punktzahl Einstellungstest Polizei

Mit Ihrer Punktzahl oder Note vom Einstellungstest werden Sie in eine Rangliste eingeordnet.

Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst setzt nicht nur voraus, dass Sie die formalen Einstellungskriterien erfüllen. Um sich einen der begehrten Ausbildungs- oder Studienplätze zu sichern, müssen Sie auch das Auswahlverfahren in allen Teilen erfolgreich meistern. Doch es reicht nicht aus, wenn Sie den Einstellungstest nur irgendwie, gerade so bestehen. Vielmehr brauchen Sie eine Punktzahl, die Ihnen eine gute Platzierung in der Rangliste einbringt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Alle Bewerber:innen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, nehmen am Einstellungstest teil.
  • Der Einstellungstest gliedert sich in mehrere Abschnitte und jeder einzelne Test muss erfolgreich gemeistert werden.
  • Um einen Einzeltest zu bestehen, müssen Sie die festgelegten Mindestleistungen erzielen.
  • Aus den Leistungen in den einzelnen Abschnitten bildet die Polizei eine Endnote.
  • Die Endnoten aller Bewerber:innen, die den Einstellungstest bestanden haben, werden in eine Rangliste einsortiert.
  • Die Bestplatzierten der Rangliste erhalten eine Zusage. Doch auch Nachrücker haben noch die Chance, eingestellt zu werden.

Ob jemand das Zeug zum Polizisten hat, lässt sich allein an Faktoren wie beispielsweise den Schulnoten nicht festmachen. Deshalb setzt die Polizei auf ein Eignungsauswahlverfahren, das verschiedene Bereiche überprüft – angefangen bei der Intelligenz über das Sozialverhalten bis hin zur körperlichen Fitness und dem Gesundheitszustand.

Nur wenn Sie den gesamten Einstellungstest erfolgreich hinter sich bringen, haben Sie die Chance, den Polizeidienst anzutreten. Doch was kommt beim Einstellungstest eigentlich auf Sie zu? Muss jeder den Einstellungstest machen oder gibt es Ausnahmen? Und mit welcher Punktzahl haben Sie den Einstellungstest der Polizei bestanden?

Alle Bewerber:innen durchlaufen das Auswahlverfahren

Um herauszufinden, welche Bewerber:innen für den Polizeiberuf geeignet sind und ins Team der Polizei passen, führt die Polizei Auswahlverfahren durch. Diese Eignungsauswahlverfahren umfassen mehrere Testteile. Da die Polizei, mit Ausnahme der Bundespolizei, in Deutschland Ländersache ist, laufen die Einstellungstests in den einzelnen Bundesländern zwar etwas unterschiedlich ab. Aber die grundlegenden Testbausteine sind überall gleich.

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PC-Test

Den Anfang macht ein Test am PC. Beim schriftlichen Test wird das Wissen und Können in verschiedenen Bereichen geprüft. Neben einem Deutschtest gehören zum PC-Test Fragen und Aufgaben aus Themenfeldern wie Allgemeinwissen, Logik, Orientierungsfähigkeit und Konzentrationsvermögen.

Beim Großteil der Aufgaben handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen. Das bedeutet, dass Sie zu jeder Frage mehrere Antwortmöglichkeiten sehen und daraus die richtige Lösung auswählen. Offene Fragen, bei denen Sie die Antwort selbst formulieren, können zwar auch vorkommen, bilden aber die Ausnahme. Beim Deutschtest ergänzen Sie häufig Lückentexte und schreiben ein Diktat oder einen kurzen Aufsatz.

Je nach Bundesland variiert der Umfang des PC-Tests. So gibt es Bundesländer, in denen der schriftliche Test eher kurz ausfällt. In anderen Bundesländern sind die verschiedenen Themenbereiche auf mehrere Computertests aufgeteilt.

Sporttest

Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Koordinationsvermögen stehen beim Sporttest auf dem Prüfstand. Dabei umfasst der Sporttest, je nach Bundesland, mehrere Disziplinen. Neben einem Langstreckenlauf können hierzu beispielsweise ein Hindernislauf, Weitsprung, Klimmzüge oder Liegestütze gehören.

In einigen Bundesländern führt die Polizei keinen eigenen Sporttest mehr durch. Hier belegen Sie Ihre körperliche Fitness durch das Deutsche Sportabzeichen. Gleichzeitig ist das Sportabzeichen dann auch ein formales Kriterium, das Sie erfüllen müssen, damit Sie eingestellt werden können.

Mündliche Prüfung

Das Herzstück der mündlichen Prüfung ist ein Einzelgespräch, das zugleich das obligatorische Vorstellungsgespräch ist. Meist wird es als strukturiertes Einzelinterview durchgeführt. Strukturiertes Interview bedeutet, dass die Prüfer einen festgelegten Fragenkatalog mit Ihnen durchgehen. Das Einzelgespräch zielt in erster Linie darauf ab, Sie als Person kennenzulernen und etwas über Ihre Motivation für den Polizeiberuf zu erfahren.

In einigen Bundesländern gehört auch ein Assessment-Center zum Auswahlverfahren. Im Assessment-Center lösen Sie Gruppenaufgaben, beteiligen sich an Diskussionsrunden, nehmen an Rollenspielen teil oder halten ein kurzes Referat zu einem vorgegebenen Thema. Im Fokus steht dabei, wie Sie sich anderen gegenüber verhalten und wie Sie insgesamt auftreten.

Polizeiärztliche Untersuchung

Eine solide Gesundheit gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen für den Polizeidienst. Bei der polizeiärztlichen Untersuchung werden Sie deshalb medizinisch durchgecheckt. Dabei beinhaltet die Untersuchung mehrere Einzeltests wie beispielsweise eine allgemeine körperliche Untersuchung, ein EKG, einen Sehtest, einen Hörtest und einen Lungenfunktionstest. Auch ein Blut- und ein Drogentest gehören dazu.

Sofern weitere, spezifische Untersuchungen notwendig sein sollten, werden diese ebenfalls durchgeführt oder angeordnet. Das bespricht der Polizeiarzt aber im persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Keine Ausnahmen

Den Herausforderungen des Einstellungstests müssen sich alle Bewerber:innen stellen. Denn für die Polizei spielen Faktoren wie das Geschlecht, das Alter, die Herkunft oder die Schulnoten nur eine Nebenrolle. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie die Eignung und die Befähigung für den Polizeiberuf mitbringen.

Positiv ausgedrückt heißt das: Wenn Sie die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen, werden Sie zum Auswahlverfahren eingeladen. Und dort können Sie zeigen, was Sie drauf haben.

Das wiederum gilt für alle Bewerber:innen gleichermaßen. Ausnahmen gibt es keine.

Der Einstellungstest basiert auf dem K.O. -Prinzip

Der Einstellungstest bei der Polizei ist als mehrstufiges Verfahren aufgebaut und folgt gleichzeitig dem K.O. -Prinzip. Das bedeutet: Sie müssen einen Einzeltest bestehen, damit Sie an der nächsten Einzelprüfung teilnehmen können. Schaffen Sie einen Test nicht, ist der Eignungstest an dieser Stelle für Sie beendet. Der gesamte Einstellungstest gilt dann als nicht bestanden und Sie scheiden aus dem laufenden Auswahlverfahren aus.

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Sie haben zwar die Möglichkeit, sich für den nächsten Einstellungstermin neu zu bewerben und es noch einmal zu versuchen. Für den aktuellen Einstellungstermin kann Ihre Bewerbung aber nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einzelergebnisse erfahren Sie sofort.

Ist ein Testteil absolviert, teilt Ihnen der Prüfer direkt im Anschluss daran mit, ob Sie diesen Test bestanden haben. Ist das der Fall, geht es für Sie mit dem nächsten Einzeltest weiter.

Ob Sie auch erfahren, wie Sie bei der Einzelprüfung abgeschnitten haben, ist unterschiedlich. In einigen Bundesländern sagt Ihnen der Prüfer das genaue Ergebnis Ihres Tests. In anderen Bundesländern erfahren Sie nur, ob er bestanden haben. Allerdings ist zunächst tatsächlich auch nur entscheidend, ob Sie erfolgreich waren. Denn wenn Sie an der jeweiligen Prüfung gescheitert sind, ist der gesamte Einstellungstest für Sie beendet.

Die volle Punktzahl ist für ein Bestehen nicht notwendig!

Damit Sie den Einstellungstest insgesamt bestehen, müssen Sie alle Einzeltests erfolgreich meistern. Dabei gibt es für jede Prüfung festgelegte Minimalwerte. Die Minimalwerte sind die Leistungen, die Sie mindestens erreichen müssen. Haben Sie die Mindestleistungen geschafft, haben Sie den Testbaustein bestanden.

Im Umkehrschluss heißt das gleichzeitig aber auch, dass Sie keine 100 Prozent erzielen müssen. Vor allem beim PC-Test wird das auch kaum zu schaffen sein. Denn der schriftliche Test ist so ausgelegt, dass es in der vorgegebenen Zeit praktisch unmöglich ist, alle Aufgaben zu lösen. Die Idee dahinter ist, eine Stresssituation zu erzeugen und herauszufinden, wie aufmerksam, konzentriert und zügig Sie unter Druck arbeiteen.

Es gilt also: Um einen Testbaustein zu bestehen, müssen Sie bestimmte Mindestleistungen erzielen. Beim schriftlichen Testteil ist das entweder eine gewisse Quote an richtig gelösten Aufgaben oder eine Fehlerzahl, die Sie nicht überschreiten dürfen. Beim Sporttest hingegen müssen Sie die Übung in einer vorgegebenen Zeit oder mit einer bestimmten Anzahl an Wiederholungen schaffen.

Haben Sie die Minimalwerte erreicht, haben Sie den Testteil bestanden. Gleichzeitig werden bessere Leistungen natürlich auch besser bewertet. Dabei hält die Polizei die Ergebnisse entweder als Punktzahl oder als Schulnote fest. Je besser Ihre Leistungen waren, die Sie bei einem Testteil erzielt haben, desto höher ist die Punktzahl oder desto besser ist die Note, die Sie für diesen Testbaustein bekommen.

Die Ergebnisse werden in eine Rangliste einsortiert

Haben Sie alle Abschnitte des Einstellungstests erfolgreich hinter sich gebracht, bildet die Polizei aus den Einzelergebnissen ein Endergebnis. Die Vorgehensweise dabei ist aber verschieden.

So werden die Einzelleistungen mal addiert und mal miteinander verrechnet. Teilweise werden nur die Leistungen vom PC-Test und aus der Sportprüfung berücksichtigt, in anderen Verfahren fließen auch die Eindrücke aus der mündlichen Prüfung und die Ergebnisse der polizeiärztlichen Untersuchung in die Endnote ein. Außerdem gewichtet die Polizei die einzelnen Testabschnitte zum Teil unterschiedlich oder zieht bestimmte Ergebnisse nur dann heran, wenn mehrere Bewerber:innen exakt das gleiche Ergebnis erzielt haben. Jedenfalls kann das Endergebnis entweder eine Punktzahl oder eine Schulnote sein.

Die Endergebnisse von allen Bewerber:innen, die den Einstellungstest erfolgreich hinter sich gebracht haben, werden anschließend in eine Rangliste einsortiert. Je besser das Endergebnis war, desto besser ist auch die Platzierung in der Rangliste.

Die Bewerber:innen, die zu den Besten gehören, bekommen oft eine Direktzusage. Alle anderen Bewerber:innen müssen abwarten, ob ihre Ranglistenplatzierung für eine Zusage ausreicht. Denn bei der endgültigen Auswahl wird die Rangliste der Reihe nach abgearbeitet. Das heißt: Stellt die Polizei am jeweiligen Termin zum Beispiel 50 Polizeianwärter:innen ein, können sich die Bewerber:innen über eine Zusage freuen, die die ersten 50 Plätze der Rangliste belegen.

Tipp: Die meisten Polizeien veröffentlichen auf ihren Internetseiten die aktuellen Ranglisten für den jeweiligen Einstellungstermin. So können Sie nachschauen, wo in der Rangliste Sie stehen. Damit können Sie dann auch ungefähr abschätzen, wie Ihre Chancen auf eine Einstellung sind.

Die Chance als Nachrücker

Für den Start der beruflichen Laufbahn bei der Polizei sind zwei Punkte maßgeblich: zum einen das erfolgreiche Absolvieren des Einstellungstests und zum anderen die Platzierung in der Rangliste. Denn es kann durchaus sein, dass Sie den Einstellungstest zwar bestanden haben. Weil aber andere Mitbewerber:innen besser abgeschnitten haben, landen Sie für eine Einstellung zu weit hinten in der Rangliste.

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Doch selbst wenn die Ranglistenplatzierung nicht ganz so gut ist, müssen Sie die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben. Denn es besteht die Chance, dass Sie es als Nachrücker ins Team der Polizei schaffen. Nachrücker bedeutet, dass Sie sich um einen oder mehrere Plätze in der Rangliste verbessern. Dies ist dann der Fall, wenn ein/e Mitbewerber:in

  • es sich anders überlegt und auf den Ausbildungsplatz verzichtet,
  • doch nicht eingestellt werden kann, weil die Eignung für den Polizeidienst nicht gegeben ist (z.B. weil bei einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung eine Erkrankung festgestellt wird), oder
  • die Ausbildung bei der Polizei zunächst beginnt, nach wenigen Tagen aber abbricht.

In einem solchen Fall wird die/der Bewerber:in aus der Rangliste gestrichen und alle anderen Bewerber:innen, die dahinter platziert waren, rutschen eine Position nach oben. Mit etwas Glück reicht die neue Ranglistenplatzierung dann doch noch für eine Einstellung aus. Und falls nicht, können Sie sich für den nächsten Einstellungstermin neu bewerben und einen zweiten Versuch starten. Das gilt natürlich auch dann, wenn Sie den Einstellungstest beim ersten Mal nicht bestanden haben.

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