Einstellungstest Polizei Punktzahl: Dann haben Sie es geschafft!

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Einstellungstest Polizei PunktzahlDie Einstellung bei der Polizei setzt voraus, dass der Bewerber den Einstellungstest in allen Teilen bestanden hat. Und dabei eine gute Ranglistenplatzierung erreicht hat. Lesen Sie hier, wann Sie das geschafft haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Alle Bewerber müssen sich beim Einstellungstest beweisen.
  • Der Einstellungstest umfasst mehrere Bausteine und jeder einzelne Baustein muss erfolgreich gemeistert werden.
  • Um einen Testbaustein zu bestehen, müssen festgelegte Minimalwerte erreicht werden.
  • Die Endergebnisse aller Bewerber, die den Einstellungstest bestanden haben, werden in eine Rangliste einsortiert.
  • Die Bestplatzierten der Rangliste werden eingestellt. Doch auch Nachrücker haben noch eine Chance.

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Ob ein Bewerber das Zeug zum Polisten hat, lässt sich allein an Faktoren wie beispielsweise den Schulnoten nicht festmachen. Deshalb setzt die Polizei auf ein Eignungsauswahlverfahren, das verschiedene Bereiche auf den Prüfstand stellt – angefangen bei der Intelligenz über das Sozialverhalten und die körperliche Fitness bis hin zum Gesundheitszustand. Und nur wenn der Bewerber den gesamten Einstellungstest erfolgreich hinter sich bringt, hat er die Chance, den Polizeidienst anzutreten. Doch was kommt beim Einstellungstest eigentlich auf den Bewerber zu? Muss jeder Bewerber den Einstellungstest machen oder gibt es Ausnahmen? Und wann hat der Bewerber den Einstellungstest bestanden?

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Alle Bewerber durchlaufen das Auswahlverfahren

Um herauszufinden, welche Bewerber für den Polizeidienst geeignet sind, das Zeug zum guten Polizisten haben und ins Team der Polizei passen, führt die Polizei Auswahlverfahren durch. Diese Eignungsauswahlverfahren umfassen mehrere Testbausteine. Da die Polizei, mit Ausnahme der Bundespolizei, in Deutschland Ländersache ist, laufen die Einstellungstests in den einzelnen Bundesländern zwar etwas unterschiedlich ab. Aber die grundlegenden Testbausteine sind überall gleich.

PC-Test

Den Anfang macht ein Test am PC. Beim schriftlichen Test wird das Wissen und Können in verschiedenen Bereichen geprüft. Neben einem Deutschtest gehören zum PC-Test Fragen und Aufgaben aus Bereichen wie Allgemeinwissen, Logik, Orientierungsfähigkeit und Konzentrationsvermögen. Beim Großteil der Aufgaben handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen. Das bedeutet, dass der Bewerber mehrere Antwortmöglichkeiten sieht und die richtige Lösung auswählen muss. Teilweise werden aber auch offene Fragen gestellt. Beim Deutschtest wiederum muss der Bewerber Lückentexte ergänzen und ein Diktat oder einen kurzen Aufsatz schreiben.

Je nach Bundesland variiert der Umfang des PC-Tests. So gibt es Bundesländer, in denen der schriftliche Test eher kurz ausfällt. In anderen Bundesländern sind die verschiedenen Themenbereiche auf mehrere einzelne PC-Tests aufgeteilt.

Sporttest

Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Koordinationsvermögen stehen beim Sporttest auf dem Prüfstand. Dabei umfasst der Sporttest, je nach Bundesland, mehrere Disziplinen. Neben einem Langstreckenlauf können hierzu beispielsweise ein Hindernislauf, Weitsprung, Klimmzüge oder auch Schwimmen gehören.

In Baden-Württemberg besteht der Sporttest aus dem 3000-Meter-Lauf. Diese Prüfung muss der Bewerber aber nur dann ablegen, wenn er das Deutsche Sportabzeichen in Silber nicht hat. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gibt es im Rahmen des Einstellungstests keinen Sporttest. Hier ist der Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen eine Voraussetzung dafür, dass der Bewerber überhaupt zum Einstellungstest eingeladen wird.

Einzelgespräch

Das Einzelgespräch stellt eine Art mündliche Prüfung dar und ist gleichzeitig das obligatorische Vorstellungsgespräch. Meist wird es als strukturiertes Einzelinterview durchgeführt. Beim Einzelgespräch geht es in erster Linie darum, den Bewerber als Person kennenzulernen und etwas über seine Motivation für den Polizeiberuf zu erfahren.

Polizeiärztliche Untersuchung

Eine solide Gesundheit gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen für den Polizeidienst. Bei der polizeiärztlichen Untersuchung wird der Bewerber deshalb medizinisch durchgecheckt. Dabei beinhaltet die Untersuchung mehrere Einzeluntersuchungen wie beispielsweise einen allgemeinen Check, ein EKG, einen Sehtest, einen Hörtest und einen Lungenfunktionstest. Sofern weitere, spezifische Untersuchungen notwendig sein sollten, werden diese ebenfalls durchgeführt oder angeordnet. Das wird aber im persönlichen Gespräch mit dem Bewerber besprochen.

Assessment-Center

In einigen Bundesländern gehört auch ein Assessment-Center zum Auswahlverfahren. Beim Assessment-Center werden Gruppenaufgaben gestellt, Rollenspiele durchgeführt oder der Bewerber muss ein kurzes Referat zu einem vorgegebenen Thema halten. Im Fokus steht dabei, wie sich der Bewerber anderen gegenüber verhält und wie er insgesamt auftritt.

Den Herausforderungen des Einstellungstests müssen sich alle Bewerber stellen. Denn für die Polizei spielen Faktoren wie das Geschlecht, das Alter, die Herkunft oder die Schulnoten nur eine Nebenrolle. Entscheidend ist vielmehr, ob der Bewerber die Eignung und die Befähigung für den Polizeiberuf mitbringt. Positiv ausgedrückt heißt das: Wenn der Bewerber die formalen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt, wird er zum Auswahlverfahren eingeladen. Und dort kann er zeigen, ob er das Potenzial zum Polizisten hat. Dies wiederum gilt für alle Bewerber gleichermaßen. Ausnahmen gibt es keine.

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Der Einstellungstest basiert auf dem K.O. -Prinzip

Der Einstellungstest bei der Polizei ist als mehrstufiges Verfahren aufgebaut und folgt gleichzeitig dem K.O. -Prinzip. Das bedeutet: Der Bewerber muss den aktuellen Testbaustein bestehen, damit er am nächsten Test teilnehmen kann. Schafft er einen Testteil nicht, ist der Einstellungstest an dieser Stelle für ihn beendet. Der gesamte Einstellungstest gilt dann als nicht bestanden und der Bewerber scheidet aus dem laufenden Auswahlverfahren aus. Der Bewerber hat dann zwar die Möglichkeit, sich für den nächsten Einstellungstermin neu zu bewerben und es noch einmal zu versuchen. Für den aktuellen Einstellungstermin kann seine Bewerbung aber nicht mehr berücksichtigt werden.

Einstellungstest Polizei Punktzahl: Die Einzelergebnisse werden direkt mitgeteilt

Ist ein Testteil absolviert, wird der Bewerber direkt im Anschluss darüber informiert, ob er diesen Testbaustein bestanden hat. Ist das der Fall, geht es für ihn mit dem nächsten Testbaustein weiter. Ob der Bewerber auch erfährt, wie er bei dem Testbaustein abgeschnitten hat, ist unterschiedlich. In einigen Bundesländern wird dem Bewerber das genaue Ergebnis seines Tests mitgeteilt. In anderen Bundesländern erfährt er nur, ob er bestanden hat. Allerdings ist zunächst tatsächlich auch nur entscheidend, ob der Bewerber erfolgreich war. Denn wenn er den jeweiligen Testbaustein nicht geschafft hat, ist der Einstellungstest für ihn beendet.

Einzige Ausnahme ist Rheinland-Pfalz. Hier absolviert der Bewerber den gesamten Einstellungstest. Erst im Abschlussgespräch erfährt er, ob er bestanden hat. Dabei findet das Abschlussgespräch am Ende des zweiten Prüfungstages statt.

100 Prozent sind für ein Bestehen nicht notwendig!

Damit der Bewerber den Einstellungstest insgesamt besteht, muss er alle Einzeltests erfolgreich meistern. Dabei gibt es für jeden Testbaustein festgelegte Minimalwerte. Die Minimalwerte sind die Leistungen, die der Bewerber mindestens erreichen muss. Und wenn der Bewerber die Mindestleistungen geschafft hat, hat er den Testbaustein bestanden. Im Umkehrschluss heißt das gleichzeitig, dass der Bewerber keine 100 Prozent erreichen muss. Vor allem beim PC-Test wird das auch kaum zu schaffen sein. Denn der schriftliche Test ist so ausgelegt, dass es in der vorgegebenen Zeit kaum möglich ist, alle Aufgaben zu lösen. Die Idee dahinter ist, eine Stresssituation zu erzeugen und herauszufinden, wie aufmerksam, konzentriert und zügig der Bewerber unter Druck arbeitet.

Es gilt also: Um einen Testbaustein zu bestehen, muss der Bewerber bestimmte Mindestleistungen erzielen. Beim schriftlichen Testteil ist dies entweder eine gewisse Quote an richtig gelösten Aufgaben oder eine Fehlerzahl, die nicht überschritten werden darf. Beim Sporttest wiederum muss er die Übung in einer vorgegebenen Zeit oder mit einer bestimmten Anzahl an Wiederholungen schaffen.

Hat der Bewerber die Minimalwerte erreicht, hat er den Testteil bestanden. Und je besser seine Leistungen waren, desto besser schneidet er ab. Dabei werden die Ergebnisse entweder als Punktzahl oder als Schulnote festgehalten. Je besser die Ergebnisse sind, die der Bewerber bei einem Testteil erzielt, desto höher ist die Punktzahl oder desto besser ist die Note, die er für diesen Testbaustein bekommt.

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Die Ergebnisse werden in eine Rangliste einsortiert

Hat der Bewerber alle Testbausteine erfolgreich hinter sich gebracht, wird aus allen Einzelergebnissen ein Endergebnis gebildet. Dazu werden die Einzelleistungen addiert oder miteinander verrechnet. Die Eindrücke aus dem Einzelgespräch, einem eventuellen Assessment-Center und die Ergebnisse der polizeiärztlichen Untersuchung können ebenfalls in die Endnote einfließen. Das Endergebnis kann dann entweder eine Punktzahl oder eine Schulnote sein. Die Endergebnisse von allen Bewerbern, die den Einstellungstest erfolgreich hinter sich gebracht haben, wiederum werden in eine Rangliste einsortiert. Und je besser das Endergebnis war, desto besser ist auch die Platzierung in der Rangliste. Die Bewerber, die zu den Besten gehören, bekommen oft eine Direktzusage. Alle anderen Bewerber müssen abwarten, ob ihre Ranglistenplatzierung für eine Zusage ausreicht. Denn bei der endgültigen Auswahl wird die Rangliste der Reihe nach abgearbeitet. Das heißt: Sind beispielsweise 100 Ausbildungsplätze zu besetzen, können sich die Bewerber, die die ersten 100 Plätze der Rangliste belegen, über eine Zusage freuen.

Tipp: Die meisten Polizeien veröffentlichen auf ihren Internetseiten die aktuellen Ranglisten für den jeweiligen Einstellungstermin. Der Bewerber kann so nachschauen, wo in der Rangliste er steht. Damit kann er dann auch ungefähr abschätzen, wie seine Chancen auf eine Zusage stehen.

Die Chance als Nachrücker

Für den Start der beruflichen Laufbahn bei der Polizei sind zwei Punkte maßgeblich: zum einen das erfolgreiche Absolvieren des Einstellungstests und zum anderen die Platzierung in der Rangliste. Es kann also durchaus sein, dass der Bewerber den Einstellungstest zwar bestanden hat. Weil aber andere Mitbewerber besser abgeschnitten haben, landet er für eine Einstellung zu weit hinten in der Rangliste. Doch selbst wenn die Ranglistenplatzierung nicht ganz so gut ist, muss der Bewerber die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben. Denn es besteht die Chance, dass er es als Nachrücker ins Team der Polizei schafft. Nachrücker bedeutet, dass sich der Bewerber um einen oder mehrere Plätze in der Rangliste verbessert. Dies ist dann der Fall, wenn ein Mitbewerber

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  • es sich anders überlegt und auf seinen Ausbildungsplatz verzichtet,
  • doch nicht eingestellt werden kann, weil die Eignung für den Polizeidienst nicht gegeben ist (z.B. weil bei einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung eine Erkrankung festgestellt wird) oder
  • die Ausbildung bei der Polizei zunächst beginnt, nach wenigen Tagen aber abbricht.

In einem solchen Fall wird der Mitbewerber aus der Rangliste gestrichen und alle Bewerber, die hinter ihm platziert waren, rutschen eine Position nach oben. Mit etwas Glück reicht die neue Ranglistenplatzierung dann doch noch für eine Einstellung. Und falls nicht, kann sich der Bewerber für den nächsten Einstellungstermin neu bewerben und einen zweiten Versuch starten. Dies gilt natürlich auch dann, wenn er den Einstellungstest beim ersten Mal nicht bestanden hat.

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