Sie stehen Bürgern mit Rat und Tat zur Seite, schlichten Streitigkeiten, sichern Veranstaltungen und Demonstrationen, jagen Raser, ermitteln in Strafsachen und bringen sich dabei nicht selten selbst in Gefahr. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Verdienst aus? Werden Polizeibeamt:innen für ihren Einsatz angemessen entlohnt? In diesem Beitrag erklären wir die Besoldung bei der Polizei.
Der öffentliche Dienst ist ein sehr beliebter Arbeitgeber. Schließlich bietet er krisensichere Jobs, gute Möglichkeiten für die berufliche Karriere, geregelte Arbeitszeiten und eine faire Bezahlung. Andererseits ist der Polizeiberuf körperlich anstrengend und psychisch belastend. Außerdem arbeiten Sie als Polizist:in nicht nur in Schichten, sondern sind auch an Wochenenden und an Feiertagen im Einsatz.
Damit stellt sich die Frage, wie es eigentlich mit der Bezahlung aussieht. Lohnt es sich finanziell, in den Polizeidienst einzusteigen? Und wie setzt sich das Gehalt einer Polizistin und eines Polizisten überhaupt zusammen?
Klare Regelungen für die Besoldung bei der Polizei
Je nach Qualifikation stehen für eine Karriere bei der Polizei mehrere Laufbahnen zur Auswahl. Die Laufbahn, die Sie einschlagen, hat dann auch Einfluss auf die Höhe des Gehalts.
Die Bezüge von Polizeivollzugsbeamt:innen werden auch Besoldung genannt und sind durch Gesetze und Verordnungen genau geregelt. Anders als in der freien Wirtschaft, wo Sie als Arbeitnehmer:in das Gehalt mit Ihrem Arbeitgeber mehr oder weniger frei aushandeln können, sind Gehaltsverhandlungen als angehende/r Polizist:in deshalb ausgeschlossen.
Wie hoch der Verdienst ist, legt jedes Bundesland eigenständig fest. Denn in Deutschland ist die Polizei Ländersache. Die Höhe des Gehalts können Sie für jedes Bundesland in den sogenannten Besoldungstabellen nachlesen. Dabei ergibt sich die Besoldungsgruppe aus der Laufbahn und dem Dienstgrad:
Dienstgrad | Besoldungsgruppe |
---|---|
Mittlerer Dienst | |
Polizeimeister | A7 |
Polizeiobermeister | A8 |
Polizeihauptmeister | A9 |
Gehobener Dienst | |
Polizeikommissar | A9 |
Polizeioberkommissar | A10 |
Polizeihauptkommissar | A11/A12 |
Erster Polizeihauptkommissar | A13 |
Höherer Dienst | |
Polizeirat | A13 |
Polizeioberrat | A14 |
Polizeidirektor | A15 |
Leitender Polizeidirektor | A16/B2/B3 |
Die Bundespolizei hat eine Sonderrolle. Bundespolizisten sind unter anderem dafür zuständig, Bahnhöfe, Flughäfen und die Grenzen zu schützen. Das Gehalt bei der Bundespolizei ergibt sich aus der Bundesbesoldungstabelle, die rechtliche Grundlage dafür schafft das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
Deutliche Unterschiede je nach Region
Auf Landesebene gehen die Bezüge erstaunlich weit auseinander. Bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel verdienen Polizeibeamt:innen im ersten Jahr rund 2.600 Euro brutto monatlich. Daraus ergibt sich ein Jahresgehalt von etwa 31.200 Euro. Im Vergleich dazu verdienen Polizist:innen in Berlin im ersten Jahr nur rund 25.800 Euro brutto jährlich. Das sind über 5.000 Euro weniger als in Nordrhein-Westfalen.
Damit Sie eine bessere Vorstellung vom Verdienst bekommen, sehen Sie in der Grafik das monatliche Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A9. In dieser Besoldungsgruppe ist im mittleren Dienst der Polizeihauptmeister und im gehobenen Dienst der Polizeikommissar eingeordnet.
Zum Grundgehalt kommen noch Zulagen für Nachtschichten und Einsätze an Sonn- und Feiertagen dazu. Die Zulagen erhöhen den Verdienst im Durchschnitt um 300 bis 400 Euro brutto pro Monat. Neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten Polizeibeamte außerdem Zuschläge, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Wie hoch solche Zulagen ausfallen, variiert wieder je nach Bundesland und ist in den Besoldungstabellen festgelegt.
Mehr Netto vom Brutto im Staatsdienst
Verglichen mit anderen Berufen erscheint das Einstiegsgehalt von Polizistinnen und Polizisten nicht besonders üppig. Allerdings werden bei Beamten auch deutlich weniger Abgaben fällig als bei angestellten Arbeitnehmern.
Beträgt die Besoldung wie zum Beispiel bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen im ersten Berufsjahr rund 31.200 Euro brutto, fließen davon knapp 27.000 Euro netto auf das Konto der Polizistin oder des Polizisten. Ein angestellter Arbeitnehmer hätte beim gleichen Bruttogehalt nach Steuern und Abzügen nur etwa 21.000 Euro netto übrig. Oder andersherum: Für ein annähernd so hohes Nettogehalt wie der Polizist müsste der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft weit über 40.000 Euro brutto pro Jahr verdienen.
Ein Beispiel für das monatliche Einstiegsgehalt
Angenommen, Sie sind Polizist:in in Nordrhein-Westfalen, um die 20 Jahre alt, nicht verheiratet und haben keine Kinder. Einer Religionsgemeinschaft gehören Sie nicht an. Von Ihrem Gehalt wird deshalb nur die Lohnsteuer abgezogen. In Ihrem Fall wären das um die 440 Euro.
Die Krankenversicherung und die Beiträge zur Altersvorsorge bezahlt der Staat für Sie. In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern erfolgt das nämlich über die sogenannte Heilfürsorge. Ihr Einstiegsgehalt wird noch durch eine Stellenzulage aufgestockt, die rund 90 Euro beträgt.
Damit beläuft sich Ihr monatliches Bruttogehalt auf nicht ganz 2.700 Euro, von denen rund 2.250 Euro auf Ihrem Konto landen. Wären Sie als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft angestellt, blieben von Ihrem Bruttoeinkommen nur rund 1.750 Euro netto übrig.
Höhere Besoldung mit zunehmenden Berufsjahren bei der Polizei
Wie sich die Besoldung weiterentwickelt, hängt davon ab, wie erfolgreich die Karriere bei der Polizei verläuft. Allerdings spielt auch hier wieder das Bundesland eine Rolle. Während Länder, die wirtschaftlich gut dastehen, ihre Polizeibeamten besser bezahlen und öfter befördern, gibt es in ärmeren Bundesländern weniger Gehalt und seltener Beförderungen.
Damit es angesichts der 16 Länderpolizeien plus der Bundespolizei nicht zu komplex wird, bleiben wir bei Nordrhein-Westfalen als Beispiel. In dem Bundesland, das nicht nur die meisten Einwohner hat, sondern auch die meisten Polizeibeamten beschäftigt, steigt das Gehalt in den ersten zehn Dienstjahren automatisch im Zwei-Jahres-Takt. Nach zehn Jahren bei der Polizei erhöht sich die Besoldung dann alle drei Jahre. Und später, wenn sich die Karriere allmählich dem Ende zuneigt, führt die Berufserfahrung nur noch alle vier Jahre zu höheren Bezügen.
Doch die Gehaltssprünge können auch größer ausfallen. Das ist dann der Fall, wenn Sie als Polizist:in in einen höheren Dienstgrad aufsteigen, Ihren Dienst also zum Beispiel künftig nicht mehr als Polizeikommissar:in, sondern als Ober- oder Hauptkommissar:in versehen.
Nur selten die maximale Besoldung der Polizei
Im Durchschnitt steigt ein erfolgreicher Polizeibeamter etwa alle sechs Jahre auf. Wenn eine Polizistin oder ein Polizist heiratet, kommt zur Besoldung ein Zuschlag dazu. Gleiches gilt bei Kindern.
Denken wir unser Beispiel von oben weiter, heißt das: Inzwischen sind 30 Jahre vergangen, Sie sind also um die 50 Jahre alt. Sie sind verheiratet, haben ein Kind und sind zur/m Polizeihauptkommissar:in aufgestiegen. Ist Ihre Karriere bei der Polizei bis dahin gut gelaufen, beläuft sich Ihre Besoldung in Nordrhein-Westfalen nun auf rund 4.150 Euro netto pro Monat.
Tatsächlich würden Sie in 30 Jahren aber wahrscheinlich noch einmal ein ganzes Stück mehr verdienen. Denn auch bei der Besoldung gibt es Tarifrunden. Dadurch klettern die Bezüge alle paar Jahre etwas nach oben, ähnlich wie die Löhne und Gehälter von angestellten Arbeitnehmern gemäß den Tarifverträgen. Würden Sie Ihren Dienstgrad als Kommissar:in hingegen während Ihres Berufslebens beibehalten, läge Ihr Einkommen als 50-Jährige/r bei etwa 2.750 Euro monatlich.
Die höchste Besoldung bei der Polizei bietet der höhere Dienst. So kann ein Polizeidirektor bis zu 6.000 Euro netto monatlich verdienen. Die obersten Besoldungsgruppen erreichen aber nur etwa drei Prozent aller Polizistinnen und Polizisten. Beim überwiegenden Großteil der Beamten steigt das Gehalt im Verlauf ihres Berufslebens lediglich um wenige Tausend Euro.