Polizei Bewerbung Führungszeugnis: So gehen Sie vor

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Polizei Bewerbung Führungszeugnis

Im Rahmen der Polizei Bewerbung wird auch das Führungszeugnis zum Thema.

Ob Banküberfall, Lärm in der Nachbarwohnung, Verkehrsunfall oder Absicherung einer Veranstaltung: Wenn jemand Hilfe braucht oder es brenzlig wird, ist die Polizei zur Stelle. Und so vielseitig wie die Situationen sind, die im alltäglichen Leben auftauchen können, so abwechslungsreich ist auch der Beruf als Polizistin oder Polizist. Kein Wunder, dass viele darin ihren absoluten Traumjob sehen. Denken Sie über eine Karriere bei der Polizei nach, ist Ihre Bewerbung der erste Schritt. Dabei kann zur Polizei Bewerbung auch ein Führungszeugnis dazugehören. Und was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

➔ Polizei Übungsaufgaben für den Einstellungstest

Ob Sie eine Zusage bekommen und in Zukunft im Polizeivollzugsdienst arbeiten können, entscheidet sich beim Einstellungstest. Denn die Polizei begnügt sich nicht damit, kurz über Ihre Bewerbungsunterlagen zu schauen und ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen zu führen. Vielmehr durchlaufen Sie ein Auswahlverfahren, das sich aus verschiedenen Prüfungen zusammensetzt. Dazu zählen neben dem Bewerbungsgespräch zum Beispiel auch schriftliche Tests, ein Sporttest und eine ärztliche Untersuchung.

Haben Sie alle Testabschnitte bestanden, werden Ihre Ergebnisse in Punkte umgerechnet. Daraus ergibt sich Ihre Platzierung in einer Rangliste. Und wenn Sie in der Rangliste weit genug oben stehen, werden Sie eingestellt.

Doch bis dahin ist es ein weiter Weg. Und er beginnt mit Ihrer Bewerbung. Dabei kann es sein, dass Sie in Ihrer Bewerbungsmappe ein polizeiliches Führungszeugnis brauchen. Was ein Führungszeugnis ist und wo Sie es herbekommen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Die Voraussetzungen für Bewerber bei der Polizei

Mit Ausnahme der Bundespolizei ist die Polizei in Deutschland Sache der Bundesländer. Es gibt also nicht nur eine deutsche Polizei, sondern vielmehr 16 Landespolizeien. Und weil jede Landespolizei ihre eigenen Vorgaben, Regelungen und Landesgesetze hat, sind auch die Voraussetzungen nicht ganz gleich. Trotzdem gibt es ein paar formale Kriterien, die alle Bewerber erfüllen müssen. Dazu gehören folgende:

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Staatsbürgerschaft

Als Polizistin oder Polizist sind Sie gleichzeitig auch Beamter. Deshalb brauchen Sie grundsätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft. In einigen Bundesländern können Sie sich aber auch dann bei der Polizei bewerben, wenn Sie Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind. Und ein paar Landespolizeien stellen sogar Bewerber aus Nicht-EU-Staaten ein, um so die kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft besser abbilden zu können.

Schulabschluss

Welchen Schulabschluss Sie brauchen, richtet sich danach, welche Laufbahn Sie anstreben. Für den mittleren Dienst ist meist ein mittlerer Schulabschluss wie zum Beispiel ein Realschulabschluss vorgeschrieben. Einige Landespolizeien ermöglichen aber auch eine Bewerbung mit Hauptschulabschluss. Für den gehobenen Dienst brauchen Sie mindestens Fachabitur.

Zusätzlich zum Schulabschluss erwarten einige Polizeibehörden außerdem einen bestimmten Notendurchschnitt oder gewisse Leistungen in Schulfächern wie Deutsch, Sport und Englisch.

Alter und Körpergröße

Das Höchstalter liegt für den mittleren Dienst meist bei 25 Jahren und für den gehobenen Dienst bei 31 Jahren. Meist deshalb, weil die Altersgrenze für Bewerber in den einzelnen Bundesländern verschieden ist. Außerdem gibt es mehrere Ausnahmeregelungen, beispielsweise wenn Sie vorher Soldat waren.

Ähnlich sieht es bei der Körpergröße aus. So müssen Sie eine bestimmte Mindestgröße haben. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass ein Polizeibeamter bei körperlichen Auseinandersetzungen allein wegen seiner geringen Größe im Nachteil ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Sie groß genug sind, um die Uniform samt Ausrüstung anlegen und einsetzen zu können. Die genauen Vorgaben zur Körpergröße variieren zwischen den Polizeibehörden.

Körperschmuck

Was Tätowierungen, Piercings und anderen Körperschmuck angeht, können Sie sich als Faustregel merken: Die Polizeiuniform muss den Körperschmuck bedecken. Wenn Sie also Ihre Dienstkleidung tragen, dürfen etwa Tattoos nicht mehr zu sehen sein.

Einige Landespolizeien sind an diesem Punkt ziemlich streng, andere etwas lockerer. Letztlich wird es aber meist auf eine Entscheidung im Einzelfall hinauslaufen. Sind Sie unsicher, fragen Sie deshalb ruhig bei Ihrem Ansprechpartner nach. Ein Einstellungsberater kann abschätzen, ob Ihr Körperschmuck zum Hindernis werden könnte.

Führerschein

Als Polizeibeamter brauchen Sie einen Führerschein. In den meisten Bundesländern müssen Sie den Führerschein Klasse B bereits haben, wenn Sie sich bewerben. Es gibt aber auch Polizeibehörden, denen es ausreicht, wenn Sie den Führerschein im Verlauf der Ausbildung nachholen.

Gesundheitliche Eignung

Damit sichergestellt ist, dass Sie dem anspruchsvollen Dienstalltag jetzt und in Zukunft körperlich gewachsen sind, müssen Sie eine gute und stabile Gesundheit mitbringen.

Einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen Sie bereits in den Bewerbungsunterlagen. Wenn Sie dann am Eignungsauswahlverfahren teilnehmen, findet eine gründliche Untersuchung durch den polizeiärztlichen Dienst statt. Dabei werden verschiedenste Dinge geprüft, angefangen beim BMI über das Herz-Kreislauf-System bis hin zu Allergien. Die Kriterien, die über Ihre Tauglichkeit für den Polizeidienst entscheiden, sind in der Polizeidienstvorschrift PDV 300 festgelegt.

Positiver Leumund

Positiver Leumund bedeutet soviel wie guter Ruf. Damit wiederum ist gemeint, dass Sie bisher nirgends negativ aufgefallen sind. So müssen Sie zum Beispiel ihren finanziellen Verpflichtungen regelmäßig nachkommen. Außerdem dürfen Sie nicht überschuldet sein. Denn riesige Schuldenberge könnten Sie bestechlich machen. Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen machen Sie meist im Bewerbungsbogen.

Ein anderer Punkt ist, dass Sie bereit sein müssen, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Sie müssen sich mit dem Staat und der Verfassung identifizieren und sich klar von Gruppen abgrenzen, die bewusst gegen Menschenrechte, die Verfassung und die gesellschaftliche Ordnung verstoßen.

Selbstverständlich gehört dazu auch, dass Sie sich selbst an Recht und Gesetz halten. Vorstrafen dürfen Sie deshalb keine haben. Im Bewerbungsbogen wird abgefragt, ob es Strafverfahren gegen Sie gab oder aktuell gibt.

In einigen Bundesländern müssen Sie außerdem zusammen mit Ihrer Polizei Bewerbung ein Führungszeugnis einreichen. In anderen Bundesländern müssen Sie eine Einwilligungserklärung abgeben, die es der Polizeibehörde ermöglicht, zum Beispiel bei den Landeskriminalämtern Abfragen zu machen.

Die Bewerbungsunterlagen für den Polizeivollzugsdienst

Den Anfang macht Ihre Bewerbung. Und wie jeder andere Arbeitgeber schaut sich auch die Polizei Ihre Unterlagen genau an. Dabei zählt in erster Linie, ob Sie die formalen Kriterien für eine Einstellung erfüllen. Damit die Polizei diese Beurteilung vornehmen kann, müssen Sie verschiedene Bewerbungsunterlagen einreichen. Zu diesen Unterlagen gehören immer:

Den Bewerbungsbogen bekommen Sie von Ihrem Einstellungsberater. Bei den meisten Polizeien ist er aber auch online hinterlegt. Dabei sollten Sie den Bogen sehr sorgfältig ausfüllen, denn die Angaben darin spielen eine entscheidende Rolle.

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Meist enthält das Bewerbungsformular auch eine Checkliste, in der aufgeführt ist, welche Dokumente Sie noch hinzufügen müssen. Achten Sie also darauf, dass Ihre Mappe vollständig ist.

Und: Behalten Sie die Termine im Auge! Denn während Sie sich in einigen Bundesländern das ganze Jahr über bewerben können, gibt es in anderen Bundesländern Bewerbungsfristen.

Die wichtigsten Fragen zum Führungszeugnis für die Polizei Bewerbung

Zu den Voraussetzungen für künftige Polizeibeamte gehört, dass sie bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind. Deshalb müssen Sie in Ihrer Bewerbung meist erklären, ob Sie schon einmal wegen einer Straftat verurteilt wurden. Einige Landespolizeien möchten statt oder zusätzlich zu einer Erklärung auch Ihr Führungszeugnis sehen. Und die wichtigsten Fragen rund um das Führungszeugnis beantworten wir Ihnen im Folgenden.

Was ist ein Führungszeugnis eigentlich genau?

Das Führungszeugnis wird umgangssprachlich auch polizeiliches Führungszeugnis genannt. Dieser Name ist aber etwas irreführend. Denn das Führungszeugnis wird nicht von oder bei der Polizei geführt. Und Sie beantragen das Zeugnis auch weder bei der Polizei noch bekommen Sie es dort.

Beim Führungszeugnis handelt es sich um eine Urkunde, die angibt, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Dabei gibt es die Urkunde in verschiedenen Ausführungen:

  • Ein Privatführungszeugnis beantragen Sie für persönliche Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Vermieter.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde ist das Führungszeugnis für behördliche Zwecke gedacht. Neben Entscheidungen von Strafgerichten enthält es auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Solche Eintragungen sind beispielsweise, wenn eine erteilte Gewerbeerlaubnis oder ein Waffenschein widerrufen wurde.
  • Das erweiterte Führungszeugnis brauchen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen.
  • Haben Sie neben oder zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft noch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes, brauchen Sie ein Europäisches Führungszeugnis. Es führt auch die Eintragungen im Strafregister des anderen EU-Landes auf.

Das Führungszeugnis selbst ist auf grünem Spezialpapier gedruckt. Seit Mitte Februar 2019 hat es ein neues Layout. So ist das weiße Adressfeld größer und die persönlichen Daten stehen nun rechts daneben. Außerdem sind die Eintragungen in drei Sprachen – Deutsch, Englisch und Französisch – aufgeführt. Wie ein polizeiliches Führungszeugnis aussieht, können Sie sich hier anschauen.

Wo kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten. So können Sie entweder persönlich zu Ihrer örtlichen Meldebehörde gehen. Je nach Stadt oder Kommune ist das das Bürgerbüro, das Rathaus oder die Gemeindeverwaltung. Es ist also die gleiche Stelle, bei der Sie zum Beispiel auch Ihren Personalausweis beantragen. Bei der Behörde füllen Sie ein Antragsformular aus. Außerdem müssen Sie Ihren Ausweis oder Pass vorlegen.

Die andere Möglichkeit ist ein Antrag online. Dafür müssen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) aufrufen. Für den Antrag brauchen Sie einen elektronischen Personalausweis und ein Kartenlesegerät.

Achtung: Wenn Sie im Internet „Führungszeugnis beantragen“ als Suchbegriff eingeben, erscheinen verschiedenste Seiten, über die Sie den Antrag angeblich stellen können. In Wahrheit ist dem aber nicht so! Online können Sie ein Führungszeugnis nur über das amtliche Portal des BfJ beantragen!

Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Führungszeugnis für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde brauchen. Für Ihre Polizei Bewerbung können Sie direkt das Führungszeugnis zur behördlichen Vorlage nehmen. Dass Sie Anspruch auf die Erteilung eines Führungszeugnisses haben, ist übrigens in § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt.

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Welche Gebühren fallen für ein Führungszeugnis an?

Für das Führungszeugnis werden 13 Euro fällig. Die Gebühr bezahlen Sie, wenn Sie das Führungszeugnis beantragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Meldebehörde aber auf die Gebühr verzichten. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Merkblatt.

Wie lange dauert es, bis ich das Führungszeugnis bekomme?

Wie lange es dauert, bis Ihr Antrag bearbeitet ist, ist verschieden. Je nach Gesamtaufkommen geht es mal schneller und mal langsamer. Im Normalfall sollten Sie Ihr Führungszeugnis aber nach einer bis zwei Wochen haben.

Etwas länger kann es dauern, wenn Sie ein Europäisches Führungszeugnis beantragt haben. Denn in diesem Fall muss erst eine Auskunft aus dem Register des oder der anderen EU-Länder angefordert werden. Um die Anfrage zu bearbeiten und die Daten zu übermitteln, haben die EU-Länder 20 Arbeitstage Zeit.

Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt nach Hause geschickt. Sie müssen es nirgends abholen. Haben Sie ein behördliches Führungszeugnis beantragt, können Sie das Zeugnis auch direkt an die zuständige Polizeibehörde schicken lassen. Wir würden aber raten, dass Sie sich das Zeugnis zuschicken lassen und dann selbst zu Ihren Bewerbungsunterlagen nehmen.

Wie lange ist das Führungszeugnis gültig?

Ein Führungszeugnis hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Das liegt daran, dass immer nur die Eintragungen aufgeführt werden können, die zum Zeitpunkt der Beantragung im Register stehen. Würden Sie eine Straftat begehen, kurz nachdem Sie das Führungszeugnis beantragt haben, würde diese Straftat darin nicht auftauchen.

Deshalb legen die Arbeitgeber, Behörden und anderen Stellen selbst fest, wie alt ein Führungszeugnis sein darf. Und meist ist es so, dass ein Führungszeugnis nicht älter sein sollte als drei Monate.

Was steht in dem Führungszeugnis?

Was in einem Führungszeugnis aufgeführt wird, ist in § 32 BZRG geregelt. Demnach werden nicht alle Einträge, die im Register vermerkt sind, auch im Führungszeugnis angegeben. Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden beispielsweise nicht aufgeführt. Gleiches gilt für Verurteilungen zu einer Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Monaten. Vorausgesetzt, im Register stehen ansonsten keine weiteren Strafen.

Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Wurden Sie zum Beispiel wegen einer Sexualstraftat verurteilt, steht dieser Eintrag unabhängig vom Strafmaß im Führungszeugnis.

Die Einträge bleiben jedoch nicht für immer vermerkt. Vielmehr werden Sie – ähnlich wie im Punktekonto in Flensburg – nach einer gewissen Frist nicht mehr im Führungszeugnis angegeben. Je nach Straftat beläuft sich diese Frist gemäß § 34 BZRG auf drei bis zehn Jahre.

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Übrigens: Haben Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, steht in Ihrem Führungszeugnis lediglich der Hinweis „Keine Eintragungen“.

Kann ich das Führungszeugnis kopieren?

Vom BfJ bekommen Sie eine Ausfertigung Ihres Führungszeugnisses. Und grundsätzlich spricht nichts dagegen, dieses Original zu kopieren. So müssen Sie nicht jedes Mal ein neues Zeugnis beantragen, wenn Sie sich noch woanders bewerben wollen. Allerdings sollten Sie sich erkundigen, ob die jeweilige Stelle eine Kopie akzeptiert. Denn oft wird die Vorlage des Originals verlangt.

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