Welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, damit Sie in den Polizeidienst eingestellt werden können, ist in Deutschland zwar nicht einheitlich geregelt. Vielmehr können die Einstellungsvoraussetzungen je nach Bundesland, Polizeibehörde und Laufbahn voneinander abweichen. Aber ein Punkt, der für einige Bewerber:innen zum Problem wird, ist das Sehvermögen. Während Kontaktlinsen im Dienst nicht erlaubt sind, können Sie als Polizist:in grundsätzlich eine Brille tragen. Praktischer wäre aber, wenn Sie komplett auf die Sehhilfe verzichten könnten. Mit Blick auf eine Karriere bei der Polizei denkt so mancher deshalb über eine dauerhafte Korrektur per Laser-OP nach. Wir erklären, was Sie zum Thema Augen lasern und Bewerbung bei der Polizei wissen sollten.
➔ Aufgaben aus dem Trainingscenter für Polizei Kandidaten
Der Sehsinn gehört zu den wichtigsten Sinnen des Menschen. Mithilfe der Augen nehmen wir rund 80 Prozent der Umgebung wahr und können uns so darin orientieren. Alles ohne Hilfsmittel gut und scharf zu sehen, ist aber keineswegs selbstverständlich. Ganz im Gegenteil: Die Menschen, die eine Sehhilfe brauchen, sind deutlich in der Überzahl.
Im Alltag und in vielen Berufen ist es meist kein großes Problem, wenn die Sehfähigkeit eingeschränkt ist. Denn mit einer Brille oder Kontaktlinsen lässt sich die Sehschwäche gut ausgleichen. Aber es gibt genauso Berufsgruppen, bei denen die Anforderungen an die Sehkraft höher sind. Neben Soldaten, Feuerwehrleuten oder Berufskraftfahrern gehören auch Polizist:innen dazu.
Weil das Sehvermögen ein sehr wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für den Polizeidienst ist, kommt immer wieder die Frage auf, ob eine Behandlung der Augen per Laser Sinn macht. Wir geben Antworten!
Welche Sehschwächen sind am häufigsten?
Der Sehfehler, der am häufigsten vorkommt, ist die Kurzsichtigkeit. Sind Sie kurzsichtig, erkennen Sie Gegenstände in der Nähe gut. Doch beim Erkennen von Gegenständen, die weiter weg sind, haben Sie so Ihre Schwierigkeiten.
Der zweithäufigste Sehfehler, die Weitsichtigkeit, ist gewissermaßen das Gegenstück dazu. Wenn Sie weitsichtig sind, können Sie entfernte Gegenstände gut erkennen, während Ihnen das Nahsehen Probleme macht.
Als weiterer Sehfehler tritt die Hornhautverkrümmung recht oft auf. Bei einer Hornhautverkrümmung nimmt die Hornhaut die Form einer Ellipse an. Die Folge davon ist, dass die Objekte auf der Netzhaut verzerrt abgebildet werden.
Wie wird die Sehstärke gemessen?
Bei einem Sehtest, den ein Augenarzt oder auch ein Optiker durchführt, geht es vor allem um drei Kriterien. Diese sind die Augenschärfe, das Sehen in der Dämmerung und die Weite des Sichtfeldes. Auf diese Weise kann der sogenannte Visus ermittelt werden.
Der Visus wird auch Sehkraft, Sehstärke oder Sehschärfe genannt. Er gibt an, wie gut das Auge Bilder auflösen kann. Bei einem Sehvermögen von 100 Prozent beträgt der Visus 1,0. Diese Sehkraft ermöglicht, dass das Auge 1,5 Millimeter kleine Details aus fünf Metern Entfernung erkennen kann. Sind für das Auge bei gleichem Abstand nur 3 Millimeter große Einzelheiten erkennbar, entspricht das einem Visus von 0,5.
Warum ist das Sehvermögen im Polizeidienst wichtig?
Ein ausreichendes Sehvermögen ist im Polizeidienst deshalb sehr wichtig, weil Sie zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer Personen auch dann noch eine gewisse Mindest-Sehleistung haben müssen, wenn Sie Ihre Sehhilfe verlieren. Müssen Sie zum Beispiel einem Tatverdächtigen hinterherrennen und während der Verfolgung über ein Hindernis springen oder kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung und rutscht Ihnen dabei die Brille von der Nase, wäre es denkbar schlecht, wenn Sie nichts mehr erkennen.
Grundsätzlich dürfen Sie im Polizeidienst eine Brille tragen. Nur können Sie dadurch eingeschränkt sein. Das fängt schon damit an, dass Ihre Brille beschlägt, wenn Sie bei kühler Witterung von draußen in einen warmen Raum kommen. Wird Ihre Brille durch Regen oder Schnee nass, kann Ihre Sicht begrenzt sein. Und bei einem Angriff oder einem Sturz kann eine kaputte Brille zusätzliche Verletzungen verursachen.
Kontaktlinsen dürfen Sie im Polizeidienst grundsätzlich nicht tragen. Denn Kontaktlinsen können verrutschen oder so kaputtgehen, dass sie ohne ärztliche Hilfe nicht mehr herausgenommen werden können. Auch wenn ein Fremdkörper unter die Linse gerät oder Reizgas eingesetzt wird, kann es problematisch werden. Wegen dieser erhöhten Risiken und Verletzungsgefahren müssen Sie im Dienst eine Brille aufziehen, wenn Sie eine Sehhilfe brauchen.
Welche Anforderungen hinsichtlich der Sehkraft stellt die Polizei an Bewerber?
Die Anforderungen an die Sehfähigkeit sind in der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) festgelegt. Demnach gilt grundsätzlich, dass Ihre Sehkraft ohne eine Sehhilfe bis zum 20. Lebensjahr bei 50 Prozent (Visus 0,5) und danach bei 30 Prozent (Visus 0,3) liegen muss.
Daneben ergibt sich aus der Polizeidienstvorschrift, wann Sie aus medizinischer Sicht diensttauglich sind und wann nicht. Mit Blick auf das Sehvermögen scheiden Sie unter anderem dann für den Polizeidienst aus, wenn
- Sie trotz Sehhilfe auf dem schwächeren Auge weniger als 80 Prozent sehen, selbst wenn Sie auf dem anderen Auge eine Sehkraft von 100 Prozent erreichen.
- Ihre Weitsichtigkeit 2,5 Dioptrien übersteigt.
- der Unterschied der Fehlsichtigkeit zwischen Ihren beiden Augen größer ist als 2,5 Dioptrien.
- Sie eine Hornhautverkrümmung mit mehr als 2,5 Dioptrien haben.
- Ihr räumliches Sehen unzureichend ist.
- Sie schielen.
- Ihre Sehschärfe in der Dämmerung herabgesetzt oder Ihre Blendungsempfindlichkeit erhöht ist.
- Ihr Gesichtsfeld eingeschränkt ist.
- Sie farbenblind sind oder eine Rot-Grün-Schwäche haben.
- Sie nachtblind sind.
Besondere Voraussetzungen gelten außerdem dann, wenn Sie eine Fehlsichtigkeit haben oder hatten, die durch eine Laser-OP korrigiert wurde. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Augen lasern lassen und danach Ihre Polizei-Bewerbung einreichen, erklären wir Ihnen weiter unten noch genauer.
Welche Methoden vom Augenlasern kommen für den Polizeidienst infrage?
Wenn Sie Polizist:in werden möchten, wegen Ihrer Sehstärke aber bei der ärztlichen Eignungsuntersuchung durchfallen würden, kann Ihnen die moderne Augenmedizin mittels Laser helfen. Das Augenlasern ermöglicht, Sehfehler zu beheben und die Sehkraft so weit zu verbessern, dass Sie die Anforderungen erfüllen. Das gilt sowohl für Kurz- und Weitsichtigkeit als auch für Hornhautverkrümmungen.
Welche Behandlungsmethode für Sie infrage käme, hängt davon ab, welche Fehlsichtigkeit vorliegt und wie die medizinischen Voraussetzungen in Ihrem Fall sind. Außerdem kann auch eine Rolle spielen, wo Sie sich bewerben möchten und wie schnell nach dem Lasern der Augen Sie Ihre Bewerbung bei der Polizei einreichen wollen. Dazu gleich mehr.
Jedenfalls wird die Entscheidung meist zwischen einer Femto-LASIK und einer LASEK fallen.
Femto-LASIK
Bei dieser Form der LASIK erstellt ein spezieller Augenlaser einen Hornhautdeckel. Dieser Deckel wird auch Flap genannt und ist im Prinzip eine Art körpereigene Kontaktlinse. Ein weiterer Augenlaser korrigiert anschließend die Hornhaut. Nach der Behandlung wird der Hornhautdeckel wieder zurückgeklappt.
Die LASIK ist eine recht schonende Form der Laser-OP. Sie verursacht keine Schmerzen und die Heilungsphase ist kurz. Gleichzeitig können Korrekturen sehr genau ausgeführt werden. Insgesamt ermöglicht die Femto-LASIK, Kurzsichtigkeiten bis zu -8 Dioptrien, Weitsichtigkeiten bis zu +3 Dioptrien und Hornhautverkrümmungen bis zu 5 Dioptrien zu beheben.
LASEK
Anders als bei der LASIK wird bei der LASEK kein Hornhautdeckel erstellt. Stattdessen wird bei der Methode, die auch PRK genannt wird, die oberste Außenschicht der Hornhaut abgetragen. Im Verlauf der Heilung wächst diese Schicht wieder nach und ist dann genauso stabil wie vor dem Eingriff.
Insgesamt dauert die Heilungsphase bei der LASEK länger als bei der LASIK. Dafür ist dieses Verfahren aber auch dann geeignet, wenn Sie eine dünne Hornhaut haben. Durch die Laser-OP können Kurzsichtigkeiten bis zu -10 Dioptrien und Hornhautverkrümmungen bis zu 3 Dioptrien behoben werden. Für eine Korrektur von Weitsichtigkeit eignet sich LASEK nicht.
Augen lasern vor der Bewerbung bei der Polizei: Was ist hier wichtig?
Wie schon kurz angedeutet, müssen Sie ein paar Besonderheiten beachten, wenn Sie Ihre Augen lasern lassen wollen, um die Tauglichkeit für den Polizeidienst zu erreichen. So gilt grundsätzlich, dass Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung einen Befundbericht vom Augenarzt einreichen müssen, wenn Sie eine Sehschwäche haben.
Hintergrund hierzu ist folgender: Wie bei jeder größeren Behandlung oder Operation setzt die Tauglichkeit für den Polizeidienst eine sogenannte Heilungsbewährung voraus. Mit Heilungsbewährung ist der Ablauf in dem Zeitraum gemeint, in dem es typischerweise noch zu Komplikationen kommen kann. Ob die Laser-OP erfolgreich war und alles gut verheilt ist, lässt sich frühestens nach einem halben Jahr beurteilen.
Der polizeiärztliche Dienst orientiert sich bei seiner Beurteilung an aktuellen Befunden. Daraus muss unter anderem hervorgehen, ob sich Narben gebildet haben, wie dick die Hornhaut ist und ob Sie empfindlicher auf Blendungen reagieren. Das Attest sollte von einem Augenarzt erstellt werden, der mit der Laser-Behandlung nichts zu tun hatte.
Dass Sie Befunde vor und nach der OP vorlegen müssen, ist aber noch nicht alles. Wichtig sind nämlich noch die folgenden Punkte:
- Durch die Laser-OP darf Ihr Sehvermögen um maximal -5 bzw. +3 Dioptrien korrigiert worden sein. Sind die Korrekturwerte höher, sind Sie nicht diensttauglich.
- Die Restdicke Ihrer Hornhaut muss sowohl vor als auch nach dem Eingriff ausreichend sein. Die entsprechenden Werte müssen in den Attesten stehen.
- Haben Sie Ihre Augen lasern lassen, müssen bis zur Abgabe Ihrer Polizei-Bewerbung einige Monate vergangen sein. Meist müssen Sie eine Wartezeit von 12 Monaten einhalten. Bei einigen Behörden gibt es aber andere Regelungen. So reicht es zum Beispiel bei der Bundespolizei aus, wenn zwischen dem Abschluss der Behandlung nach der Laser-OP und der Untersuchung durch den polizeiärztlichen Dienst sechs Monate vergangen sind.
Informieren Sie sich vorher beim Einstellungsberater!
Grundsätzlich sollten Sie gut überlegen, ob Sie sich wirklich einer OP unterziehen wollen, nur damit Sie die Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllen. Schließlich bleibt bei jedem Eingriff ein gewisses Restrisiko.
Der Einstellungsberater kann Ihnen außerdem genau sagen, wie lange Sie zwischen dem Lasern der Augen und der Abgabe Ihrer Bewerbung bei der Polizei warten müssen. So können Sie sicherstellen, dass der ganze Aufwand am Ende nicht umsonst war.
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