Vernehmung Polizei: Bewährte & effektive Methoden

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Vernehmung Polizei

Die Polizei kann bei einer Vernehmung verschiedene Fragetechniken einsetzen, um an die gewünschten Informationen zu gelangen.

Im Strafprozessrecht handelt es sich bei einer Vernehmung um die Befragung von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen. Früher auch als Verhör bezeichnet, wird eine Vernehmung von Strafverfolgungsbehörden wie der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Zoll und von Gerichten durchgeführt. Dabei sind Zweck und Ziel der Befragung, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären.

Zwei Beamten sitzen mit einer Person am Tisch und stellen die verschiedensten Fragen. Manchmal findet die Befragung in einem normalen Büro statt. In anderen Fällen befinden sich die Polizisten und der Befragte in einem speziellen Raum, während ein anderer Tatbeteiligter das Gespräch von draußen durch eine verspiegelte Scheibe mitverfolgt.

Solche Szenen kennen Sie bestimmt aus Polizei-Serien und Krimis. Tatsächlich können Vernehmungen so ablaufen. In der Realität ist es aber oft weit weniger spektakulär. Zumal für polizeiliche Vernehmungen bestimmte Regeln gelten. Andererseits können die Fragetypen, die zu den Vernehmungstechniken der Polizei gehören, auch auf ein Vorstellungsgespräch übertragen werden.

Was genau ist eine Vernehmung?

Eine Anhörung hat die Aufgabe, einem Zeugen rechtliches Gehör zu verschaffen. Im Unterschied dazu geht es bei einer Vernehmung darum, durch Fragen und Antworten den jeweiligen Sachverhalt zu ermitteln.

Allerdings wird dem Befragten bei der ersten Beschuldigtenvernehmung gemäß § 136 StPO (Strafprozessordnung) gleichzeitig auch rechtliches Gehör gewährt. Bei seiner eigenen Vernehmung ist der Beschuldigte deshalb sowohl das Rechtssubjekt, das die Ermittlungen ausgelöst hat, als auch das Rechtsobjekt und damit Beweismittel in dem Verfahren.

Vernehmungen beruhen auf Rechtsvorschriften. Sie sind einerseits eine Methode, um Beweise zu erheben. Andererseits sind sie eine Form der Kommunikation, die nach taktischen Gesichtspunkten erfolgt und zu möglichst wahrheitsgemäßen Aussagen verhelfen soll.

Insofern ist die Vernehmung kein juristischer Akt im klassischen Sinne, sondern eine besondere Form der sozialen Interaktion. Das liegt daran, dass es nicht nur um den Austausch von Informationen geht. Stattdessen soll die Vernehmung auch den Einfluss und die Position der Ermittlungsorgane demonstrieren.

Zweigeteilte Vernehmungen in Ermittlungsverfahren

In einem Ermittlungsverfahren setzt sich eine Vernehmung immer aus zwei Teilen zusammen. So gibt es zum einen die Vernehmung zur Person gemäß § 395 ZPO (Zivilprozessordnung) und zum anderen die Vernehmung zur Sache nach § 396 ZPO.

Die Vernehmung zur Person erfasst Angaben, die sich auf die Identität des Befragten beziehen. Dazu gehören zum Beispiel der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift, die Staatsangehörigkeit, der Familienstand und der Beruf. Diese Angaben muss der Befragte machen. Weigert er sich oder nennt er falsche Daten, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt.

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Im Unterschied dazu ist die Vernehmung zur Sache in Deutschland und in vielen anderen Ländern freiwillig. Das liegt daran, dass es den Grundsatz gibt, nach dem niemand dazu verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, einer Straftat zu bezichtigen oder ein Ermittlungsverfahren gegen sich selbst zu riskieren. Hinzu kommt, dass dem Beschuldigten ein Aussageverweigerungsrecht zusteht. Seine direkten Angehörigen wiederum können von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Vernehmungstechniken der Polizei: 8 verschiedene Fragetypen

Die Vernehmung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gehört zur Kriminalistik und soll dabei helfen, die Wahrheit herauszufinden. Dabei gliedert sich das Gespräch in mehrere Abschnitte. Den Anfang machen die Begrüßung und die rechtlichen Belehrungen. Anschließend folgt eine Erzählphase, in der der Befragte die Möglichkeit hat, zusammenhängend zu schildern, was er zum Sachverhalt weiß.

Daran schließt sich die Befragungsphase an. Hier stellen die Beamten ihre Fragen. Im Anschluss an die Vernehmung werten die Beamten das Gesagte aus.

Im Zuge der Befragung können die Beamten verschiedene Fragetypen einsetzen. Dadurch können sie das Gespräch ein Stück weit steuern. Die wichtigsten Fragearten dabei sind folgende:

Offene Fragen

Eine offene Frage bietet dem Befragten die Möglichkeit, frei über den Sachverhalt zu sprechen. Meist die Frage eher allgemein gehalten, sodass der Befragte selbst entscheiden kann, was und wie viel er erzählt. Für die Polizei sind die Antworten aber auch deshalb interessant, weil die Aspekte, die der Befragte nicht anspricht, genauso relevant sein können.

Beispiel für eine offene Frage: „Bitte schildern Sie mir, was heute Vormittag passiert ist.“

Geschlossene Fragen und Auswahlfragen

Durch eine geschlossene Frage soll das Erinnerungsvermögen angesprochen werden. Der Beamte möchte den Befragten auf einen bestimmten Sachverhalt hinleiten und gezielt dazu befragen. Bei geschlossenen Fragen sind die Antworten in aller Regel recht kurz. Das ist auch durchaus so gewollt, um eine klare Aussage zu erhalten.

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Beispiel für eine geschlossene Frage: „War der Tatverdächtige ein Mann oder eine Frau?“

Eine Abwandlung von geschlossenen Fragen sind Auswahlfragen. Auch hier zielt der Vernehmungsbeamte auf kurze und präzise Antworten ab. Allerdings hilft er dem Befragten insofern auf die Sprünge, als dass er mögliche Antworten vorschlägt.

Beispiel für eine Auswahlfrage: „Sie sagten, der Tatverdächtige fuhr mit einem dunklen Auto weg. War das Fahrzeug schwarz oder eher dunkelblau, dunkelgrau oder dunkelgrün?“

Lenkungsfragen

Mithilfe einer Lenkungsfrage sollte der Befragte wieder zu einem Inhalt zurückgeleitet werden, über den er bereits gesprochen hat. Sinnvoll ist das zum einen dann, wenn der Befragte zwischenzeitlich zu weit vom Thema abgeschweift ist. Zum anderen bietet sich eine Lenkungsfrage an, wenn er Beamte gezielt und zum aktuellen Zeitpunkt der Befragung noch einmal auf einen Sachverhalt eingehen möchte.

Beispiel für eine Lenkungsfrage: „Sie sagten vorhin, Sie konnten den Tatverdächtigen gut erkennen. Bitte beschreiben Sie mir sein Aussehen.“

Anstoßfragen

Während eine Lenkungsfrage zu einem schon besprochenen Inhalt zurückkehrt, soll eine Anstoßfrage einen Sachverhalt thematisieren, zu dem sich der Befragte bisher noch nicht geäußert hat. In der Vernehmung bietet sich eine Anstoßfrage an, wenn die Polizei vermutet, dass der Befragte entsprechende Angaben machen kann und die Informationen für die Aufklärung der Tat wichtig sind.

Beispiel für eine Anstoßfrage: „Wir haben bisher die ganze Zeit über den Tatverdächtigen gesprochen. Was können Sie mir zum Ort des Geschehens sagen?“

Suggestivfragen

Eine Suggestivfrage lenkt den Befragten in eine bestimmte Richtung. Weil sie ihm dazu aber Teile der Antwort in den Mund legt, wird er in seiner Aussage beeinflusst. Aus diesem Grund sind Suggestivfragen in einer Vernehmung nur dann zulässig, wenn sie Inhalte aufgreifen, die der Befragte zuvor selbst schon erwähnt hat. Gleiches wenn, wenn der Vernehmungsbeamte testen will, wie beeinflussbar der Befragte ist.

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Nicht zulässig hingegen sind Suggestivfragen, wenn sie falsche Aussagen enthalten oder Fakten ins Spiel bringen, von denen zuvor noch keine Rede war.

Beispiel für eine Suggestivfrage: „Finden Sie es nicht auch merkwürdig, dass das Opfer nicht um Hilfe gerufen hat?“

Testfragen und Fangfragen

Um zu überprüfen, wie glaubhaft die Aussagen oder auch der Befragte selbst sind, kann der Beamte eine Testfrage stellen. Allerdings muss er dabei Fingerspitzengefühl beweisen, damit die Testfrage nicht zu einer Suggestivfrage wird.

Beispiel für eine Testfrage: „Sie sagten, der Tatverdächtige sei sehr groß und schlank gewesen. Entspricht seine Statur ungefähr der meines Kollegen?“

Auch eine Fangfrage kann dazu dienen, die Glaubhaftigkeit zu überprüfen. Sie kann aber genauso zum Einsatz kommen, um den Befragten bei einer Falschaussage zu überführen. Das Besondere bei einer Fangfrage ist, dass der Beamte die Antwort kennt und daher weiß, ob der Befragte wahrheitsgemäß antwortet oder ob nicht.

Und was hat eine Vernehmung mit dem Auswahlverfahren der Polizei zu tun?

Wenn die Polizei einen Tatverdächtigen, ein Opfer oder Zeugen befragt, möchte sie Informationen sammeln und Erkenntnisse gewinnen. Dabei tritt der Polizist oder die Polizistin in amtlicher Funktion auf. Der Befragte weiß also, dass er nicht mit einer Privatperson plaudert, sondern offiziell befragt wird.

Die Gesprächsführung übernimmt der Polizeibeamte, während der Befragte in erster Linie Antworten gibt, das Gespräch aber nicht aktiv steuert. Ist die Vernehmung beendet, werden die Aussagen protokolliert und ausgewertet.

Wenn Sie sich diese Abläufe vor Augen führen und die eben genannten Fragetypen berücksichtigen, können Sie eine Verbindung zum Auswahlverfahren herstellen. Natürlich ist das Vorstellungsgespräch oder ein Einzelinterview im Assessment-Center keine polizeiliche Vernehmung.

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Aber auch bei so einem Gespräch geht es darum, dass die Polizei etwas über Sie erfahren möchte. Die Prüfer interessieren sich für Ihre Eigenschaften und Merkmale. Sie möchten Ihre Motivation beurteilen und einschätzen, ob Sie ins Team passen.

In den meisten Fällen findet das Einzelgespräch als strukturiertes Interview statt. Den Anfang macht dabei eine kurze Begrüßung. Danach folgt Ihre Selbstpräsentation, bei der Sie frei über sich erzählen.

Anschließend stellen Ihnen die Prüfer Fragen. Dazu gibt es einen festen Fragenkatalog, den die Prüfer mit Ihnen durchgehen. Allen Bewerbern werden exakt die gleichen Fragen in identischer Reihenfolge gestellt. Weil auch die Bewertungskriterien vorher definiert sind, können die Gespräche objektiv ausgewertet und die Ergebnisse miteinander verglichen werden.

Andererseits lässt der Fragenkatalog nur bedingt einen regen Dialog entstehen. Stattdessen gleicht das Gespräch eher einem etwas steifen Frage-Antwort-Verfahren.

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Sachlich betrachtet, lassen sich also durchaus Parallelen erkennen. Und insofern kann es hilfreich sein, wenn Sie sich bei der Vorbereitung auf den Einstellungstest mit den Methoden, Techniken und Fragearten befassen, die die Polizei bei Vernehmungen einsetzt.

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