Polizei Bewerbung Absage: Besteht noch eine Chance?

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Tipps zu Polizei Bewerbung Absage

Für eine Absage auf Ihre Bewerbung bei der Polizei kann es verschiedene Gründe geben.

Der Beruf als Polizist gehört nach wie vor zu den Jobs, die bei vielen auf der Liste mit den echten Traumjobs ganz weit oben stehen. Und über eine mangelnde Nachfrage kann sich die Polizei nicht beklagen. Ganz im Gegenteil steigen die Bewerberzahlen seit Jahren und übertreffen die Anzahl an freien Stellen bei Weitem. Dass da nicht jeder Bewerber eingestellt werden kann, versteht sich von selbst. Doch was, wenn es Sie trifft und die Polizei ausgerechnet Ihrer Bewerbung eine Absage erteilt? Macht es Sinn, gegen die Ablehnung vorzugehen? Und welche Möglichkeiten gibt es dabei?

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Die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und generell auf der Welt hat sich verändert. Es sind neue Herausforderungen dazugekommen und die Liste an Aufgaben ist länger geworden. Um den Bedarf zu decken, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Anzahl der Beamtinnen und Beamten bei den Länderpolizeien und bei der Bundespolizei deutlich zu erhöhen.

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Doch dass möglichst schnell mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt werden sollen, heißt nicht, dass gleichzeitig auch die Anforderungen an die Bewerber gesenkt wurden. Die Polizei führt nach wie vor umfangreiche Auswahlverfahren durch. Und nur die Bewerber, die beim Einstellungstest mit guten Leistungen überzeugen, haben die Chance auf eine Zusage.

Doch was heißt das für Sie? Müssen Sie ein Nein akzeptieren? Oder können Sie sich gegen die Entscheidung wehren? Welche Möglichkeiten bestehen und wie die Aussichten auf Erfolg sind, hängt davon ab, wann und warum die Polizei Ihrer Bewerbung eine Absage erteilt hat.

Wenn die Absage auf die Polizei Bewerbung noch vor dem Einstellungstest erfolgt

Ein Polizist erlebt im Berufsalltag die verschiedensten Situationen. Von kleinen Streitereien über Notfälle bis hin zu brenzligen Gefahren ist so ziemlich alles vertreten. Dieses breite Spektrum macht den Job einerseits abwechslungsreich und spannend. Doch andererseits geht er genauso mit großen Herausforderungen und Belastungen einher.

Hinzu kommt, dass ein Polizist gleichzeitig ein Beamter ist. Aus diesem Grund gibt es formale Anforderungen und feste Kriterien, die ein Bewerber erfüllen muss. Andernfalls kann er nicht in den Polizeidienst eingestellt werden.

Dabei sind die grundsätzlichen Anforderungen durch das Beamtenstatusgesetz und die Landesbeamtengesetze festgelegt. Selbst wenn die Polizei händeringend Personal sucht, kann sie die Vorgaben also nicht einfach abändern. Denn Gesetz ist nun einmal Gesetz.

Die gesetzlichen Vorgaben beziehen sich zum Beispiel auf die Staatsbürgerschaft oder Ihr Alter. Sie werden durch die Anforderungen ergänzt, die im jeweiligen Bundesland für Polizeibeamte gelten. Der Schulabschluss, der Notendurchschnitt, die Körpergröße oder das Gewicht sind Beispiele für solche Kriterien.

Wenn die Polizei bei der Durchsicht Ihrer Unterlagen feststellt, dass Sie die formalen Voraussetzungen nicht mitbringen, muss sie Ihre Bewerbung ablehnen. Denn eine Einstellung ist in diesem Fall schlicht unmöglich.

Besonderheiten bei der Bewerbung

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie sich bewerben, ist das Verfahren verschieden. So gibt es Landespolizeien, bei denen Sie Ihre Bewerbung nur innerhalb bestimmter Fristen einreichen können. In anderen Ländern sind Bewerbungen ganzjährig möglich. Auch die Termine, zu denen Polizeianwärter eingestellt werden, weichen voneinander ab.

Und sogar die Bewerbungsverfahren als solches sind nicht gleich. Denn während einige Polizeien nur Online-Bewerbungen annehmen, bevorzugen andere Polizeien klassische Mappen mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugniskopien.

Haben Sie sich schon einmal bei der Polizei beworben und wurden damals abgelehnt, sollten Sie außerdem prüfen, ob Sie eine Wartezeit einhalten müssen. Sie können zwar in jedem Bundesland mehrere Anläufe starten. Nur müssen Sie manchmal vor einer neuen Bewerbung eben eine bestimmte Frist abwarten.

Wichtig ist also, dass Sie sich gut informieren, was in Ihrem Bundesland gilt. Formale Fehler können nämlich ebenfalls dazu führen, dass Sie auf Ihre Polizei Bewerbung eine Absage erhalten.

Unterlagen, die nicht überzeugen

Wie jeder andere Arbeitgeber kann natürlich auch die Polizei Ihre Bewerbung einfach deshalb aussortieren, weil sie nicht überzeugt. Ein Bewerbungsschreiben ohne Aussagekraft oder ein unübersichtlicher Lebenslauf können das Aus bedeuten. Gleiches gilt, wenn die Mappe unvollständig ist, weil Sie zum Beispiel das Führungszeugnis, ein ärztliches Attest oder den Nachweis vom geforderten Sportabzeichen vergessen haben.

Informieren Sie sich also gut, welche Voraussetzungen für eine Bewerbung gelten. Und stellen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig zusammen. Sind formale Gründe die Ursache dafür, dass die Polizei Ihre Bewerbung ablehnt, werden Sie gegen die Absage nicht viel ausrichten können.

Wenn die Polizei Ihrer Bewerbung nach der Teilnahme am Eignungstest eine Absage erteilt

Ist die Polizei nach der Durchsicht Ihrer Bewerbung der Meinung, dass Sie für eine Einstellung in Frage kommen, erhalten Sie eine Einladung zur Teilnahme am Einstellungstest.

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Das Eignungsauswahlverfahren umfasst mehrere Bausteine. Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Bundesland und Laufbahn zwar voneinander. Doch üblicherweise müssen Sie einen schriftlichen Test am Computer, einen Sporttest, ein Vorstellungsgespräch und die ärztliche Untersuchung meistern.

Haben Sie alle Prüfungen bestanden, ermittelt die Polizei Ihr Endergebnis. Dieses Ergebnis wird dann in eine Rangliste eingeordnet. Ist das Einstellungsverfahren beendet, bekommen die Bewerber eine Zusage, die die vorderen Plätze in der Rangliste belegen. Allein dass Sie den Eignungstest bestanden haben, ist also noch keine Garantie dafür, dass Sie eingestellt werden. Am Ende zählt vielmehr, wie gut Sie sich geschlagen haben.

Haben Sie am Eignungstest der Polizei teilgenommen und erhalten danach Ihre Bewerbung samt Absage zurück, ist der Grund für die Ablehnung maßgeblich. In einigen Fällen kann es sich lohnen, gegen die Entscheidung vorzugehen. In anderen Fällen hingegen können Sie sich die Mühe sparen. Tatsächlich kommt es hier immer auf den Einzelfall an.

Wie Sie auf die Absage reagieren können

Infos zu Polizei Bewerbung Absage

War Ihre Polizei Bewerbung nicht erfolgreich, können Sie der Absage widersprechen.

Natürlich sind Sie davon überzeugt, dass Sie nicht nur Polizist werden wollen, sondern auch das Zeug dazu haben. Doch die Polizei kann Ihre Eignung für den Beruf ganz anders beurteilen.

Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Genau genommen, müssen Sie sogar widersprechen.

Denn als Polizeibewerber haben Sie gar keine andere Wahl, als eine Anhörung und ein Widerspruchsverfahren zu durchlaufen. Das ergibt sich aus § 28 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) und § 68 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). Erst wenn Ihr Widerspruch nicht erfolgreich war, könnten Sie im nächsten Schritt Klage gegen die Absage erheben.

Ob es Sinn macht, Widerspruch einzulegen, hängt vom Einzelfall ab. Hat die Polizei Ihrer Bewerbung eine Absage erteilt, weil Sie zum Beispiel vorbestraft sind oder hohe Schulden verschwiegen haben, wird Sie ein Widerspruch nicht weiterbringen.

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Ähnlich sieht es aus, wenn die ärztliche Untersuchung eine Erkrankung ans Licht bringt, durch die Sie dienstuntauglich sind. Auch wenn Sie beim Sporttest die geforderten Mindestleistungen nicht geschafft haben oder beim Computertest zu wenige Antworten richtig waren, wird ein Widerspruch nichts an der Entscheidung ändern.

Anders sieht es aus, wenn der Polizei bei der Auswertung der Testergebnisse offensichtlich ein Rechenfehler unterlaufen ist. Oder wenn Sie objektiv aufzeigen können, dass die Prüfer falsche Schlüsse gezogen und Ihre Eignung deshalb falsch eingeschätzt haben.

Doch Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Personal- und Bewerbungsakte einsehen können. Denn nur so finden Sie heraus, warum die Polizei Ihre Bewerbung abgelehnt hat und wie die Entscheidung, die zur Absage geführt hat, zustande gekommen ist.

Ohne Anwalt geht es oft nicht

Bei einem offensichtlichen Fehler, zum Beispiel einem Zahlendreher beim BMI, brauchen Sie keinen Anwalt. In solchen Fällen wird es oft ausreichen, wenn Sie selbst einen Widerspruch verfassen. Die Polizeibehörde wird den Sachverhalt daraufhin überprüfen. Und wenn sich der Verfahrensfehler bestätigt, wird die Polizei ihre Entscheidung berichtigen. Schließlich ist es nicht in ihrem Sinne, einen gut geeigneten Bewerber zu verlieren.

Allerdings sind wirklich offensichtliche Fehler die Ausnahme. Weit häufiger ist es so, dass die Akte sehr genau analysiert werden muss, um herauszufinden, ob die Absage gerechtfertigt ist oder nicht. Doch ohne Rechtsanwalt werden Sie dabei nicht weit kommen.

Ein Anwalt, der sich im Verwaltungsrecht auskennt, kann die Sachlage einschätzen und Sie auch über das Kostenrisiko aufklären. Denn spätestens bei einer Einstellungsklage kann es schnell teuer werden. Und der Ausgang ist ungewiss.

Fazit

Es ist verständlich, wenn Sie enttäuscht sind oder die Einschätzung der Polizei für falsch halten. Aber Ihre Gefühlslage und Ihre persönliche Meinung sind an dieser Stelle nicht ausschlaggebend. Ob es sich lohnt, gegen die Absage vorzugehen, muss sachlich analysiert werden.

Natürlich können Sie sich Rechtstipps einholen und über einen Widerspruch oder später eine Klage nachdenken. Haben Sie über eine Versicherung Rechtsschutz und übernimmt die Versicherung die Kosten, hält sich Ihr Risiko in Grenzen.

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Die Praxis zeigt aber, dass die Polizei einer Bewerbung nicht grundlos eine Absage erteilt. Deshalb fahren Sie oft besser, wenn Sie diese Absage abhaken und einen zweiten Versuch starten. Zumal Sie jetzt wissen, wo der Fehler lag und was Sie beim nächsten Mal anders machen sollten.

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